30/11/2004
30/11/2004

Zielgruppe: Junge Architekt/inn/en mit Abschluss der beruflichen Hochschulausbildung innerhalb der letzten drei Jahre.

Einsendeschluss: 31. Jänner 2005

Zweck: Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, international aber bereits bekannten Architekturbüro im Ausland.

Stipendiendauer: 6 Monate

Stipendienhöhe: € 1500 monatlich (+ einmalige Reisekosten auf Antrag)

Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien; die Auswahl erfolgt durch eine Jury

Einreichung:

Formloses Bewerbungsschreiben mit Name, Adresse, Telefon-Nr., Bankverbindung (Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut)
Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl
Lebenslauf
Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten in A3-Format (keine Originale)
Einsendeschluß: 31. Jänner 2005 (Kennwort „Tische-Stipendium“ auf Umschlag)

Adresse:
Bundeskanzleramt Sektion II - Kunstangelegenheiten
Abteilung II/1
z.Hd. Dr. Bernd Hartmann
Schottengasse 1
1014 Wien
Tel. 53115-7572
Fax. 53115-7515
e-mail: bernd.hartmann@bka.gv.at

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. Ihnen die Bewerbungsunterlagen retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Kosnopfl (Tel.53115-Kl.7571) oder Frau Herta Kittinger (Kl.7511)

Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architekt/inn/en unmittelbar nach Abschluß Ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln. In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/ thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Architekt/inn/en entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.

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