05/12/2014

Quartier Grillweg, 8054 Graz
Österreichweit offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb

Ausloberin
Grillweg 13 GmbH & Co KG

Registrierung
ab sofort bis 22.12.2014

Hearing
11.12.2014, 15:00 Uhr

Abgabetermin Stufe 1
30.01.2015

Betreuung
Büro Kampus

05/12/2014

Wettbewerbsareal

©: Kampus

Parkplatz Euroshopping vom Grillweg aus.

©: Kampus

Die Ausloberin – die Grillweg 13 GmbH & Co KG – lädt zum österreichweit offenen, zweistufigen Realisierungswettbewerb Quartier Grillweg.

Wettbewerbsgebiet
Die Grundstücke (Nr. 824/2, 824/3, 299/11, 299/15, 299/40 und 299/41, alle KG 63125 Webling) liegen im Bezirk Graz-Straßgang, im Bereich Kärntner Straße, Grillweg und Erna-Diez-Straße. Das Areal umfasst das derzeit noch bestehende Einkaufszentrum Euroshopping und die angrenzenden Grundstücke.
Die Eigentümerin plant, diese Liegenschaften zu entwickeln. Ziel des gegenständlichen Verfahrens ist die Neunutzung und Umwandlung des derzeit größtenteils brachliegenden Einkaufzentrums in ein Wohnquartier mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität.

2-stufiges Verfahren
In der 1. Stufe ist das Planungsgebiet städtebaulich zu bearbeiten. Bei der Preisgerichtssitzung der 1. Stufe werden 8 Projekte für eine Überarbeitung in der 2. Stufe ausgewählt. In dieser sind die städtebaulichen Entwürfe zu vertiefen und  baukünstlerische Ausarbeitungen durchzuführen.

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architektlnnen mit aufrechter Befugnis und Ziviltechniker-Gesellschaften mit der Befugnis Architektur gemäß Ziviltechnikergesetz idgF und Kanzleisitz in Österreich.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Kanzleisitze in Österreich) ist zulässig. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft hat jedoch zu erklären, dass er/sie der bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin ist und die Federführung und Hauptverantwortung des Projektes übernimmt.

Preisgeld
In Summe sind 150.000 € exkl. MWSt als Preisgeld und Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die acht ausgewählten Projekte der 2. Stufe erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 10.000 €. Die Ausloberin hat zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten für den 1. Preis 35.000 €, für den 2. Preis 25.000 € und für den 3. Preis 10.0000 € als Preisgeld vorgesehen.

Siegerprojekt
Der Sieger/die Siegerin des Verfahrens wird mit der Begleitung der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt  Das Siegerprojekt bildet das städtebauliche Leitprojekt für den Bebauungsplan und das daraus abgeleitete Gestaltungskonzept mit allenfalls erforderlichen Anpassungen ist die Grundlage für den Rechts- bzw. Verordnungsplan.
Es ist beabsichtigt, die/den siegreiche/n TeilnehmerIn des Wettbewerbs weiters zumindest mit dem Vorentwurf, dem Entwurf und der Einreichplanung des 1. Bauabschnittes des Teilbereichs A in einem Umfang von ca. 10.000 qm BGF zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu beauftragen.

Unterlagen
Die Auslobungsunterlagen und Beilagen stehen ab 03. Dezember 2014 im Büro Kampus als Download zur Verfügung. Nach Einlagen der Registrierung werden die Zugangsdaten für den Download der Wettbewerbsunterlagen per E-Mail an die jeweiligen PlanerInnen übermittelt.

Registrierung22.12.2014
Das Registrierungsblatt steht im Newsbereich des Büro Kampus frei zur Verfügung. Die Registrierung ist bis spätestens 22.12.2014 möglich.

Hearing: 11.12.2014 um 15:00 Uhr.

Abgabetermin Stufe 1: 30.01.2015

viktor jung

..wünsche allen teilnehmern ein erfolgreiches und intensives werken während der fest- und feiertage......!
alte erfahrung...wer terminlich " derart" druck macht, hat kein geld in der tasche......und das projekt wird auch nie und nimmer umgesetzt!..nach dem motto:.." schau ma mol"!!

Mo. 15/12/2014 7:03 Permalink
Luis Basabe

Ausländische Büros dürfen nicht teilnehmen, nicht einmal als Teil einer Arbeitsgemeinschaft (damit es ganz klar ist, dass es nicht um die Architektur geht...) .
Wir sind ganz ehrlich nicht mehr daran gewöhnt, solche nicht qualitätsorientierte -also diskriminierende- Teilnahmebedingungen nach Nationalität im heutigen europäischen Kontext zu sehen, auch wenn es sich um einen privaten Auslober handelt.
Vor allem handelt es sich um eine nutzlose und verarmende Massnahme, die das Konzept eines offenes Wettbewerbs widerspricht, und dem Projekt nichts zugute kommt.
Aber noch dazu haben solche Stadtentwicklungsprojekte eine starke öffentliche Relevanz, und verlangen eine sehr aktive Rolle der Stadt in ihren Werden (Umwidmung usw.). Es ist daher besonders hässlich, wenn sie sich nicht an den Parameter des BVergG anlehnen. Wahrlich steht das Ganze ziemlich in Kontrast mit der allgemeinen qualitätsorientierten Zielen des sog. "grazer Modells" der Stadt Graz.
Zum Glück ist dieser ein extrem seltener Fall, in Europa aber auch in Österreich, wo wir das Glück gehabt haben, an sehr schönen städtebauliche Wettbewerbe teilzunehmen, und sogar auch einige zu gewinnen. Auch für private Unternehmer.
Wir wünschen trotz allem viel Spass und Erfolg an allen Teilnehmer dieses rein österreichisches Wettbewerbs.

Mi. 17/12/2014 8:05 Permalink
Elisabeth Lechner

Seltsam und schade, was uns Architekten zugemutet wird!
Da gibt es endlich wieder einmal ein offenes Wettbewerbsverfahren, wo man nicht durch die Teilnahmebediungen und vorzuweisenden Referenzprojekte gleich ausgeschlossen wird und wo man als Architekt gerne mitmachen möchte. 'Die Aufgabenstellung ist auch interessant. Dann liest man den Abgabetermin 30. Jänner und fühlt sich wirklich veräppelt. Offensichtlich gibt es gegenüber Architekten überhaupt keinen Respekt mehr. Wir arbeiten ja sicher auch unentgeltich und engagiert über die Weihnachtsfeiertage hinweg unsere Familien udn Mitarbeiter, die auch Familien und ein Anrecht auf Feiertage haben sind uns eh wurscht....
Viele wie ich können und werden nicht mitmachen, weil die Zeit für eine seriöse Arbeit ohne Selbstkasteiung und Ausbeutung der Mitarbeiter nicht möglich ist.
Damit wird es weniger Beiträge geben, aber vielleicht ist das ja eh erwünscht.
Warum wird das von der Architektenkammer freigegeben?

Fr. 05/12/2014 3:27 Permalink
Gregor Tritthart

Antwort auf von Elisabeth Lechner

Der Wettbewerbsausschuss hat in seiner Verhandlung mit der Ausloberin sehr wohl auch die Terminschiene besprochen und es ist uns auch gelungen die Abgabe etwas hinauszuschieben. Leider ist der Termindruck jedoch sehr groß. Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Wettbewerb zweistufig ist.
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen frohe und vor allem auch erholsame Weihnachten!
Gregor Tritthart, für den Wettbewerbsausschuß der Kammer der ZiviltechnikerInnen

Di. 09/12/2014 7:14 Permalink
wolfgang feyferlik

Antwort auf von Elisabeth Lechner

ich denke die "knappe terminschiene" ist wohl nicht wirklich das problem.
abgabe 30 jänner, die arbeitswelt beginnt am 2.1.2015 - das ist normal. wir sind es nur gewohnt, dass baufirmen den jänner meistens witterungsbedingt eine pause einlegen, alle anderen gewerke starten in diesem jahr, weil es sich kalendermäßig so ausgeht, am 7.1.2015, das hearing war am 11.12.2014, das heißt, es sind, wie übrigens auch für viele arbeitende menschen im jahr 2014, 10 arbeitstage. insgesamt sind das 28 arbeitstage die vom hearing zur abgabe zur verfügugn stehen. nicht üppig, aber für ein zweistufiges verfahren durchaus im rahmen des üblichen. die problematik, wie bei allen privaten auslobern, scheint eher die unklarheit der aufgabe, das schärfen des investorenblicks an den projektideen, die da kommen werden etc. hier sollten wir unsere forderungen klarer formulieren und dem wb-ausschuss die unterstützung geben, damit dieser die möglichkeit kriegt, den teil B eines verfahrens entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten, das ist nämlich selten bis nie der fall. hier ist die hauptverantwortung bei den entsadten juroren die aufgabe zu schärfen, eigentlich schon einen schritt zu spät. die verantwortlichen der öffentlichen hand sind hier gefordert, einen qualitätsweg einzuschlagen der auch nachhaltig ist. ein wb-verfahren allein ist dafür zu wenig. eine option auf bebauungsplan und vielleicht genehmigunsplanung ebenso. die liste der wb mit privaten investoren in graz ist lang und die ergebnisse daraus sind mehr als bescheiden.

Sa. 13/12/2014 11:36 Permalink
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