21/10/2010

Bauten der Grazer Schule unter Druck

Kritische Betrachtung von Petra Kickenweitz

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21/10/2010

Studentenwohnheim am Hafnerriegel, Graz (1961-64), Anicht von NW.

©: WERKGRUPPE GRAZ

Studentenwohnheim am Hafnerriegel, Graz (1961-64), Anicht von NW. Planung: Werkgruppe Graz (Eugen Gross, Friedrich Groß-Rannsbach, Werner Hollomey, Hermann Pichler). Das Studentenwohnheim, für 360 Studenten in Ein- bzw. Zweibettzimmern vorgesehen, wurde zum Startprojekt der Planungsgemeinschaft.

Studentenwohnheim Hafnerriegel in Bau.

Die erste im Hochhausbau in Graz außenliegende Feuertreppe war seiner Zeit und den baupolizeilichen Verordnungen weit voraus (Simone Hain in: Studentenwohnheim Hafnerriegel: Der Erstling der „Grazer Schule“, www.gat.st, am 21.10.2010).

Der Erstling der "Grazer Schule" (Zitat Simone Hain, Leiterin des Instituts für Stadt- und Baugeschichte der TU Graz und spezialisiert auf die Prüfung der Denkmalwürdigkeit von Bauten der Nachkriegsmoderne), das Studentenwohnheim am Hafnerriegel in Graz-Jakomini, soll saniert und in ein Apartmenthaus umgewandelt werden. Am 21.10. wurde in der Gemeinderatssitzung dazu ein entscheidender Beschluss gefasst.Als ich Mitte der 90er-Jahre mein Architekturstudium begann, war die "Grazer Schule" bereits Geschichte. Der Mythos aber lebte in den ehrwürdigen Hallen der TU Graz und in den Zeichensälen. Und er lebt nach wie vor. Denn die "Grazer Schule" ist mit ihrer expressiven, revolutionären Aufbruchstimmung und sozialen Haltung auch Inbegriff der österreichischen Nachkriegsmoderne. Jährlich strömen unzählige Studenten aus aller Welt deshalb nach Graz zum Architekturstudium. Allerdings sind die studentischen Pilgerstätten mittlerweile in die Jahre gekommen und Fragen rund um bautechnische, bauphysikalische und thermische Sanierungen hängen neben der Grundsatzfrage, wie denn mit der jüngsten Baugeschichte umzugehen sei, in der Luft. Die Sanierung des Forschungszentrums Leoben (1974, Planung von Günther Domenig und Eilfried Huth) zeigt sehr deutlich, wie dies nicht geschehen sollte („Die Demontage eines Denkmals“, Thomas Wolkinger; Falter Stmk. 37/09, 09.09.2009).

Aktuell steht das Studentenheim am Hafnerriegel 53 in Graz-Jakomini (1961-64, Werkgruppe Graz) zur Diskussion. Ob der Erstling der "Grazer Schule" saniert und einer Nutzungsänderung zugeführt werden soll, entscheidet der Grazer Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung. Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, wurde seinerzeit von der Stadt Graz mit der Auflage, ein Studentenwohnheim zu errichten, an die Österreichische Studentenförderungsstiftung Wien (Home4students), die auch das sanierungsbedürftige Studentenheim Ecke Schubertstraße/Leechgasse (1963 – 66, ebenfalls Werkgruppe) betreibt, zur Bebauung übergeben.
Mit der positiven Entscheidung des Antrages im Gemeinderat würde der „Hafnerriegel“ in den Besitz der Immovate Projektentwicklungs GmbH wechseln, die zuletzt das denkmalgeschützte Palais Kees am Glacis in Graz unter Planung des Architekten Andreas Harich zu einem Studentenheim umgebaut hat.
„Es hat mich schon schockiert“, kommentiert Architekt Eugen Gross (eh. Mitglied Werkgruppe Graz), „dass Graz auf die Zweckbindung verzichten will. Aber es wird ein Ersatz geboten mit dem neuen Studentenheim am Glacis und im Hauptpostgebäude. Die Stadt ist zu Kompromissen bereit.“

Konkret soll bereits im Herbst mit den Umbauarbeiten für ein neues Studentenheim im ehemaligen denkmalgeschützten Hauptpostgebäude in der Neutorgasse begonnen werden, das Anfang des Jahres ebenfalls von der Immovate Projektentwicklungs GmbH um 6 Millionen Euro erworben wurde. Die im Hochparterre liegenden Büroräume wurden bereits an eine noch geheim gehaltene Bundeseinrichtung vergeben, die Einreichung des Architekten Andreas Harich bereits genehmigt. Die Immovate beabsichtigt, die Studenten vom Hafnerriegel in das umfunktionierte Hauptpostgebäude umzusiedeln und aus dem ehemaligen Studentenwohnheim am Hafnerriegel ein Apartmenthaus zu machen. Ähnlich wie beim Studentenheim Palais Kees, dessen Sanierung mit rund 13 Mio. veranschlagt wurde und bei dem „die Stadt einen Zuschuss von Land und Bund in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten hatte“ (lt. Homepage Stadt Graz, http://www.graz.at/cms/beitrag/10126110/2547054/ Stand 21.10.2010), wird vermutlich auch die Finanzierung des Umbaus der Hauptpost durch Fördermittel erfolgen, wieder ohne die Auflage, einen Architekturwettbewerb durchzuführen.

Nach Fertigstellung der Hauptpost-Umbauarbeiten und Übersiedlung der Studenten könnte laut Martin Kurschel, Geschäftsführer der Immovate, bereits Ende 2011 mit dem Umbau des Hafnerriegels begonnen werden, mit dem der Architekt Hermann Eisenköck beauftragt wurde. „Ich glaube, dass Eisenköck das gut macht, er ist ein renommierter Architekt, allerdings wäre es schön gewesen, wenn man uns gefragt hätte“, meinte hierzu Architekt Werner Hollomey, einer der Urheber des Studentenwohnheims.

„Sollte es irgendwelche architektonischen Themen geben“, versichert Hermann Eisenköck, „habe ich keine Berührungsängste, mit den ursprünglichen Planern zu reden. Der Spielraum, sich selbst einzubringen, ist bei diesem straff organisierten Gebäude allerdings schwer. Meine Aufgabe ist hier eine Dienstbarkeit.“ Während Martin Kurschel von „einer neuen zeitgerechten Fassade mit Balkonen und Loggien“ spricht, relativiert Architekt Hermann Eisenköck den Gestaltungsspielraum am Gebäude: „Das Gebäude wird sehr wohl wiederzuerkennen sein und auf die vorgegebene Architektur wird sensibel reagiert. An der Fassade kann man nicht viel ändern, die Statik ist vorgegeben. Eine Fassade vorzuhängen, ist wegen einer möglichen Dichteüberschreitung nicht möglich. Es werden wohl die schweren Bauteile gegen leichte ausgewechselt. Die Fassade ist technisch neu zu überlegen, anstatt der Kunststeinfassade kommen neue frische Materialien, aber sicher keine Putzfassade. Aufgrund der 12 Meter langen Überzüge kann es keine Balkone und Loggien geben, lediglich im Bereich der Küchen wäre dies ev. möglich. Das war eine brandschutztechnische Überlegung, die Feuerwehr hätte gerne Fluchtbalkone.“
Dass der Anbau von Balkonen aufgrund des statischen Systems nur begrenzt möglich ist, bestätigten auch die beiden Architekten Eugen Gross und Werner Hollomey.
Als einen „Spagat zwischen sicherheitstechnischer Sanierung und bestmöglichem Erhalt“, definiert Hermann Eisenköck das Bauvorhaben und Martin Kurschel, für den der Hafnerriegel eine einzigartige Immobilie darstellt, da es das einzig kaufbare Hochhaus auf dem Grazer Immobilienmarkt ist, sieht „es als eine enorme Herausforderung, das Gebäude bauphysikalisch zu sanieren und es von seiner damaligen Idee in die heutige Zeit zu transformieren.“

Derzeitiger Projektstand ist die bautechnische und brandschutztechnische Analysephase. Wie sich der Entwurf im Endeffekt präsentieren wird, wird sich frühestens im Frühjahr 2011 zeigen – vorausgesetzt der Deal mit der Stadt Graz geht über die Bühne.

Dieses Beispiel führt einmal mehr vor Augen, dass die Gebäude der Nachkriegsmoderne kaum vor nicht entsprechenden Baumaßnahmen geschützt sind, weil sie großteils nicht unter Denkmalschutz stehen, ihnen die damit verbundene Anerkennung nicht zuteil wird und sie nicht, wie auch im Falle des Hafnerriegels, in der Altstadtschutzzone liegen. Denn zurzeit sind in der Steiermark, auch aufgrund der Personalknappheit im Bundesdenkmalamt, lediglich ein Drittel der eigentlich schützenswerten Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Zudem ziehen sich die Verfahren bei Objekten im Privatbesitz durch Einsprüche in die Länge.

Diese Causa zeigt die Schwierigkeit, bindende strategische Vorgehensweisen für den Umgang mit baukulturell wertvollem Erbe außerhalb des Denkmalschutzes und der Altstadtschutzzone zu formulieren. Es fehlt schlichtweg eine öffentliche, sachliche Diskussion für griffige Strategien bzw. ein Fachbeirat, der eine entsprechende Sanierung der betreffenden Bauten begleiten könnte. Andererseits mangelt es an der Wertschätzung für die Urheber, sprich Architekten – eigentlich sollten sie in die Sanierungen und Umbauten ihrer Werke mit eingebunden werden. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers (§ 60 UrhG). Während das österreichische Urhebergesetz vor allem im Bereich der Architektur und bei der Verwendung von Bildmaterial von Bauten leider relativ lax gehandhabt wird, ist man in Deutschland wesentlich restriktiver: der Eingriff in das Urheberrecht kann schlichtweg untersagt werden.

Es gibt Hoffnung für das Studentenwohnheim am Hafnerriegel, denn das Bundesdenkmalamt hat in dieser Woche eine Überprüfung in die Wege geleitet, ob es sich bei dem Bau um ein Denkmal im österreichweiten Kontext handelt. In einer Stellungnahme von Simone Hain wird dies bereits bestätigt. (siehe www.gat.st „Studentenwohnheim Hafnerriegel: Der Erstling der „Grazer Schule, 21.10.2010).

Übrigens wurde das erste Hochhaus von Graz, erbaut von der Firma Puch (1953/54) in Graz-Thondorf, jüngst vor allem aufgrund der sozialen Aspekte unter Denkmalschutz gestellt, die auch ein wesentliches Merkmal des Hafnerriegels sind.

feyferlik

neben dem baukulturellen aspekt, den man nur unterstützen kann, scheint die massierung von studentenwohnugnen im und am stadtzentrum stadtpolitsch und gesellschaftspolitisch nicht langzeit strategisch überlegt zu sein. leider wie immer in dieser stadt fehlt der blick, was in 10, 20 jahren ist.

Do. 21/10/2010 4:34 Permalink
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