20/07/2022

Bauen im alpinen Bereich #2

In regelmäßigen Abständen sollen auf diesem Portal die Tendenzen im Bereich des alpinen Bauens in den Bundesländern Steiermark und Kärnten dargestellt und abgebildet werden. Vielfach von der Öffentlichkeit unbemerkt haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in besonderen Bereichen Bautätigkeiten entwickelt, die weniger einem Wohnbedürfnis, sondern vielmehr als Zweitwohnsitz oder rein touristischer Nutzung dienen. Dass es dabei auch um den Verbrauch wertvoller Landschaft mit einhergehender Naturzerstörung aus teilweise spekulativen, egoistischen Gründen geht, soll nicht unerwähnt bleiben. Mehrere ‚Hotspots‘ werden unter diesen Aspekten in loser Reihenfolge vorgestellt.

20/07/2022

St. Georgen am Kreischberg aus Richtung Westen

©: Günther Bogensberger

Die beiden Chaletdörfer mit ca. 90 bzw. 80 Einzelobjekten an der Talstation der 10er-Gondelbahn

©: Günther Bogensberger

Das nördliche Chaletdorf mit ca. 80 Einzelobjekten

©: Günther Bogensberger

Ausbau der Apartmenthäuser in Modulbauweise

©: Günther Bogensberger

Apartmenthaus und Clubhotel

©: Günther Bogensberger

Parkfläche im Sommer

©: Günther Bogensberger

Chalets in Holzbauweise

©: Günther Bogensberger

Eingang zum Gastgarten mit Spitzkoniferen – verdorrt

©: Günther Bogensberger

Klar abgegrenzte Baufläche

©: Günther Bogensberger

Sankt Georgen ob Murau ist eine ehemalige Gemeinde mit 1746 Einwohnern (2019) im Bezirk Murau. Seit 2015 ist sie im Rahmen der steiermärkischen Gemeindestrukturreform mit der Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Sankt Georgen am Kreischberg.

Die Gegend ist vor allem durch den Kreischberg bekannt geworden, da hier die Snowboard-Weltmeisterschaften 2003 stattfanden. 2015 wurden abermals Snowboard-Weltmeisterschaften ausgetragen.

Der Schwerpunkt auf die Forcierung des Wintertourismus brachte der Gemeinde einen wirtschaftlichen Aufschwung, der sich in der Ertragslage, den Nächtigungsziffern und der Bauentwicklung deutlich niederschlug. Die Errichtung zweier explizit eingegrenzter Chaletdörfer sowie einer Apartmentanlage im unmittelbaren Nahbereich der Talstation der Kreischbergbahn trug zu dieser Entwicklung wesentlich bei. Diese Chaletdörfer umfassen im nördlichen Areal (an der Mur gelegen) ca. 80 Einzelobjekte sowie im südlich gelegenen Bereich ca. 90 Einzelobjekte und sind in Holzbauweise errichtet. Sie befinden sich größtenteils in Einzelbesitz oder gehören zu einem Konsortium und werden durch „ALPS RESORTS“ vermietet. Mit 70 – 150 m² sind die Unterkünfte in verschiedenen Kategorien für einen Urlaub mit 4-14 Personen geeignet und umfassen zusätzlich einen privaten Wellnessbereich mit Indoor- und Outdoor-Whirlpool, Sauna oder Swim-Spa.
Die 1992 errichtete 6er-Gondelbahn wurde nunmehr (2021) durch eine hochmoderne und leistungsfähige 10er-Gondelbahn ersetzt. Die Kosten der gesamten Investition (Stationsgebäude und Seilbahn) belaufen sich auf ca. 40 Millionen Euro! Mit der neuen „Kreischberg 10er-Gondelbahn“ wird die Beförderungskapazität von der Talstation ins Skigebiet von derzeit knapp 2.000 Personen/Stunde auf 4.000 Personen/Stunde verdoppelt.

Neuer Flächenwidmungsplan

Der neue Flächenwidmungsplan 2022 wurde von der Gemeinde in der letzten Sitzung vor Sommerbeginn Anfang Juli verabschiedet und befindet sich derzeit in Bearbeitung, d. h. alle Einwendungen und Wünsche der betroffenen Eigentümer werden von der Gemeinde in angemessener Zeit beantwortet, bevor sie dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Begutachtung vorgelegt werden. Nach Abschluss dieser Tätigkeit (vermutlich bis zu 6 Monaten) erhält dieser Flächenwidmungsplan Rechtskraft. Ein Hotelprojekt am südlichen Rand des Ferienparks ist in Vorbereitung – gleichzeitig wird die Bevölkerung im Rahmen einer Volksbefragung im Herbst über die Zweit-Wohnsitzbeschränkung um ihr Urteil gebeten. Das Ergebnis dieser Umfrage ist für die Gemeinde bindend. Die gewerbliche und touristische Nutzung der bereits bestehenden Objekte im sogenannten Erholungsgebiet sind davon nicht betroffen.

anonym

Die Beschränkung oder ein Bauverbot für weitere Zweitwohnsitze dürfte schon längst nicht mehr vom Urteil/einer Befragung von Ortsbewohner*innen abhängig sein, die Partikularinteressen vertreten (z.B. als Tourismusbetrieb). Zeigen uns nicht die akute Klimakrise, der Klimawandel, die "ruhmreiche" Stellung Österreich als Spitzenreiter im Zubetonieren von ökologisch wertvollem Boden und nicht zuletzt die Hässlichkeit überall weiter "grassierender" Zersiedelung die Richtung und Ziele der Raumplanung und Raumordnung auf, in der wir vorgehen müssen bzw. müssten, wollen wir unseren Kindern nicht verbrannte Erde hinterlassen? Als lebensbejahender, optimistischer Mensch habe ich immer noch Hoffnung, dass selbst dem "Bewusstlosesten" unter den grenzenlos Konsumierenden einmal ein Licht aufgehen wird, dass solcherart verbaute touristische Ziele, Dörfer, Ortszentren weder schön sind und auch keine unzerstörte Landschaft mehr und somit null Anziehungskraft besitzen.
Was dann? Berufen sich die Verantwortlichen der Raumplanung dann auf die örtliche Bevölkerung im Jahr 2022 und ihre nur ökonomisch argumentierbaren Wünsche nach weiterer Verbauung = Zerstörung?

Do. 21/07/2022 12:43 Permalink
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