14/02/2017

Auslobung
Wohnbau Leoben - Oberlandhalle


zweistufiger, steiermarkweit offener Wohnbauwettbewerb

Ausloberinnen
Wohnbau Leoben und
Siedlungsgenossenschaft Donawitz

Hearing: 02.03.3017
Oberlandhalle
Pichlmayergasse 18
8700 Leoben

14/02/2017

Leoben, Oberlandhalle

. Screenshot > meinbezirk.at / Link rechts.

Die Wohnbau Leoben (gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft für Leoben und Umgebung reg.Gen.mbH) und die Siedlungsgenossenschaft Donawitz (gemeinnützige registrierte Wohnbaugenossenschaft mbH) loben einen zweistufigen, steiermarkweit offenen Wohnbauwettbewerb für eine Bebauung in Leoben - Oberlandhalle aus.

Das Planungsgebiet liegt südlich des historischen Stadtzentrums von Leoben. Derzeit ist das Grundstück mit der
Oberlandhalle
bebaut, die gerade abgebrochen wird. Die beiden Bauträger wollen einen Geschoßwohnbau mit geplanten 149 Wohneinheiten realisieren, von denen 16 Einheiten für betreubares Wohnen vorgesehen sind.

Registrierung
ab sofort (unbefristet)

Ausgabe der Unterlagen
Alle Unterlagen stehen ab Anfang Februar 2017 im Kunden-Login-Bereich des Verfahrensbüros Kampus zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Downloadbereich werden den registrierten TeilnehmerInnen übermittelt.

Örtliche Besichtigung
2. März 2017, 10:30 Uhr, direkt am Grundstück


Abgabe Pläne 1. Stufe: 6. April 2017, 16.00 Uhr
Abgabe Modell 1. Stufe: 13. April 2017, 16.00 Uhr

Abgabe Pläne 2. Stufe: 12. Juni 2017, 16.00 Uhr
Abgabe Modell 2. Stufe: 19. Juni 2017, 16.00 Uhr

Teilnahmeberechtigung

> ArchitektInnen mit aufrechter und ruhender Befugnis mit Kanzleisitz in der Steiermark.
> Ziviltechniker-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur
> Die ArchitektInnen und die Ziviltechniker-Gesellschaften müssen ihren Kanzleisitz in der Steiermark haben.
> Bei ruhender Befugnis zählt der Wohnsitz in der Steiermark.

Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Registrierung des Wettbewerbsprojektes gegeben sein. Jede/jeder
WB-Teilnehmende ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen (Varianten sind nicht zulässig). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen die/der VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.
Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und
Geheimhaltungspflicht als vereinbart. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit maximal einem Büro (nur mit einem Büro mit
Kanzleisitz in der Steiermark) ist zulässig, beide PartnerInnen der Arbeitsgemeinschaft müssen jedoch die Teilnahmeberechtigung besitzen. MitarbeiterInnen von TeilnehmerInnen oder Fachleute, die am Zustandekommen des Entwurfes mitgewirkt haben, können genannt werden und werden von der auslobenden Stelle bei Veröffentlichung angeführt.

Wettbewerbsbetreuung & Vorprüfung
Büro DI Daniel Kampus, Herrengasse 28/1, 8010 Graz
Ansprechpartnerin
Frau DI Katharina List
0316 818085-11, list@kampus.at

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
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