27/02/2016

Die Asfinag lobt einen einstufigen EU-, EWR und Schweiz-offenen Architektur-Wettbewerb zur Gestaltung des Nord-Portals samt Vorbereich auf der Kärntner Seite der A11 Karawankenautobahn aus.

Begehung: 02.03.2016

Abgabe: 19.04.2016

Ansprechpartner
DI Gernot Rüf
gernot.ruef@asfinag.at

Ausloberin
ASFINAG Bau Management GmbH
Modecenterstraße 16
A-1030 Wien
 

27/02/2016

Karawankentunnel Nordportal, Bestand, Screenshot

©: Redaktion GAT GrazArchitekturTäglich

Im Zuge der Errichtung der zweiten Tunnelröhre des Karawankentunnels auf der A11-Karawankenautobahn soll das Nordportal samt Vorbereich gestaltet werden. Das Planungsgebiet umfasst nicht nur die neue Tunnelröhre und ihren Vorbereich sondern auch bestehende Anlagen und Bauten. Im Einzelnen betrifft dies:
– die Tunnelportale und deren Vorbereiche
– die Gebäude der Betriebszentrale (BZ01)
– die Entlüftungsbauwerke
– die westseitige, direkt an das Tunnelportal angebaute Galerie im Tunnelvorbereich
– die Vorportalgalerie im Abstand zum Tunnelportal, westseitig
– die Hangsicherungsmaßnahmen im Bereich über den Portalen und ostseitig davon (Ankerwand).

Die Südportale des Karawankentunnels (Staatsgebiet Slowenien) sind nicht Teil des Wettbewerbes.

Grundlagen für den Wettbewerbsentwurf bilden die der Ausschreibung beiliegenden bauingenieurmäßigen Planungen, und Vorgaben aus dem Straßen-, Brücken- und Tunnelbau sowie jene, die Hangsicherungs- maßnahmen, Haustechnischen Anlagen etc. betreffen.
 
Teilnahmeberechtigung
Folgende natürliche und juristische Personen sind zur Teilnahme am Wettbewerb dann berechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit über eine aufrechte Befugnis verfügen, die im Auslobungstext beschriebene Aufgabenstellung selbständig zu bearbeiten und die einzureichenden Unterlagen auszuarbeiten (Befugnis Architektur):
– Natürliche Personen, mit dem Hauptsitz ihrer Tätigkeit in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz.
– Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Natürliche und juristische Personen, mit einem Hauptsitz ihrer Tätigkeit in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz, deren Befugnis zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht ist, jedoch diese die im Auslobungstext beschriebene Aufgabenstellung nur zum Teil umfasst, sind am Wettbewerb nur als Mitglieder einer ständigen oder nicht ständigen Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaft teilnahmeberechtigt, wenn die Aufgabenstellung in ihrer Gesamtheit durch die Befugnisse ihrer Mitglieder gedeckt ist.
 Die Teilnahme am Wettbewerb als ständige oder nicht ständige Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaft ist dann zulässig, wenn jedes ihrer Mitglieder eine Befugnis für die von ihm im Wettbewerb zu erbringenden Leistungen im o.a. Sinn nachweisen kann.
Jede natürliche oder juristische Person ist, auch als Mitglied der oben genannten Arbeits-, Bewerber- oder Wettbewerbsgemeinschaften, nur 1-mal zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
Für nichtösterreichische TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung an die Dienstleistungsempfänger gemäß § 32 ZTG hingewiesen.
Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten nach sich, an denen die oben Genannten beteiligt waren.
 
Ankündigung des Wettbewerbes durch die Ausloberin auf http://www.asfinag.at
und über die Wiener Zeitung http://www.lieferanzeiger.at.

Wettbewerbsunterlagen
Download ab Fr, 19.02.2016
Die TeilnehmerInnen müssen sich sämtliche Auslobungsunterlagen sowie alle weiteren Unterlagen im Verlauf des Verfahrens von der Homepage der Ausloberin herunterladen – siehe Link rechts.
Ausdrücklich wird auf die schriftliche Fragebeantwortung (und allfällige Ergänzungen im Zuge der Fragebeantwortung) hingewiesen.
 
Vorbesprechung – Begehung
am Mi, 02.03.2016 12.00 Uhr – 16.00 Uhr
Treffpunkt: Baubüro Karawankentunnel, 9183 Rosenbach 130 (LKW Parkplatz Mautstelle Karawankentunnel).
Es ist beabsichtigt mit den WettbewerbsteilnehmerInnen eine gemeinsame Erörterung der Aufgabenstellung vorzunehmen. Anlässlich dieser Besprechung werden die direkten und die vorher schriftlich eingereichten Fragen behandelt. Letztere müssen bis spätestens einen Tag vor der Wettbewerbsvorbesprechung (Di, 01.03.2016 bis spätestens 16.00 Uhr) der Ausloberin per Fax übermittelt werden.
Im Zuge der Vorbesprechung der Aufgabenstellung wird gemeinsam das Wettbewerbsgelände (Gelände Tunnelportal- Nord, Karawankentunnel) besichtigt.
 
Schriftliche Fragenstellung
Mi, 09.03.2016 24.00 Uhr
Schriftliche Fragen können nach Begehung noch bis zum angegeben Termin der Ausloberin per Fax übermittelt werden.
 
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Di, 19.04.2016 16.00 Uhr
Die Wettbewerbsarbeit ist spätestens zum angegebenen Zeitpunkt bei der Ausloberin, der ASFINAG Bau Management GmbH, Autobahnmeisterei Zauchen, Steinbruchstraße 2a, A-9523 Villach, Büro der E+M-Abteilung, 2. Stock, Öffnungszeiten an Werktagen von 08.00 bis 16.00 Uhr, abzugeben oder ist bis zu diesem Zeitpunkt per Post zu übermitteln. Bei Einlangen der Arbeit wird eine Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Kontakt
DI Gernot Rüf, Email: gernot.ruef@asfinag.at
Fax Nr., an die rechtsgültig zugestellt werden kann: 0043 (0) 50108- 914420

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