30/09/2019

ZTinnen-Kammer sucht WettbewerbskonsulentIn

Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten sucht eine Konsulentin/einen Konsulenten für das Wettbewerbswesen.

Bewerbungsfrist
10. November 2019

30/09/2019
©: Redaktion GAT GrazArchitekturTäglich

Der/die Konsulentin ist eine ArchitektIn mit aufrechter oder ruhender Befugnis, mit einer hohen Wettbewerbserfahrung und Kenntnis über das Wettbewerbswesen. Die Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf die fachliche Bearbeitung von Vergabefragen (insbesondere Wettbewerbsfragen) und die fachliche Zuarbeit für die Wettbewerbsausschüsse sowie den Ausschuss Beste Vergabe.
Der/Die WettbewerbskonsulentIn (WBK) hat dafür zu sorgen, dass es im örtlichen Tätigkeitsbereich zu keiner Überschneidung mit den eigenen wirtschaftlichen Interessen kommt, die Teilnahme an Wettbewerben, die Teilnahme an Bewerbungsverfahren, die Funktion des Fachjurors/der Fachjurorin und die professionelle Wettbewerbsbetreuung ist dem/der WettbewerbskonsulentIn im Länderkammerbereich Steiermark und Kärnten für die Dauer der Tätigkeit als WettbewerbskonsulentIn zuzüglich einem Jahr untersagt.

Bewerbungsfrist
10. November 2019

Tätigkeitsbereich
Das Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf den Länderkammerbereich Steiermark und Kärnten.

Honorar/Gehalt
Die Tätigkeit des/der Wettbewerbskonsulentin beträgt mindestens 20 Wochenstunden. Die Arbeitszeit ist frei wählbar, Sitzungstermine sind wahrzunehmen.
Ein Angestelltenverhältnis wird bevorzugt, ein Werkvertrag bei aufrechter Befugnis wird jedoch nicht ausgeschlossen (Bedingung: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für die Dauer des Werkvertrages plus ein Jahr).
Gehalt: bis € 30.000 brutto (je nach Beschäftigungsausmaß, Qualifikation und Praxis).

Vertragsdauer
Unbefristet

Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt mit einem kurz gefassten Schreiben unter Beilage eines berufsbezogenen Lebenslaufes.

Termin
Die schriftliche Bewerbung ist an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz, Email: office@ztkammer.at bis spätestens 10. November 2019 zu richten.

Hearing
Die BewerberInnen für die Stelle als WettbewerbskonsulentIn werden nach Vorauswahl durch eine kammerinterne Kommission umgehend nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem Hearing eingeladen werden.

Auswahl
Eine Kommission, bestehend aus FunktionärInnen des Kammervorstandes, wird ca. eine Woche nach dem Hearing die Entscheidung treffen.

Weiteres entnehmen Sie dem beiliegenem Ausschreibungstext.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
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