25/01/2018

Kommentar von Petra Kickenweitz zum EU-weit offenen, zweistufigen Wettbewerb

Neubau Volksschule Leibnitz
in Kaindorf/Sulm

Abgabe Stufe 1
26. Jänner 2018

Ausloberin

Stadtgemeinde Leibnitz
Hauptplatz 24
8430 Leibnitz

25/01/2018
©: GAT

Das Jahr fängt im Punkto Wettbewerbswesen mit einem seitens der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten (ZT-Kammer) als „Best Practice Beispiel" titulierten EU-weit offenen, zweistufigen Realisierungswettbewerb an. Der Wettbewerb Neubau Volksschule Leibnitz – Kaindorf/Sulm, laut Stellungnahme der Kammer vom 15.01.2018 eine "Referenz für zukünftige Verhandlungen mit Gemeinden hinsichtlich der Durchführung von anstehenden Planungsvorhaben“, lässt (jedoch) einige Fragen unbeantwortet.

1) Terminschiene
Der Versand der Ankündigung der Auslobung erfolgte seitens der Kammer drei Tage vor Weihnachten am 21.12.2017, die Bekanntgabe der Unterlagen war lt. Auslobung (Pkt. A.19 Seite 13-14) am 19.12.2017. Zwischen Retournierung der Fragebeantwortung am 17.1.2018 und Abgabe der 1. Stufe am 26.01.2018 stehen lediglich neun Tage (sic!) für die Überarbeitung bzw. Einarbeitung zur Verfügung. Es gibt lt. Auslobung in der 1. Stufe kein öffentliches Hearing und keine konstituierende Sitzung – erst in der 2. Stufe! 
Dies ist nicht im Sinne der Wettbewerbsordnung Architektur 2010 (WSA): Den potenziellen WettbewerbsteilnehmerInnn wird nicht die Möglichkeit gegeben, auf Bauherrnvertreter und Jury zu treffen, gemeinsam die Gegebenheiten vor Ort zu besichtigen und im direkten Gespräch Unklarheiten auszuräumen. Zudem kann die Jury nicht im Vorfeld in die Auslobung steuernd eingreifen. An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass ein Mitglied des Wettbewerbsausschusses der ZT-Kammer Jurymitglied ist.

2) Leistungsfähigkeit und geforderte Referenz
In der 1. Stufe ist mit Verfasserbrief zusätzlich eine Befugnisbestätigung und eine Bestätigung einer Haftpflichtversicherung über 1. Mio Euro (lt. Pkt. A.6.4 Seite 7 Auslobung) abzugeben. Die Höhe der Haftpflichtversicherung ist von Länderkammer zu Länderkammer unterschiedlich geregelt und erschwert hiermit den Zugang zur Teilnahme von Kollegen aus anderen Bundesländern.
 Des Weiteren ist im Zuge des Verhandlungsverfahrens, unter dem Punkt technische Leistungsfähigkeit (, Pkt. A.6.3 Seite 7) in der Auslobung eine Referenz über ein vergleichbares Projekt verlangt, die bei „nachträglichen Hervorkommen des Fehlens“, „die Aberkennung der Gewinnerstellung und des Preisgeldes zur Folge“ hat. Der angegebene Kostenrahmen (Pkt. B.2.2 Seite 16) beläuft sich lt. Auslobung auf € 5.670.000. 
Damit ist einerseits die Forderung nach einer Referenz und der Höhe der Haftpflichtversicherung überzogen. Andererseits ist eine nachträgliche Aberkennung des Preisgeldes rechtlich hoch fragwürdig und bedeutet eine „übermäßige Einschränkung“, die scheinbar dem ursprünglichen Wunsch der Bauherrenschaft nach einem nicht offenen Bewerberverfahren mit Referenzabgabe geschuldet ist.

3) Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wie mittlerweile eher schon üblich, sind ZiviltechnikerInnen mit ruhender Befugnis ausgeschlossen. In diesem Verfahren wird ihnen zudem auch eine Teilnahme in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als nicht Teilnahmeberechtigte untersagt (siehe Pkt. A.5.1 Seite 5 der Auslobung). Und das obwohl lt. WSA 2010 die Teilnahme mit ruhender Befugnis eindeutig seitens der ZT-Kammer gewünscht wäre. 
Aber entsprechend der derzeitigen politischen Stimmung im Land: „Wir sind nicht gleich, aber manche sind gleicher“, wird Gleichstellung ignoriert, weiter diskriminiert, Barrieren und Hürden höher aufgebaut.

Die ZT-Kammer geht bei Ihrer Stellungnahme lediglich auf den Kritikpunkt der Termine ein, deren Änderung angeblich einen Gemeinderatsbeschluss benötigt hätte und betont, dass eine Änderung der Verfahrensart von einem nicht offenen Wettbewerb in einen offenen Wettbewerb gelungen sei – wodurch nur der rechtskonforme Zustand lt. Bundesvergabegesetz hergestellt wurde.
 Bezüglich des „sittenwidrigen“ Passus der möglichen „Aberkennung der Gewinnerstellung und des Preisgeldes“ in der Auslobung, bleibt die ZT-Kammer eine rechtliche Prüfung bzw. eine Antwort, ob es sich dabei um einen nichtigen Vertragsinhalt handelt, um die ich gebeten habe, bis dato schuldig.

Mit anderen Worten, ein wahres Best-Practice-Beispiel, das die ArchitektInnen künftig noch stärker mit Referenzprojekten und rechtlich fragwürdigen Leistungsfähigkeitsnachweisen knebelt und die eigentliche Vertrauensbasis sowie Handschlagqualität, die am Beginn eines jeden Projekts stehen sollte, von vornherein schmälert. Die Frage bleibt, welche vertrauensfördernden Leistungen und Nachweise sollen ArchitektInnen – im Vergleich zu planenden Baumeistern und technischen Zeichenbüros – neben einer akademischen Ausbildung, mindestens drei Jahren Berufspraxis vor Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung und, nach neuem ZTG, permanenter und bald vorgeschriebener Weiterbildung künftig noch erbringen?

Stellungnahme der ZTKammer per mail an die Autorin vom 15.01.2018

„Zu Deinem Schreiben vom 2. Jänner 2018 dürfen wir Dir mitteilen, dass es uns zwar gelungen ist, eine Änderung der Verfahrensart von einem nicht offenen Wettbewerb in einen offenen Wettbewerb zu erreichen, die Termine wurden seitens der Stadtgemeinde Leibnitz aber als unveränderlich vorgegeben. Trotz mehrmaliger Versuche, diese zu verschieben, auch mit dem Hinweis auf die bevorstehenden Feiertage und die damit verbundenen Betriebsurlaube in den Büros, wurde eine Terminverschiebung leider abgelehnt.
Ein generelles Anliegen des Wettbewerbsausschusses ist es, bei Gemeinden die Durchführung von offenen anstelle von geladenen Wettbewerben bzw. nicht offenen Wettbewerben zu forcieren. Auch unter dem Aspekt, dass es politisches Ziel des Wettbewerbsausschusses ist, die Gemeinden verstärkt für die Durchführung von Wettbewerben zu gewinnen, haben wir uns bereit erklärt, bei einigen Punkten Abweichungen vom WSA zu akzeptieren. Daher wird dieses Projekt, als offener (2-stufiger) Wettbewerb, von uns als Beispiel bzw. Referenz für zukünftige Verhandlungen mit Gemeinden hinsichtlich der Durchführung von anstehenden Planungsvorhaben herangezogen werden.“

Anonymous

Grundsätzlich bin ich für einen freien (oder zumindest jedem möglichem) Zugang zu Architekturwettbewerben. Aber dass ein offener Wettbewerb seit Neuestem in der Stmk. automatisch ein 2-stufiges Verfahren sein soll ist mehr als bedenklich!
Ich bin der Meinung, dass dieses Verfahren "kein" Best-Practice-Beispiel für Architekturwettbewerbe darstellt, sondern genau das Gegenteil. 2-Stufige Verfahren für kleine und Kleinst-Bauaufgaben zu veranstalten, noch dazu über Feiertage und mit zu kurzen Bearbeitungszeiten, kann nicht gut geheißen werden!
Ich bitte die Kammer und insb. den Wettbewerbsausschuss zukünftig noch einmal in sich zu gehen und das zukünftig massiv zu verbessern! So wie Kaindorf/Sulm ist das Ganze grenzwertig!

Mo. 29/01/2018 4:00 Permalink
Anonymous

Die Vorgehensweise der Architektenkammer insb. des Wettbewerbsausschusses in der Steiermark, sich neuerdings bei jedem - auch noch so kleinen öffentlichen Bauvorhaben - für einen 2.Stufigen (!) Wettbewerb einzusetzen führt am Ziel eindeutig vorbei!
Der offene Zugang grundsätzlich ist zu unterstützen, auch wenngleich jedem Architekten klar sein muss, dass es Nachweise zu erbringen gilt!
Aber ein offener Zugang bedingt nicht automatisch, dass jeder Wettbewerb 2-stufig sein muss! Für die Teilnehmer, die in die 2.Stufe kommen (und ich erinnere, der Gewinn ist immer das Ziel!) verdoppeln oder vervielfachen sich die Kosten eines Wettbewerbsverfahren für die Teilnehmer! Gleichzeitig heißt das aber nicht, dass die 1.Stufe weniger aufwendig ist, nur weil weniger Plakate oder kein Modell abzugeben ist! Die Gedankenleistung und der Entwurfsprozess, die Funktions- und Raumordnung bleibt die gleiche und macht einen Großteil der Zeit aus, die in einen Wettbewerb investiert werden muss!

Do. 08/02/2018 10:09 Permalink
Anonymous

warum kann in Wien ein Neubau einer Volksschule mit 21 Klassen in einem 1-stufigen realisierungswettbewerb abgehandelt werden. .. aber in Graz muss für einen 8 Klassen zubau ein 2-stufiger Wettbewerb veranstaltet werden?
Was ist der grund dafür?

So. 04/02/2018 11:50 Permalink
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