08/04/2016

Jahresstipendium Architektur 2017

Das Land Kärnten will mit diesem Jahres-Projekt-Stipendium junge ArchitektInnen und ArchitekturstudentInnen an Kärnten binden.

Durch die Vergabe des Stipendiums soll sich dessen EmpfängerIn ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer architektonischen Arbeit widmen können. Es ist daher bei der Einreichung zu begründen, wie diese Zweckbestimmung erfüllt wird.

Bewerbung junger ArchitektInnen und Architektur-StudentInnen bis 30. Juni 2016

Adresse
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6
Burggasse 8
9021 Klagenfurt

Kennwort
Jahresstipendium Architektur

08/04/2016
©: FH Kärnten - Bauingenieurwesen & Architektur

Im Jahr 2017 vergibt das Land Kärnten über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury im Bereich Architektur ein Jahresstipendium in der Höhe von 10.500 Euro.

Primäres Ziel ist die Schaffung einer dauerhaften Fördereinrichtung, die in Verbindung mit den bestehenden Baukultureinrichtungen eine nachhaltige Verbindung und Bindung junger Kärntner ArchitektInnen, sowie ArchitekturstudentInnen an Kärnten bewirkt.
Das Stipendium soll ermutigen, weiter in Kärnten zu arbeiten, aber auch österreichweit anregen, die Verbindungen zurück nach Kärnten zu intensivieren oder wieder aufzunehmen. Damit soll auch der prekären Arbeitssituation (unterbezahlte Praktika) junger ArchitektInnen entgegengewirkt und Kärnten als Bildungsstandort mit Architekturausbildung (FH Kärnten in Spittal/Drau) besser positioniert werden.

Aus den Einreichungen wird ein Projekt von der Jury, die sich aus nominierten Vertretern des Kulturgremium-Fachbeirates Baukultur (Vorsitzende/er), der FH Kärnten (StudiengangsleiterIn Architektur), des Architektur Hauses Kärnten, der Abteilung 6, Unterabteilung Kunst und Kultur sowie der Kammer für ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten zusammensetzt, ausgewählt und als Vorschlag an den Kulturreferenten zur Vergabe weitergeleitet. Es besteht die Möglichkeit eine weitere fachspezifische JurorIn beizuziehen.

Projektstipendium

Das Projektstipendium gilt grundsätzlich als Nachwuchsförderung. Daher wird der Bewerbungen von jungen (maximal 35 Jahre alten) ArchitektInnen und ArchitekturstudentInnen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen, der Vorzug gegeben.

Besonderer Fokus wird auf Projekte mit folgenden Inhalten gelegt werden:

_ Visionen für den Alpen-Adria-Raum
_ Forschungsarbeiten im Bereich Tourismus, Industrie und Technik
_ Bauwerksanalysen – Sanierungskonzepte (z.B.: Revitalisierungen der Nachkriegs-Moderne)
_ Realisierungskonzepte mit Nachhaltigkeit
_ Strukturanalysen im Bereich der Raumplanung, der Stadtplanung und des ländlichen Siedlungswesens
_ Baukulturvermittlung
_ Konzepte zur Arbeit mit natürlichen Baustoffen
_ Architekturpositionen mit sozialer Prägung

Die Auswahl des Stipendiums erfolgt anhand der eingereichten Projekte. Nachträgliche Förderungen für abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen.

Einreichungen
Einreichungen sind in Papierform an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, Unterabteilung Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee zu richten.
Das Kuvert muss mit dem Kennwort Jahresstipendium Architektur versehen sein.
Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Land Kärnten nicht übernehmen.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist daher abzusehen.

Durch die Vergabe des Jahresstipendiums soll sich dessen EmpfängerIn ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer architektonischen Arbeit widmen können. Es muss daher bei der Einreichung ausreichend begründet werden, wie diese Zweckbestimmung des Jahresstipendiums erfüllt werden würde.

Einreichschluss ist der 30. Juni 2016

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