08/01/2018

Auslobung
Volksschule Kaindorf an der Sulm

Unterlagen

Nach Registrierung unter wettbewerb@planconsort.at erhalten sie die Zugangsdaten zum ftp-Server.

Fragestellungen
12. – 17.01.2018

Abgabe Stufe 1
26.01.2018

Neubau Volksschule in der Stadtgemeinde Leibnitz, Ortsteil Kaindorf an der Sulm

Ausloberin

Stadtgemeinde Leibnitz
Hauptplatz 24
8430 Leibnitz

08/01/2018

Lehrerinnen-Team der bestehenden VS Kaindorf/Sulm. Screenshot > vs-kaindorf.at

Die Stadtgemeinde Leibnitz lobt einen EU-weit offenen, anonymen, zweistufigen Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich für den Neubau einer achtklassigen Volksschule mit Turnsaal und Nachmittagsbetreuung im Ortsteil Kaindorf an der Sulm aus. In der Planung ist eine Erweiterung um vier zusätzliche Klassen mit Nachmittagsbetreuung zu berücksichtigen.

Teilnahmeberechtigung

Am Wettbewerb sind folgende Personen teilnahmeberechtigt:
_ Natürliche Personen, die in Österreich, in der EU, im EWR oder in der Schweiz aufrecht befugt sind, selbständig/freischaffend Generalplanungen zu erbringen (z.B. ArchitektInnen).
_ Juristische Personen mit Sitz in Österreich, in der EU, im EWR oder in der Schweiz,
a) deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf die Erbringung gegenständlich einschlägiger Planungsleistungen gerichtet ist,
b) die zumindest über ein vertretungsbefugtes Organ, das die vorstehenden Anforderungen an natürliche Personen erfüllt, verfügen und
c) die aufrecht befugt sind, selbständig/freischaffend Generalplanungen zu erbringen (z.B. ZT-Gesellschaften auf dem Fachgebiet der Architektur).
Sofern nicht ohnedies berufsrechtlich ausgeschlossen, verpflichtet sich der/die BewerberIn mit Abgabe des Teilnahmeantrags, im Falle der Beauftragung beim gegenständlichen Vorhaben keine ausführenden Tätigkeiten wahrzunehmen ("Trennung von Planung und Ausführung").
Bei Teilnahmegemeinschaften müssen alle Mitglieder über die jeweilige Teilnahmeberechtigung verfügen.
Jede/r TeilnehmerIn ist im gegenständlichen Wettbewerb nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Dies gilt auch im Hinblick auf eine Beteiligung an einer Teilnahmegemeinschaft. Eine Mehrfachteilnahme (z.B. als einzelne/r TeilnehmerIn und als Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Teilnehmergemeinschaften) zieht die Ausscheidung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die betreffende TeilnehmerIn beteiligt ist, nach sich. Das nachträgliche Hervorkommen einer Mehrfachbeteiligung hat zudem die Aberkennung der Gewinnerstellung und allfälliger Preisgelder zur Folge. Für FachplanerInnen (z.B. Haustechnik, E-Technik) ist die oben beschriebene Regel der Mehrfachteilnahme nicht gültig.
MitarbeiterInnen von TeilnehmerInnen sowie Fachleute, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgewirkt haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt.

Auslobungsunterlagen

Nach Registrierung bei der Vorprüfung/Verfahrensbetreuung mittels Mail an wettbewerb@planconsort.at erhalten sie die Zugangsdaten zum ftp-Server.

Termine

12. Jänner 2018
: Frist zur schriftlichen Fragestellung für Stufe 1
17. Jänner 2018: Fragebeantwortung für Stufe 1
26. Jänner 2018, 17.00 Uhr (Einlangen): Abgabe Stufe 1
19. März 2018, 10.00 Uhr
: Kolloquium und Lokalaugenschein Stufe 2
14. Mai 2018, 17.00 Uhr (Einlangen): Abgabe Pläne Stufe 2
23. Mai 2018, 17.00 Uhr (Einlangen): 
Abgabe Modell Stufe 2

Verfahrensorganisation und Vorprüfung
planconsort ztgmbh in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau und der Baubezirksleitung Südweststeiermark
.
Ansprechpartner: Architekt Dipl.-Ing. Max Stoisser, Quergasse 2, 8430 Leibnitz.
Email: wettbewerb@planconsort.at

Anonymous

Im Zuge der aktuellen Handhabung von Wettbewerbsverfahren immer mehr 2.stufige Wettbewerbe zu veranstalten, wird die absurde Situation der Architekten und Büros in dieser "Lotterie" unserer Meinung nach noch weiter negativ verstärkt!
Aktuell gesehen, beim Verfahren für den Neubau der Volksschule Leibnitz (Kaindorf / Sulm), wurde offensichtlich von der Kammer ein 2-Stufiges Verfahren einreklamiert. Das hat nun zur Folge, dass in der 1. Stufe OHNE Hearing (Warum?) zwischen Fragenbeantwortung und Abgabe exakt 6 Werktage Zeit für Bearbeitung bleiben!?
Das, obwohl eine raumscharfe Durcharbeitung gefordert und sogar lt. Ausschreibung eine Garantie des teilnehmenden Architeken beeinhaltet ist, dass der Entwurf im Kostenrahmen umsetzbar sei?!
Es wäre ein Einfaches gewesen, hätte man einfach einen normalen 1.-stufigen Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit normalen Hearing, Begehung, genug Zeit und Agabe im Mai2018.
So werden Büros in absurde und unwürdige (!) Verfahren und Bearbeitungen getrieben, die keine Qualität und Ernsthaftigkeit mehr zulassen! Zudem verdoppelt oder vervielfacht sich der Einsatz für die Büros, die in die 2-te Stufe kommen! Das wirtschaftliche Risiko für mittlere und kleine Bürostrukturen vervielfältigt sich und gleichzeitig werden aufgrund einer völlig unnachvollziehbaren neuen Handhabung der Genossenschaften die Preisgelder für Verfahren lächerlich niedrig nach unten gefahren? Selbst der Gewinn eines Wettbewerbs deckt mit dem Preisgeld nicht mehr die wahren Kosten ab - im Falle eine Projektstopps oder einer Nichtbeauftragung (wenn das Projekt gar nicht realisiert wird) bleibt mittlerweile selbst ein Gewinner schon auf dem wirtschaftlichen Schaden eines 2-stufigen Verfahrens sitzen!
Eine Trennung des Wettbewerbverfahrens in 2 Stufen ist nur dann gerechtfertigt, wenn es eine sinnvolle städtebauliche Betrachtungsstufe gibt, dh. auch wenn der Umfang des Projekts so groß ist, dass eine 2-Stufigkeit gerechtfertigt ist!
Gerade bei so kleinen Bauvorhaben wie einer Volksschule kann es nicht sein, dass man ein 2-Stufiges Verfahren sinnvoll argumentieren kann.
So wie es hier durchgeführt wird, kann es nicht mehr der Sinn eines Architekturwettbewerbs sein!
2-Stufige Verfahren sollten von der Kammer unbedingt neu überdacht werden, und wenn, dann nur bei sehr großen Projektumfängen durchgeführt werden!

Di. 16/01/2018 12:52 Permalink
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