Schluss mit anonym! Gericht bestätigt Recht auf Namensnennung von ArchitektInnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt das Recht auf Namensnennung für ArchitektInnen, wenn deren Werke in Medien abgebildet werden.
Das Wesentliche in Kürze:
Bauwerke dürfen in Medien abgebildet werden, ohne die Urheber
fragen zu müssen. Das wird "Freiheit des Straßenbildes" genannt. Dass
man dabei auch den Namen des Urhebers unter den Tisch fallen lassen
könnte, sagt das Gesetz nicht - im Gegenteil. Mit dem Beschluss vom
13. November 2013 sagt das OLG Wien dazu ganz klar: Dem Architekten
kann das Interesse, namentlich genannt zu werden, im Fall eines
Berichtes über die Eröffnung eines von ihm geplanten Bauwerks nicht
abgesprochen werden, wenn dieses Gegenstand des Artikels und nicht
lediglich Beiwerk für andere dargestellte Vorgänge ist. Damit
bestätigt das OLG, dass den ArchitektInnen wie allen Urhebern das
Recht zusteht, namentlich genannt zu werden, wenn ihre Werke in
Medien abgebildet werden.
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