07/10/2003
07/10/2003

Betreffend die Meldung von Präsident Hofrat Dipl. Ing. Gunther Hasewend im Internetportal www.gat.st sowie die Presseaussendung (bzw. Kleine Zeitung 3.10.2003) sehen wir, die diesjährige Begutachtungskommission, uns zu folgender Richtigstellung veranlasst.

Die diesjährige Begutachtungskommission war folgendermaßen zusammengesetzt:
Dipl.-Ing. Elfriede KAPFENBERGER-PIGL (Vorsitzende, Vorstandsmitglied)
Dipl.-Ing. Georg KANHÄUSER (Vorstandsmitglied)
Dipl.-Ing. Michael TRITTHART (Vorstandsmitglied)
Architekt Wolfgang FEYFERLIK
Architekt Univ.Prof. Manfred WOLFF-PLOTTEGG

Grundvoraussetzung für die Tätigkeit der diesjährigen Begutachtungskommission war - und dies ist beim Zusammentreten in den Amtsräumen der Baudirektion ausdrücklich vereinbart worden - dass die Auswahl durch die Begutachtungskommission als Fachentscheidung festgelegt wird und als Ergebnis vom Vorstand des Vereines nicht abgeändert werden kann. Diese Vereinbarung wurde auf Grund der Anregung der Architekten (Feyferlik und Plottegg) getroffen, um Vorfälle wie z.B. beim Architekturpreis des Landes Salzburg u.ä. zu verhindern. Diese Vereinbarung wurde vom Präsident DI. Hasewend im Beisein von 4 weiteren Vorstandsmitgliedern (Dipl. Ing. Elfriede KAPFENBERGER-PIGL, Dipl. Ing. Georg KANHÄUSER, Dipl. Ing. Michael TRITTHART und Dipl. Ing. Karl AMTMANN) aus freien Stücken getroffen. Hiezu ist ausdrücklich anzumerken, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu den Statuten des Vereines steht.

Mit dieser Vereinbarung als Grundregel hat die Begutachtungskommission ihre Tätigkeit aufgenommen.

Einstimmig wurde von der Begutachtungskommission in einem 3-tägigen Verfahren, einschließlich Besichtigung der Projekte vor Ort folgende Auswahl getroffen (Kurztitel):

1) Restaurant Santa Clara - Graz Bürgergasse 6 - Josef Schwender
2) Haus Schlick - Altes Presshaus in Pössnitz - Christoph Schlick
3) Haus Kreilinger - Zösenberg Graz Umgebung - Fam. Kreilinger
4) Uhrturmschatten - Graz
5) Dachfenster („Glaskamin“) Glockengießerhaus - Graz Wickenburggasse
6) Reithalle - St. Martin am Wöllmisberg - Franz Jochum
7) Konrad Kapelle Kaindorf - Kaindorf an der Sulm - Marktgemeinde Kaindorf
8) Altenpflegeheim Passail - Passail - Gemeinde Passail
9) Thalia (als „Klassiker“) - Graz - Eigentümer Acotron

Inhaltlich hat die Begutachtungskommission diese Auswahl getroffen, um speziell dem Begriff der Baukultur - wie er in den Statuten des Vereines umfassend und offen formuliert ist - gerecht zu werden.

Zitat aus dem Statut:
'Unter „Bauen“ werden hiebei sowohl alle jene Handlungen verstanden, bei denen - unabhängig vom Fachbereich, dem Ausmaß oder einer bestimmten Zweckbestimmung des Bauwerkes - durch materielle Veränderungen neue Zustände geschaffen werden, als auch solche Handlungen, durch die nachteilig veränderte Zustände wieder in ihre ursprüngliche Form zurückgeführt werden.
„Qualität“ ist in einer möglichst weiten Begriffsauslegung als die Erfüllung umfassender Erwartungen in künstlerischer, historischer, sozialer, ökologischer oder funktioneller Hinsicht und in der notwendigen Polarität zwischen Bewahrung und Veränderung zu verstehen. „Baukultur“ umfasst in diesem Begriffsverständnis die Summe menschlicher Leistungen des Gebrauches, der Modulation oder Veränderung einer jeweils vorgefundenen natürlichen oder gebauten Umwelt. Die Baukultur einer bestimmten Zeit ist somit ein integraler Teil und ihr Qualitätsgehalt ist eine direkte Folge der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung und eines sich permanent wandelnden Gestaltverständnisses. Baukultur ist im Kraftfeld wechselweiser Beziehungen also nur ein Teil menschlichen Kulturschaffens im weitesten Sinn zu verstehen. Die Qualitätserhöhung der gebauten Umwelt des Menschen ist ein Beitrag zur Erhöhung der allgemeinen Lebensqualität. Für eine Auszeichnung kommt nach der vorgestellten Definition von „Bauwerk“ somit das gesamte Bauschaffen im Lande in Frage.'

Gleichzeitig wurde von der Begutachtungskommission ein baukultureller Schwerpunkt jenseits und zur Differenzierung von den anderen Architekturpreisen (Holzbaupreis, Bauherrenpreis, Preis des Landes Steiermark udgl.) artikuliert.

Ausdrücklich wurden von der Begutachtungskommission (aufgrund der Anwesenheit von 3 Vorstandsmitgliedern in der Begutachtungskommission) auch sogenannte „ungeschriebene“ Regeln der Preisverleihung besprochen: u.a.

„dass Bauwerke, die älter als 3 Jahre sind nicht bewertet werden sollten“. Dazu wurde von der Begutachtungskommission die Meinung vertreten, dass ein umfassender Begriff der Baukultur (siehe oben Statut) nicht mit 3 Jahren zu beschränken ist

„dass Bauwerke, die schon in vorangegangenen Jahren eingereicht waren, nicht bewertet werden sollten“. Dazu wurde von der Begutachtungskommission die Meinung vertreten, dass kein Ausschluss von vorjährig eingereichten Projekten erfolgen kann (siehe oben umfassender Begriff der Baukultur / Statut) und dass auch keine „Empfehlung“ an die nächstjährige Begutachtungskommission gegeben werden soll.

betr. Uhrturmschatten und Thalia (als „Klassiker“) wurde ausdrücklich und entsprechend den Statuten festgehalten, dass „Sollten sich die Vorraussetzungen, die zur Verleihung geführt haben erheblich ändern, ist die Bronzetafel, lt. Statut, über Beschluss des Vereinsvorstandes zurückzugeben.“ (Beim Uhrturmschatten wäre dies bei einer Absiedelung der Fall).

Alle Entscheidungen wurden einstimmig getroffen und stehen nicht im Widerspruch zu den Statuten.

Der Vorstand des Vereines hat sich in seiner Sitzung vom 16.7.2003 trotz gegenteiliger Vereinbarung seitens des Präsidenten und 4 weiteren Vorstandsmitgliedern in einer Abstimmung gegen die Entscheidung der Begutachtungskommission ausgesprochen und wollte von den 9 Projekten einige „streichen“.

Anmerkung: wenn ein Vereinspräsident und 4 Vorstandsmitglieder eine Vereinbarung treffen, welche dann im Gremium des Gesamt-Vorstandes nicht gehalten werden kann dann hat der Verein ein schweres Problem. Wenn ein Vereinspräsident eine von ihm getroffene Vereinbarung im Vorstand gegen seine eigene Vereinbarung stimmt, dann ist er als Präsident nicht sehr glaubwürdig !
Hr. Tritthart sowie Fr. Kapfenberger-Pigl ziehen die Konsequenz und haben ihren Rücktritt angekündigt um damit gegen das Vorgehen des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder zu protestieren.

Die Mitglieder der Begutachtungskommission haben nach Information über die Vorstandsentscheidung sofort - wiederum unisono - beim Präsidenten gegen das Vorhaben einer nachträglichen Änderung des Ergebnisses protestiert;

Folglich gab es am Montag dem 21.Juli. nochmals eine Besprechung in der Landesbaudirektion, wobei eingehend die Auswahl der Projekte einerseits, sowie die nicht-vereinbarungsgemäße Vorgangsweise des Vereines besprochen wurde;

Und nochmals haben die Mitglieder der Begutachtungskommission am 17. September in der Landesbaudirektion praktisch dem gesamten Vorstand das Ergebnis fachlich erklärt, wobei seitens des Vereines zwar Unbehagen, aber wiederum keine fachlichen Argumente gegen die Auswahl der Begutachtungskommission vorgebracht wurden.

Die Architekten der diesjährigen Geramb Begutachtungskommission sind mit der Vorgangsweise des Vereins BauKultur und mit der „nachgebesserten / reduzierten Auswahl“ der Auszeichnungen durch den Vorstand absolut nicht einverstanden. Die Architekten sind zusätzlich indigniert, dass nach 3-tägiger mit viel Engagement wahrgenommener Tätigkeit - die zusätzlich vollkommen „ehrenhalber / ohne Bezahlung“ erfolgte - das erarbeitete Ergebnis, welches vom Verein quasi als inopportun eingestuft wird, für den Kanal, die Katz, den Kübel sein soll.

Es ist also festzuhalten und wäre richtigzustellen:
bez. Kleine Zeitung Freitag 3.10.2003 „Keine Rosen“:

Es gab keinerlei Auffassungsunterschiede in der Begutachtungskommission.

Diese Vorgangsweise des Vereines für BauKultur hat nichts mit dem Vereinsziel „BauKultur zu fördern“ zu tun, und disqualifiziert sich selbst, lässt die im Statut positiv produktiven Formulierungen als Lippenbekenntnisse stehen.

Das diesjährige Aussetzen der Verleihung der Geramb-Rose ist nicht nur eine Schande für das Verhalten des Vereines, es ist auch ein Schaden für das Architekturgeschehen in der Steiermark, zumal man ja wirklich nicht so tun kann, als ob es dieses Jahr keinerlei auszeichnungswürdige Projekte gäbe.

Das Statut des Vereines ist durchaus so umfassend definiert, dass auch die heutigen Bautätigkeiten mit einem aktuellen Vokabular qualifiziert werden können; es ist nicht so „verstaubt“, dass ein „neues zeitgemäßes Statut“ erforderlich wäre; vielmehr wird damit kaschiert, dass ein Großteil des Vereinsvorstandes Positionen vertreten, die mit dem Begriff BauKultur nicht mehr vereinbar sind.

gez: Die 5 Begutachtungskommissionsmitglieder.
Dipl.-Ing. Elfriede KAPFENBERGER-PIGL (Vorsitzende, Vorstandsmitglied)
Dipl.-Ing. Georg KANHÄUSER (Vorstandsmitglied)
Dipl.-Ing. Michael TRITTHART (Vorstandsmitglied)
Architekt Wolfgang FEYFERLIK
Architekt Univ.Prof. Manfred WOLFF-PLOTTEGG

Anhang:
Kleine Zeitung Freitag 3.10.2003

Keine Rosen
GRAZ. Der Verein „Baukultur Steiermark“ des Landes wird heuer seine Auszeichnungen für gutes Bauen (die so genannten „Geramb-Rosen“) nicht vergeben. Grund: „Auffassungsunterschiede“ innerhalb der Begutachtungskommission (zwei Architekten, drei Vereinsmitglieder). Die daraus resultierenden Debatten haben nun dazu geführt, dass man rasch ein neues zeitgemäßes Statut fassen will und 2004 die undotierte Auszeichnung wieder vergeben werden soll.

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