24/11/2014

Von insgesamt 95 Stipendien werden 10 Stipendien für Architektur und Design vergeben.

Schriftliche Bewerbung bis 31.03.2015

Kontakt:
Gabriele Kosnopfl
+43 1 531 15-206814
gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

24/11/2014

Das Bundeskanzleramt Österreich schreibt für das Jahr 2015 insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. Davon sind vorgesehen:

  • 10 Stipendien für Bildende Kunst
  • 10 Stipendien für Architektur und Design
  • 5 Stipendien für Künstlerische Fotografie
  • 5 Stipendien für Video- und Medienkunst
  • 5 Stipendien für Mode
  • 35 Stipendien für Musik und darstellende Kunst
  • 5 Stipendien für Filmkunst
  • 15 Stipendien für Literatur
  • 5 Stipendien für Kulturmanagement

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 6.600 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2015 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, d.h. Mentees, zur Teilnahme am Mentoring-Programm der Kunstsektion vorgeschlagen.

Voraussetzungen
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (Kopie des Meldezettels beizulegen).
    •    wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
    •    wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1979 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z. B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2015 bereits ein Staatsstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Infos zu den Bewerbungsunterlagen siehe Link rechts!

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