21/12/2005
21/12/2005

Ab 1.1.2006 wird Folgerecht erstmals auch in Österreich gelten: Das Recht der bildenden KünstlerInnen auf finanzielle Beteiligung am Wiederverkauf ihrer Werke. Die österreichische Lösung schließt allerdings gleich vorweg die meisten KünstlerInnen von solchen Rechtsansprüchen wieder aus.
Der Verkaufspreis bestimmt künftig über KünstlerInnen-Rechte: Für Werke unter EUR 3.000,- gilt kein Folgerecht. Wer keine hohen Preise erzielt, schaut auch beim Wiederverkauf durch die Finger! Das Folgerecht wird zum Erfolgsbonus für KünstlerInnen hochpreisiger Werke bzw. deren ErbInnen.

Bereist seit vier Jahren liegt eine EU-Richtlinie vor, die eine verpflichtende Einführung von Folgerecht in allen Mitgliedsstaaten vorsieht. Auf nationaler Ebene stehen verschiedene Umsetzungsspielräume offen, die Richtlinie gibt lediglich einen Mindeststandard vor. Die österreichische Bundesregierung stand dem Folgerecht von jeher ablehnend gegenüber. Die Regierungsparteien haben nun das Vorhaben, die EU-Richtlinie hierzulande "auf einem möglichst niedrigen Niveau" (wie in den Erläuterungen zum Gesetzestext vorangestellt!) umzusetzen, gestern Realität gemacht. Das einzig verfolgt Ziel: Größtmögliche Vermeidung von Folgerechtsansprüchen. Größte Schonung des Kunsthandels auf Kosten von KünstlerInnenrechten.

Die IG BILDENDE KUNST begrüßt die längst überfällige Einführung von Folgerecht, fordert aber ein Folgerecht für ALLE KünstlerInnen - unabhängig vom Marktwert ihrer Werke! Ausführliche Informationen zum Folgerecht (Positionspapier, Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, etc.) unter http://www.igbildendekunst.at.

DIE KRITIK IM DETAIL:
Insbesondere folgende Punkt zeichnen die künstlerInnenfeindliche Umsetzung
aus:

_ Der Marktpreis bestimmt über KünstlerInnenrechte!
Folgerecht wird erst ab einem Verkaufspreis von EUR 3.000,- gelten. Insbesondere junge KünstlerInnen, aber auch verschiedene künstlerische Techniken, die üblicherweise geringere Preise erzielen, sind damit von Vergütungen ausgeschlossen. Ein derart hoher Schwellenwert ist zwar gerade noch im Rahmen der EU-Richtlinie, liegt aber fernab der europäischen Praxis! Bis auf wenige Ausnahmen gilt in allen Mitgliedsstaaten ein Mindestverkaufspreis zwischen EUR 15,- unter EUR 300,-. Eine kostengünstige Einhebung der Vergütungen bei geringen Verkaufspreisen ist durch kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften möglich.

_ Geringster Prozentsatz gewählt
Der Vergütungsanspruch für Werke bis EUR 50.000 wurde mit 4% festgelegt. Im Rahmen der Richtlinie wären auch 5%, bzw. für Verkaufspreise unter EUR 3.000,- auch ein höher Prozentsatz möglich gewesen.

_ Rechtsgrundlage für ein umfassendes Inkasso fehlt!
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Verfahren einrichten, die in der Praxis gewährleisten, dass das Folgerecht in den Mitgliedstaaten tatsächlich angewandt wird. Die verpflichtende Einhebung durch eine Verwertungsgesellschaft, verbunden mit einer gesetzlichen Treuhand, Vergütungen auch für jene KünstlerInnen einzuheben, für die noch keine Wahrnehmungsverträge bestehen, wurde nicht gesetzlich verankert. Vergütungen fallen somit nur dann an, wenn diese auch eingefordert werden.

_ Werke von verstorbenen KünstlerInnen sind bis 2009 vom Folgerecht ausgeschlossen! Auch dieser Spielraum für jene Mitgliedstaaten, die Folgerecht zum ersten Mal in Kraft setzen (das sind außer Österreich lediglich Großbritannien, Irland, Niederlande, Malta und Zypern) wurde hierzulande genutzt. Bedenklich ist diese Ausnahmeregelung insofern, als dass bei einer / einem jetzt lebenden KünstlerIn zwar Folgerecht anzuwenden ist, wenn diese aber demnächst ums Leben kommt, bei Weiterverkäufen ihrer Werke bis 31.12.2009 plötzlich keine Folgerechtsvergütungen mehr anfallen. Daraus ergibt sich ein befristeter wirtschaftlicher Vorteil für den Kunsthandel aufgrund des Todes der KünstlerIn.

RÜCKFRAGEN ZUM THEMA AN:
Daniela Koweindl
Kulturpolitische Sprecherin
IG BILDENDE KUNST
Gumpendorfer Straße 10-12
A-1060 Wien

T +43 (0)1/524 09 09
F +43 (0)1 526 55 01
Bürozeiten:
Di - Fr 13.00 -18.00 Uhr
Interessenvertretung: office@igbildendekunst.at
Galerie: galerie@igbildendekunst.at

Verfasser/in:
IG BILDENDE KUNST
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