06/02/2004
06/02/2004

Das Bundesvergabeamt (BVA) hat auf Antrag zweier Architekten eine einstweilige Verfügung für das Vergabeverfahren zum Stadionneubau Klagenfurt erlassen. Bis längstens 29. März - solange könnte das Nachprüfungsverfahren dauern - bleibt somit die Öffnung der 40 eingereichten Teilnahmeanträge untersagt.

Die Teilnahmeunterlagen des Auslobers - das Institut für Schul- und Sportstättenbau im Auftrag der Republik - enthalten laut Angaben der Antragsteller der Beschwerde zahlreiche Vergaberechtswidrigkeiten, die ein objektives und transparentes Auswahlverfahren nicht gewährleisten. Die Antragssteller fordern daher im Sinne einer ernstzunehmenden Vergabekultur, dass die Vergabe der Planung und der Ausführung - gemäß den gültigen nationalen und internationalen Vergaberichtlinien - getrennt zu erfolgen hat.

Die Vorgaben im Vergabeverfahren für den Stadionneubau in Klagenfurt - Bürogrößen mit mindestens 200 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz - machen von vornherein jede Teilnahme der heimischen Architektenschaft und damit einen fairen und qualitätssichernden Wettbewerb unmöglich, kritisieren die Antragssteller.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+