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Graz
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Was bringt das Bundesvergabegesetz 2017?

Bereits mit 18. April 2016 hätten die Vergaberichtlinie 2014 (VergabeRL 2014) und die Sektorenrichtlinie 2014(SektorenRL 2014) in österreichisches Recht umgesetzt werden müssen. Das lange Warten auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat nun ein Ende. Seit 9. Februar 2017 liegt der Entwurf eines Bundesvergabegesetzes 2017 (BVergG 2017) vor.
Der Entwurf eines BVergG 2017 begnügt sich nicht nur mit einer bloßen Umsetzung der VergabeRL 2014 und SektorenRL 2014. Vielmehr sind etliche Änderungen vorgesehen, die nicht durch das Europarecht vorgegeben werden und deren Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden können. Beispielsweise wird das Bestangebotsprinzip wiederum neu geregelt, wobei die geistigen Dienstleistungen künftig nicht mehr explizit als Anwendungsfall für verpflichtende Qualitätskriterien angeführt werden.

Im Rahmen dieses Seminars sollen die wesentlichen Neuerungen, die durch das BVergG 2017 zu erwarten sind, vorgestellt werden. Den TeilnehmerInnen soll dabei die Möglichkeit geboten werden, ihre Sichtweisen zu reflektieren.

Referent: Dr. Christian  FINK, Rechtsanwalt, Wien

Veranstalter
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
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