04/11/2019

Kommunale Bauprojekte erfolgreich abwickeln

Diskussion über die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen in steirischen Kommunen.

Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark & Kärnten und das Land Steiermark – Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau – luden am 22. Oktober 2019 zur Diskussion mit dem Ziel, öffentlichen Bauherren die Entscheidung bei der Vergabe von Leistungen zu erleichtern sowie Lösungen und Beispiele aus der Praxis vorzustellen.

04/11/2019

"Mission possible – Kommunale Bauprojekte erfolgreich abwickeln." ZT-Präsident Gerald Fuxjäger, Gemeindebundchef Erwin Dirnberger, LT-Abg. Ulrike Böker, Bau-Innungsmeister Alexander Pongratz, Abteilungsleiter für Landes- und Regionalentwicklung Harald Grießer, Landesbaudirektor Andreas Tropper. Bild: Geopho

In den kommenden Jahren werden in steirischen Gemeinden hohe Geldsummen in kommunale Infrastrukturprojekte investiert. Öffentliche AuftraggeberInnen, die vor der Aufgabe stehen, ein komplexes Bauvorhaben umzusetzen, greifen immer häufiger auf Gesamtdienstleister-Lösungen zurück, bei denen das Bauprojekt von der Planung bis zur Schlüsselübergabe von einem einzigen Dienstleister übernommen wird. Welche Auswirkungen diese Auftragsvergaben auf das Projektergebnis und die Bauwirtschaft haben, wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion diskutiert, zu der die Kammer der ZiviltechnikerInnen und das Land Steiermark einluden.
Erst vorletzte Woche hat die Steiermärkische Landesregierung die Vergabe von 19 Millionen Euro für die Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen. Auch im Bereich des Schulbaus werden beachtliche Summen in Neubauten und Sanierungen investiert, sind doch die Hälfte aller öffentlichen Schulen bereits älter als 50 Jahre. Der demografische Wandel, die Mobilität, die Urbanität, die Zersiedelung des ländlichen Raumes oder die Gemeindestrukturreformen machen Infrastrukturprojekte in vielen Bereichen notwendig. Diese werden häufig von Land und Gemeinden kofinanziert, bis zu
50% können die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden betragen.
 
Trennung von Planung und Ausführung zur Qualitätssicherung
Eine kritische Entwicklung sieht DI Gerald Fuxjäger, Präsident der Kammer der ZiviltechnikerInnen, bei der Vergabekultur der öffentlichen Hand. Immer mehr Gemeinden beauftragen TotalunternehmerInnen mit der Abwicklung ihres Bauvorhabens. Bei diesen werden alle Verantwortlichkeiten der Planung und der Ausführung auf eine/n AuftragnehmerIin konzentriert. Fuxjäger steht dieser Vergabeform skeptisch gegenüber, insbesondere weil diese Verfahren keine Trennung von Planung, Ausführung und Kontrolle vorsehen. Fuxjäger weiß: „Die strikte Einhaltung des 4-Augen-Prinzips wird bei Totalunternehmer- verfahren nicht eingehalten und kann zu deutlichen Qualitätseinbußen führen.“
Rechtsanwalt Mag. Martin Schiefer hat die Erfahrung gemacht, dass Gemeinden auf TotalunternehmerInnen zurückgreifen, weil sie Angst haben, Fehler zu machen. Er betont, dass das Vergaberecht der getrennten Vergabe den Vorrang gibt und nach einer sachlichen Rechtfertigung verlangt, wenn Planungs- und Ausführungsleistungen gemeinsam vergeben werden. „Das Versprechen, das Totalunternehmer den AuftraggeberInnen geben: ,Ihr habt nichts zu tun!‘, hält nicht“, warnt Schiefer, denn auch TotalunternehmerInnen gehören kontrolliert. Zudem hält er eine Kostendeckelung in Ausschreibungen generell für sinnvoll, somit entfällt der Preisdruck und Lösungen werden vermehrt nach der Qualität beurteilt.

Die sorgfältige Projektvorbereitung entscheidet über den Erfolg eines Bauvorhabens
Landesbaudirektor DI Andreas Tropper hebt hervor, dass kommunale BauherrInnen bestimmte Pflichten nicht aus der Hand geben dürfen. Dazu gehört die sorgfältige Projektvorbereitung als wichtigste Prozessphase, die aber immer wieder unterschätzt wird. In dieser kann bereits gesichert werden, dass die Qualität und das vorgesehene Budget eingehalten werden: „Durch eine gute und sichere Projektvorbereitung und -planung können am meisten Kosten gespart werden. Durch das Bauen allein können sich Kosten nicht verdoppeln, jede nachträgliche Änderung verursacht jedoch weitere“, so der Landesbaudirektor.
Das Land Steiermark begleitet Gemeinden im Auftrag der Gemeindereferenten der Landesregierung in dieser wichtigen Phase und unterstützt sie u.a. bei Fragen des Bedarfs, des Standortes (Was soll wo gebaut werden?), der Projektkosten und damit einhergehend des Raum- und Funktionsprogramms. DI Harald Grießer, Leiter der Landes- und Regionalentwicklung des Landes Steiermark (A17), betont, dass für alle größeren Bauprojekte, natürlich auch jene, die mit TotalunternehmerInnen realisiert werden, eine Projektsteuerung und professionelle Begleitung wichtig ist.
LT-Abg. Ulrike Böker, Vorsitzende des Vereins LandLuft, wünscht sich noch mehr Unterstützung bei Planungsprozessen. Hier könnte vermehrt auf die Leistungen der ZiviltechnikerInnen zurückgegriffen werden. Insbesondere kleinen Gemeinden fehlen dazu aber die notwendigen Geldmittel, diese sollten Seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden und neue Anreize geschaffen werden. Nur so könne die Qualität gehoben und die Baukultur gefördert werden. Böker spricht sich zudem für verpflichtende Schulungen für PolitikerInnen im Bereich der Projektvorbereitung aus. Als ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Ottensheim (OÖ) sind bei sehr erfolgreichen Bauvorhaben in ihrer Gemeinde genaue Vorbereitungen und BürgerInnenbeteiligungsverfahren vorausgegangen. An eine Totalunternehmervergabe, habe sie dabei nie gedacht.
Gemeindebundpräsident LT-Abg. Erwin Dirnberger betont, wie wichtig es für Gemeinden ist, sich für die sorgsame Projektvorbereitung und Planung ausreichend Zeit zu nehmen und alle beteiligten AkteurInnen rechtzeitig ins Boot zu holen. Je mehr Leistungen im Paket, wie etwa beim Totalunternehmerverfahren, vergeben werden, desto exakter müssen diese im Vorfeld definiert werden.

Koppelung von Förderungen an Qualitätskriterien und Wettbewerbe zur Variantenoptimierung
Das aktuell gültige Vergabegesetz schreibt zwar die Vergabe nach dem „Bestbieterprinzip“ für öffentliche AuftraggeberInnen vor, beinhaltet aber keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Gewichtung von Zuschlagskriterien. Immer häufiger rückt somit der Preis in den Vordergrund und die Qualitätskriterien werden vernachlässigt. Vizepräsident der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und Vorsitzender der Bundessektion ArchitektInnen, Arch. DI Daniel Fügenschuh, fordert die Koppelung von Förderungen an Qualitätskriterien. Für ihn stellt der Planungswettbewerb das wirksamste Standard-Instrument zur Qualitätssicherung dar: „Ein Wettbewerb bietet die Möglichkeit, aus einer Vielzahl an Ideen und Vorschlägen die bestgeeignete und wirtschaftlichste Lösung für die konkrete Aufgabe durch eine unabhängige Expertenjury auszuwählen.“
Arch. DI Guido R. Strohecker bestätigt die Aussagen seines Kollegen und hebt zudem die Möglichkeit für BauherrInnen hervor, sich eine/n GeneralplanerIn als einzige/n Ansprechpartner/in zu suchen. Anstelle der Beauftragung mehrerer PlanerInnen aus verschiedenen Fachrichtungen kann die Bauherrschaft nur ein Unternehmen beauftragen, das für die integrale Planung verantwortlich ist. Als Gegenstück zur Komplett-Beauftragung, wie beim Totalunternehmerverfahren, findet hier die unabhängige Planung und Ausführungskontrolle für die AuftraggeberInnen statt.
KommR Ing. Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Steiermark, berichtet über seine guten Erfahrungen, die er im Bereich des Wettbewerbswesens mit dem Grazer Modell gemacht hat. Hierbei werden bei Bauvorhaben ab einer Größenordnung von 3.000 m2 Bruttogeschoßfläche Architekturwettbewerbe mittels eines eigens entwickelten Modells durchgeführt, bei dem die Stadt Graz private InvestorInnen unter Mitwirkung der ZT-Kammer bei der Durchführung des Wettbewerbes unterstützt. Bereits mehrmals konnte er damit erfolgreich Projekte realisieren. 

Einzellosvergabe fördert die regionale Wirtschaft
DI Alexander Pongratz, Innungsmeister der Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Steiermark sieht große Vorteile in der getrennten Vergabe von Planung und Ausführung. Über die Möglichkeit der Einzellosvergabe können zudem regionale Betriebe wesentlich besser berücksichtigt werden und die Wertschöpfung bleibt in der Region erhalten. Gerade in der Steiermark sind viele in der Bauwirtschaft tätige Unternehmen klein strukturiert. Diese werden durch Gesamtpakete ausgeschlossen, wenn sie nicht über die nötigen Strukturen verfügen, um das in der Ausschreibung Geforderte auch leisten zu können. AuftraggeberInnen haben somit mehr Möglichkeiten an die DienstleisterInnen ihres Vertrauens zu vergeben.

Terminempfehlungen

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+