01/02/2021

Klimaschutz im Fokus

Geplante Novelle zum steiermärkischen Baugesetz ging am 18. Dezember 2020 in Begutachtung

01/02/2021

Bild aus der Publikation "Klimawandelanpassung – Strategie Steiermark 2050" der Fachabteilung Energie und Wohnbau / www.klimaschutz.steiermark.at / Bildquelle: Nationalpark Gesäuse / Andreas Hollinger

©: Land Steiermark

Die aufgrund einer EU-Richtlinie notwendige Novellierung des steiermärkischen Baugesetzes und des Feuerungsanlagengesetzes nützt Ursula Lackner, Landesrätin für Klimaschutz, Umwelt und Energie, dafür, den Klimaschutz noch stärker in den Bestimmungen zu verankern. Der Entwurf für die Novellierung ging am 18. Dezember 2020 in die Begutachtungsphase, die bis Ende Jänner anberaumt ist. Begleitet werden die geplanten Maßnahmen von speziellen Förderungen. „Ich will die notwendige Novellierung des Baugesetzes nutzen, um drei wesentliche inhaltliche Punkte voranzutreiben, die im Sinne des Klimaschutzes unumgänglich sind", betont Lackner und verweist auf drei zentrale Punkte der geplanten Novelle. Es sind das
•    die Verpflichtung zur Errichtung von Solarenergie-Anlagen (PV oder thermische Solaranlagen) bei neuen Gebäuden und großen Sanierungen,
•    das Verbot des Kesseltauschs für flüssige und feste fossile Brennstoffe sowie fossiles Flüssiggas im Bestand („Ölkessel-Tauschverbot"),
•    und über die EU-Vorgaben hinausgehende Regelungen für die Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos.
Im Anschluss an die bis Ende Jänner anberaumte Begutachtungsphase werden die Stellungnahmen eingearbeitet, um die Beschlussfassung vorzubereiten. Ziel ist es, die Regelung hinsichtlich der Lade- und Leitungsinfrastruktur gemeinsam mit den aus der EU-Richtlinie umzusetzenden Punkten wirksam werden zu lassen. Was das Kesseltauschverbot für fossile Brennstoffe betrifft, ist ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2022 vorgesehen, um mit einer entsprechenden Übergangsfrist die Planbarkeit zu erhöhen und genügend Zeit für die Ausgestaltung eines flankierenden Fördermodells zu haben. Auch die Verpflichtung zur Errichtung von Solarenergie-Anlagen (PV oder thermische Solaranlagen) bei neuen Gebäuden und großen Sanierungen soll spätestens mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Umstieg wird gefördert
Schon jetzt unterstützt das Land Steiermark im Zuge der Raus-aus-Öl-Förderung SteirerInnen beim Umstieg von ihrer Ölheizung auf schadstoffarme, energieeffiziente Heizsysteme sowie auf Anlagen, die erneuerbare Energie nützen, mit mehreren tausend Euro pro Anlage gefördert. Insgesamt hat LRin Lackner dafür 8,5 Millionen Euro budgetiert. Darüber hinaus sind die Förderungen mit jenen, die der Bund auszahlt, kombinierbar. Diese belaufen sich aktuell auf 5000 Euro pro Anlage. Auf diese Weise erhalten Steirerinnen und Steirer, die von einer Öl-Heizung auf ein Pellets-System umsteigen, bis zu 8700 Euro an Zuschüssen - bei Investitionssummen von rund 20.000 Euro.

Begleitendes Fördermodell für einkommensschwache Haushalte
Weil die mit dem Umstieg verbundenen Kosten für Familien mit niedrigem Einkommen schwer aufzubringen sind, wird im Zuge der Einführung des Kesseltauschverbots ein ergänzendes Fördermodell ausgearbeitet, dass die finanziellen Belastungen durch den vorgeschriebenen Umstieg zusätzlich abfedert. „Klimaschutz darf keine soziale Frage sein", betont Lackner. „Ich sehe diese Novelle als wichtigen Schritt, um gemeinsam den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu schaffen! Es ist höchste Zeit, weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen zu setzen, um nachhaltige Veränderung im Kampf gegen den Klimawandel anzustoßen. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen, wir haben die technischen Möglichkeiten, wir haben das Know-how - was wir nicht haben, ist Zeit zu verlieren. Beim Klimaschutz zählt jeder einzelne Tag."

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