04/03/2016

Wohnbebauung an der Max-Mell-Allee in Graz
Wettbewerbsergebnis

Das geladene Verfahren unter 5 Teilnehmern nach dem Grazer Modell haben Nussmüller Architekten, Graz, gewonnen.

Sie werden 38 geförderte Gemeindewohnungen in konstruktivem Holzbau errichten.

2. Platz: ARGE Arch. DI Ganster und Arch. DI Seeger

3. Platz: Karl Heinz Winkler, ARGE Winkler-Leeb

Ausloberin
ennstal
Gemeinnützige Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft
Siedlungsstraße 4
8940 Liezen

04/03/2016

Lage (Ausschnitt aus Plakat Siegerprojekt). Screenshot: Redaktion GAT.

©: Nussmüller Architekten

Lage (Ausschnitt Auslobung). Screenshot: Redaktion GAT.

©: Kampus

1. Rang, Modell

©: Kampus

2. Rang, Modell

©: Kampus

3. Rang, Modell

©: Kampus
©: Kampus
©: Kampus

Ausgelobt von der ennstal – Gemeinnützige Wohn- u. Siedlungs- genossenschaft – wurde im Zeitraum vom 01.12.2015 bis 11.02.2016 ein geladenes, einstufiges Gutachterverfahren unter fünf Teilnehmern nach dem Grazer Modell durchgeführt.
Ziel des Wettbewerbs war die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen Geschoßwohnbau für 38 Gemeindewohnungen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln – Geschoßbauförderung, erhöhte Mietwohnförderung – des Landes Steiermark gemäß Wohnbauförderungsgesetz 1993 i.d.g.F.

Das Grundstück liegt zwischen Heinrichstraße und Max Mell-Allee am Rosenhain in Graz-Geidorf. Nordwestlich befindet sich das Universitätssportzentrum, nördlich das Pflegewohnheim Rosenhain. Öffentliche Grün- und Waldflächen sind fußläufig erreichbar. Auf dem Areal befinden sich derzeit drei Gebäude, ein ehemaliger Stützpunkt der Wirtschaftsbetriebe, ein Wohngebäude und ein Kindergarten. Der Kindergarten bleibt bis zum Sommer 2016 in Betrieb. Nach Schließung des Kindergartens werden sämtliche Gebäude abgetragen.
Im neuen Flächenwidmungsplan 4.0 (Entwurf) ist die Gesamtfläche als allgemeines Wohngebiet mit einer Dichte von 0,6 - 1,2 ausgewiesen. Die Bebauung darf mit max. 4 oberirdischen Geschoßen erfolgen.

Aus ökologischen Gründen und wegen der schnelleren Verfügbarkeit der Wohnungen – kürzere Bauzeit – sollen die Gebäude in Holzbauweise realisiert werden.

Die Jury unter dem Vorsitz von Arch. DI Wolfgang Köck, PENTAPLAN ZT-GmbH, kam in ihrer Sitzung vom 11. Februar 2016 zu folgendem Ergebnis:

  • 1. Platz: Nussmüller Architekten ZT-GmbH, Graz
  • 2. Platz: ARGE Arch. DI Ganster und Arch. DI Seeger, Graz
  • 3. Platz: Arch. DI Karl Heinz Winkler, ARGE Winkler-Leeb, Graz

Weitere Teilnehmer:

  • Arch. DI Alfred Graffer, Graz
  • Arch. DI Georg Moosbrugger, Graz

Jurybeurteilungen des Siegerprojekts

POSITIV
_ Max-Mell-Allee durch Gebäudeausformulierung schön aufgegriffen, städtebaulich überzeugende Lösung
_ das Projekt reagiert feinmaßstäblich auf die Umgebungssituation
_ feingliedrige Fassadenkonstruktion
_ durchgehender Balkon und eingeschnittene Bereiche ergeben ein rundum geordnetes 
Fassadenbild
_ ein „Haus“ mit Zentrum
_ Die Erschließungssituation an der Max-Mell-Allee nutzt das Gelände gut aus
_ kommunikationsfördernder Eingangsbereich
_ für Fußgänger, Radfahrer und PKW ansprechende Eingangssituation (überdacht und kurze 
Wege)
_ Gemeinschaftsraum in Verbindung mit dem Innenhof gut gelöst
_ Innenhof als gemeinschaftsfördernde räumliche Zone

KRITISCH
_ Belichtung des Haupteingangs problematisch
_ Grünraum ist wenig gegliedert
_ 2 Wohnungen je Geschoß sind rein Nordost orientiert und schmal und tief (Einpersonenhaushalte)
_ Tiefgarage ragt geringfügig in den Freilandbereich hinein.

Juryempfehlungen für das Siegerprojekt
_ Die Wohnungsgrundrisse sind mit dem Wohnungsamt/ Wohnen Graz, dem Wohnbautisch und dem Bauträger zu optimieren
_ Bad und WCs der 3-Zimmer Wohnungen sind zu trennen
_ Eingangsstiege von UG in den Hof ist großzügiger zu gestalten
_ Belichtungssituation der fußläufigen Haupterschließung ist zu verbessern
_ Zugangs- und Zufahrtssituation ist feiner herauszuarbeiten.

Der Sieger des Verfahrens wird mit der Einreichplanung und baukünstlerischen Oberleitung des Bauvorhabens betraut.
 Eine weiterführende Beauftragung ist im Sinne der Qualitätssicherung beabsichtigt. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichts sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld werden bei einer Beauftragung nicht in Abzug gebracht.

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