11/12/2020

Bildungscampus Bruck an der Mur

Das EU-weit offene Verfahren unter 11 TeilnehmerInnen haben Karl und Bremhorst Architekten (Projekt 11) gewonnen.

Auslober
Stadtgemeinde Bruck an der Mur und die H&H-Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz-GmbH

"Seitens des Auslobers wurde beim Wettbewerb Bildungscampus ein Jurist hinzugezogen, der die Meinung vertritt, dass die VerfasserInnen bis zum Abschluss der Verhandlungen anonym bleiben müssen. Daher wurden keine Verfasser im Protokoll angeführt." (Zitat Büro Kampus, 10.12.2020)

GAT wird die TeilnehmerInnen ergänzen, sobald sie bekannt sind – wurde am 3. Feb. 2021 vorgenommen.

.

11/12/2020

Bildungscampus Bruck an der Mur – Wettbewerbsergebnis: Platz 1: Projekt 11 _ Karl und Bremhorst Architekten

©: Kampus

Platz 2: Projekt 03 _ Kaltenbacher Architektur

©: Kampus

Platz 3: Projekt 08 _ Architekt Zieser, ex aequo mit ...

©: Kampus

... Projekt 10, Hohensinn Architektur

©: Kampus

Projekt 01 _ balloon architekten

©: Kampus

Projekt 02 _ MEGATABS architekten

©: Kampus

Projekt 04 _ Mayer Rohsmann + Partner Architekten

©: Kampus

Projekt 05 _ ARGE GAFT & MAS

©: Kampus

Projekt 06 _ Pichler & Traupmann Architekten

©: Kampus

Projekt 07 _ Pilz Architektur, Arch. DI Christian Schemmel

©: Kampus

Projekt 09 _ eep Architekten

©: Kampus

Lage des Wettbewerbs-Grundstücks im Zentrum von Bruck/Mur. Screenshot, Red. GAT, siehe Auslobung.

©: Kampus

Im Zentrum von Bruck an der Mur, am Standort der ehemaligen Leiner-Filiale westlich des Hauptplatzes, planen die Stadtgemeinde Bruck/Mur und die H&H-Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz-GmbH über einem neuen, erdgeschoßigen Geschäftsbereich einen Bildungscampus zu errichten. Dieser soll in der 1. Phase 20 Unterrichtsräume, Ganztagsbereiche und Sonderunterrichtsräume beinhalten und in der Phase 2 eine Erweiterung um zumindest vier Klassen erfahren. Der dafür ausgelobte EU-weit offene Wettbewerb wurde vom 23. Juli bis 30. November 2020 durchgeführt.

Durch den geplanten Neubau ergibt sich die Möglichkeit einer umfassenden innenstadtrelevanten Quartiersentwicklung im Stadtzentrum von Bruck/Mur. Der Bildungscampus kann daher nicht isoliert betrachtet werden und muss in weiterführende städtebauliche Überlegungen eingebunden und im Wettbewerb dargestellt werden.

Zum Verfahren sind elf Projekte eingelangt, die von der Jury unter dem Vorsitz von Architektin DI Alexa Zahn anhand der ausgelobten Kriterien an zwei Sitzungstagen, am  03. und am 30. November 2020, beurteilt wurden.

Wettbewerbsergebnis

  • Platz 1: (Projekt 11) Karl und Bremhorst Architekten
  • Platz 2: (Projekt 03) Kaltenbacher Architektur

ex aequo:

  • Platz 3: (Projekt 08) Architekt Zieser
  • Platz 3: (Projekt 10) Hohensinn Architektur

Anerkennungen

  • balloon architekten
  • MEGATABS architekten
  • Mayer Rohsmann + Partner Architekten
  • Pilz Architektur, Arch. DI Christian Schemmel

Anmerkung der Redaktion: Üblicherweise werden an dieser Stelle die Namen der jeweiligen Büros angegeben – diesmal ist das aus folgenden Grund nicht möglich: Das Wettbewerbsbüro Kampus teilte auf Nachfrage der Redaktion GAT am 10.12.2020 mit: "Seitens des Auslobers wurde beim Wettbewerb Bildungscampus ein Jurist hinzugezogen, der die Meinung vertritt, dass die VerfasserInnen bis zum Abschluss der Verhandlungen anonym bleiben müssen. Daher wurden keine Verfasser im Protokoll angeführt."
GAT: Die VerfasserInnen wurden am 3. Feb. 2021 nachgetragen.

Weitere Details entnehmen die dem anghängten Juryprotokoll.

Jurybeurteilung Platz 1
"Das Konzept des Schulcampus überzeugt mit der sensiblen Organisation des zwei- bis dreigeschoßigen Baukörpers um einen zentralen Innenhof. Es gelingt den Baukörper durch geschickte Maßnahmen in das städtebauliche Umfeld einzufügen. An der Dr-Theodor-Körner-Straße springt der Baukörper zwischen Sockelbauwerk (Handel) und Obergeschoßen (Schule) zurück. Durch das Aufnehmen der bestehenden Traufkante der Nachbarbebauung ergibt sich eine überzeugende und gut auf das Ortsbild abgestimmte Straßenansicht.
Auf die bestehenden Gebäudestrukturen reagierend erhält das Projekt einen großzügigen Vorplatz in Fortsetzung des Kirchplatzes. Die Qualitäten des Vorplatzes können sowohl städtebaulich als auch funktional überzeugen und versprechen einen Mehrwert für die Stadt. Bestandteil des Vorplatzes sind neben dem Ankommens-Bereich mit Stellplätzen für Fahrräder und Scooter auch die erhöhte Schulwiese und der Freibereich der Schulmensa. Die barrierefreie Erreichbarkeit und Anlieferung werden in der weiteren Bearbeitung nachzuweisen sein.
Gewürdigt wird die nord-süd-verlaufende in allen Geschoßen spürbare Magistrale als Rückgrat der Schule. Die Magistrale trägt zur klaren Organisation der Funktionen bei und verspricht im Zusammenhang mit dem Innenhof interessante Raumsequenzen.
Die Lage der Garderoben und des Sportbereichs im Erdgeschoß finden Zustimmung und werden hinsichtlich der guten Nutzbarkeit positiv beurteilt. Der Essensbereich beim Haupteingang verspricht durch das Zuschalten des Bewegungsraums einen großzügigen Veranstaltungsraum auszubilden.
Die Cluster befinden sich, als offene und flexible Bildungseinheiten, auf die beiden Geschoße aufgeteilt. Allen Clustern liegt das gleiche Organisationsmuster zugrunde; die Klassen sind nach außen und die Lernlandschaften zum gemeinschaftlichen Schulhof gerichtet.
Der zentrale, durchgrünte Schulhof stellt mit den geplanten Terrassen, den vorgesehenen Bäumen und der Freiklasse einen vielfältig bespielbaren und gut nutzbaren Freiraum dar. Ergänzt wird das Freiraumangebot durch den großflächigen Dachgarten.
Die Flexibilität und die Entwicklungsfähigkeit der Gebäudeorganisation sind durch die Gebäudeorganisation gegeben und entsprechen den angestrebten, pädagogischen Standards.
Die übergreifende Fassadengestaltung der Schule im Zusammenspiel mit dem Sockelgeschoß durch angestimmte Fassadenöffnungen wird positiv wahrgenommen. Die Materialität und die Gestaltung der Schulfassade ist in Abstimmung mit der Stadt und der Planung des Handels abzustimmen.
Aufgrund der effizienten Organisation stellt das Projekt eines der flächensparsamsten Beiträge dar und überzeugt durch Wirtschaftlichkeit und Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.
Alles in allem ein Projekt, das sowohl städtebaulich als auch architektonisch zu überzeugen vermag."

Auflagen für das Siegerprojekt:
_ Die städtebaulichen und baurechtlichen Mindestabstände (Fensterrecht des östlichen Nachbargebäudes) sind in der Weiterentwicklung zwingend einzuhalten.
_ Alle Cluster sind eigenständig zu erschließen und das Raumprogramm (lt. Wettbewerbsausschreibung) in seiner Gesamtheit unter Einhaltung des Kostenrahmens umzusetzen und mit der Landesverwaltung/ Abteilung 5 abzustimmen.

ZT Kammer Steiermark/Kärnten

Das Bundesvergabegesetz enthält keine explizite Regelung darüber, ob bzw. wann das gesamte Protokoll (mit Nennung der VerfasserInnen) der Preisgerichtssitzung allen TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden darf. Gemäß dem Wettbewerbsstandard Architektur (§ 20 WOA) ist die Übermittlung des Protokolls des Preisgerichts binnen 8 Tagen vorgesehen. Weiters verpflichten sich die AusloberInnen gemäß § 20 Abs. 5 WOA im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer frei zugänglichen Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses im Internet binnen vier Wochen, wobei unter anderem das Preisgerichtsprotokoll samt TeilnehmerInnenliste veröffentlicht werden soll. Weiters sind die VerfasserInnen der Wettbewerbsabreiten bei jeder Veröffentlichung vollständig zu nennen. Daraus folgt, dass in allen Verfahren, in denen der WSA bzw. die WOA uneingeschränkt Rechtsgrundlage einer Wettbewerbsauslobung oder die Übermittlung des Protokolls mit Nennung der VerfasserInnen explizit vorgesehen ist, keine rechtlichen Bedenken gegen eine Übersendung des vollständigen Protokolls an die TeilnehmerInnen bestehen.
Rechtsmeinung der Sektion ArchitektInnen der ZT Kammer für Steiermark und Kärnten

Do. 17/12/2020 11:15 Permalink
Sepp M

mit Aufhebung der Anonymität ist der Architekturwettbewerb abgeschlossen. Die Beurteilung des Preisgerichtes für alle Teilnehmerinnen endgültig und unanfechtbar (WOA). Es können die Beiträge des Architekturwettbewerbes am nächsten Tag für die Öffentlichkeit zugänglich ausgestellt werden, die Verfasser genannt und das Protokoll veröffentlicht werden. Es gibt keine Stilhaltefristen für den Architekturwettbewerb!
Die Auftraggeber können mit dem Verfasser des 1. Preises in Verhandlungen zur Vergabe von Architekturleistungen eintreten - nur dafür gelten die Fristen des BVerG.
Das Preisgericht hat der AusloberIn einstimmig empfohlen, den Verfasser des 1. Preises mit den weiteren Architekturleistungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes zu betrauen.
Obwohl sofort nach Aufhebung der Anonymität die Ausstellung der Wettbewerbsprojekte mit allen Unterlagen und Modell, sowie mit Vorprüfbericht und Protokoll des Preisgerichtes erfolgen soll, kommt es immer wieder zu Problemen in der ordnungsgemäßen Abwicklung von Architekturwettbewerben. Es werden Juristen eingebunden, denen der Architekturwettbewerb wenig vertraut ist, woraus aus Angst und Vorsicht Fehler gemacht werden, die den Architekturwettbewerb als sicherstes sowie zur Vergabe von Architekturleistungen fairstes und wirtschaftlichstes Vergabeverfahren beschädigen !

Fr. 18/12/2020 5:07 Permalink
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+