18/06/2013

4.0 STEK ist auf der Homepage der Stadt Graz abrufbar.
4.0 STEK liegt im Stadtplanungsamt,
Europaplatz 20, VI. Stock,
während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Die Print-Publikation ist in Vorbereitung.

18/06/2013
©: Stadt Graz - Magistratsdirektion

Mit dem Inkrafttreten des 4. Stadtentwicklungskonzeptes (4.0 STEK) per 30.05.2013 sind zahlreiche Neuerungen für alle BauherrInnen und PlanerInnen verbunden. Neben der Auskunftstätigkeit durch die ReferentInnen der Stadtplanung bietet die Stadt Graz unter umfassende Informationen an - zusätzlich ist eine Print- Publikation in Vorbereitung.

Das 4.0 STEK ist Basis für alle weiteren Planungsinstrumente und für jedes Bauverfahren
Das 4.0 STEK stellt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 jenes übergeordnete, strategische Planungsinstrument dar, welches die mittel- und langfristigen Ziele der Stadt Graz für die nächsten 15 Jahre festlegt. Es berücksichtigt die übergeordneten Planungen des regionalen Entwicklungsprogrammes für Graz & Graz-Umgebung (REPRO G-GU) und bildet den rechtsverbindlichen Rahmen für den Flächenwidmungsplan und die Bebauungspläne der Stadt Graz, aber auch für jedes einzelne Bauverfahren. 

Änderungen gegenüber dem 3.0 STEK
Die grafische Darstellung des 4.0 STEK in Form eines Entwicklungsplanes mit insgesamt vier Deckplänen sowie der Verordnungstext bilden den Kern des neuen Stadtentwicklungskonzeptes. Durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 konnte die Detailschärfe des Entwicklungsplanes erhöht und beispielsweise die Ausdehnung aller Siedlungsgebiete mit relativen und absoluten Siedlungsgrenzen dargestellt werden. Die Deckpläne enthalten Informationen zu den Inhalten des REPRO G-GU, zu Nutzungsbeschränkungen und zu Verkehrsthemen. Die Grundlagen und Motive für die Inhalte der Verordnung zum 4.0 STEK werden zudem im Erläuterungsbericht und in Texten zu den einzelnen Sachbereichen dargelegt.

Nach einem mehrjährigen Planungsprozess unter Mitarbeit der zuständigen Fachabteilungen und externer BeraterInnen sowie unter Beteiligung der interessierten BürgerInnen und der verantwortlichen PolitikerInnen wurde das 4.0 STEK nunmehr von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und erlangte am 30.05.2013 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtskraft.

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