15/05/2019

Herausforderung Leistbares Wohnen

Das Land Steiermark verlängert für 2800 leistbare neue Wohneinheiten die Förderung für Geschoßwohnbauten um weitere zwei Jahre.

Alle Details in der Ende März 2019 präsentierten Publikation Zukunft des Wohnens – im Download unten – Zukunft Wohnen Update 2019 – verfügbar.

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15/05/2019

Kaum ein anderes wichtiges Lebensbedürfnis steht derzeit wohl vor größeren Herausforderungen als das leistbare Wohnen. Vom Megatrend der Urbanisierung, gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen sowie einer damit einhergehenden Landflucht über die entscheidenden Fragen der Raumordnung und Problemen mit der Nahversorgung bis hin zu explodierenden Grund- und Baukosten reichen die Anforderungen. Nicht zu vergessen ist vor allem auch der wichtige Bereich des Klimaschutzes, denn der Wohnbau ist einer der größten Emittenten.
Der für den Wohnbau in der Steiermark zuständige Landesrat Johann Seitinger dazu: „Das Wohnen ist in seiner Gesamtheit sicher der komplexeste und sensibelste Bereich des menschlichen Lebens und gleichzeitig eine große Herausforderung für die Raumordnung.“
 
Im Bereich der Standortentwicklung im ländlichen Raum bedarf es einer Konzentration auf die Qualität der Infrastruktur und der Mobilität. Weiters muss eine Antwort auf die ständig steigenden Grund- und Baukosten gefunden werden, indem man Fördermodelle und Bauvorschriften dementsprechend einer Anpassung unterzieht. Um auf die gesellschaftlichen Veränderungen, demografischen Entwicklungen und die Zuspitzung des Wohnens bestmöglich zu reagieren, werden vom Land Steiermark wichtige Maßnahmen im Bereich des Wohnbaus auf Schiene gebracht.
 
In der nächsten Sitzung des Landtag Steiermark Anfang April wird daher eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes beschlossen, um die Verlängerung der Geschoßbauförderung über die Legislaturperiode hinaus für zwei Jahre zu gewährleisten. Darauf haben sich der für Wohnbau zuständige Landesrat Johann Seitinger sowie die Landtagsklubs von ÖVP und SPÖ mit Klubobmann Hannes Schwarz verständigt.
Wohnbau-Landesrat Johann Seitinger entschlossen: „Leistbares Wohnen ist mir ein Kernanliegen, insbesondere für jene Menschen, die sich den privaten Wohnungsmarkt speziell im urbanen Raum nicht leisten können. Die Verlängerung der Geschoßbauförderung garantiert die so wichtigen leistbaren Mieten, die übrigens im österreichweiten Bundesländervergleich die Drittniedrigsten im gemeinnützen Wohnbau sind.“ Als mittelfristiges Ziel nennt Seitinger zudem die Wiedereinführung einer darlehensbasierten Geschoßbauförderung.

Im Rahmen des Zwei-Jahres-Programmes werden 2800 neue Wohneinheiten gefördert. Ein besonderer Fokus wird dabei auch auf die Attraktivität des Wohnorts, von der Infrastruktur über Arbeitsplätze bis zu den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gelegt. Auch die Nachhaltigkeit sowie höchste Klimaschutzstandards haben dabei für Landesrat Johann Seitinger Priorität: „Wir setzen vermehrt auch auf den nachhaltigen Baustoff Holz, welcher nicht nur für gelebten Klimaschutz steht, sondern auch für eine hohe regionale Wertschöpfung und damit verbunden für tausende Arbeitsplätze in der Steiermark.“
 
SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz erklärt: „Ganz besonders freut es mich, dass, von diesen insgesamt 2800 Wohneinheiten, 400 Wohneinheiten eine erhöhte Förderung von 3 Prozent erhalten. Die Mieterinnen und Mieter dieser Wohneinheiten dürfen mit Grund- und Aufschließungskosten nicht belastet werden und darüber hinaus gilt für sie eine Mietobergrenze von 60 Prozent des Richtwertzinses.“ Verwundert zeigt sich Schwarz im Vorfeld der geplanten Gesetzesnovelle über die Vorgehensweise der FPÖ und deren scheinbar bewusster Verzögerungstaktik dieser wichtigen Wohnbaumaßnahme.

Die Wohnbauförderung ist für Wohnbaulandesrat Johann Seitinger ein unverzichtbarer öffenlicher Aftrag. Primäres Ziel sei es, Nachfrage und Angebot möglichst in Einklang zu bringen, damit Leistbarkeit und Qualität im Wohnbau auf einem hohen Niveau gehalten werden könnten.
 
Rahmenbedingungen der Geschobßauförderung

  • Förderbeitrag auf 30 Jahre
  • Fördernehmer: Gemeinnützige Wohnbauträger und Gemeinden
  • Förderbasis: 1.600 Euro/m2
  • Förderhöhe: 2 % für „normale“ Genossenschaftswohnungen, 3 % für „echte“ Sozialmietwohnungen (bei denen die MieterInnen durch Grund- und Aufschließungskosten nicht belastet werden)
  • Einkommensgrenzen: 1 Person > max. 34.000 Euro netto/Jahr, 2 Personen > max. 51.000 Euro netto/Jahr, jede weitere Person > + 4.500 Euro netto/Jahr
  • Maximale Baukosten: 1.900 Euro/m2 bzw. in Sonderfällen 2.100 Euro/m2 (Holz, Kleingliedrigkeit, betreutes und betreubares Wohnen)

Ende März 2019 wurde dazu eine Publikation präsentiert. Sie bietet einen detaillierten Überblick über Förderungen für Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheime:

Zukunft des Wohnens
Wohnbauförderung in der Steiermark
Bauen – Wohnen – Sanieren – Förderungen

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