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Keine vorschnellen Freibriefe!

Offenbar kann man sich als Politiker heute gar nicht genügend dezidiert und standhaft äußern über alles, was man sachlich nicht versteht.
Warum sollte denn eine Photovoltaikanlage nicht oder weniger geprüft werden auf visuelle, funktionale und andere Kompatibilitäten mit den öffentlichen Belangen des Ortsbildschutzes? Bei Fassadenfarben und Werbeplakaten ist das doch auch kein Punkt (mehr).
Auch hier scheint wieder ein Aktionismus die politischen Entscheidungsträger ergriffen zu haben, und sie probieren, es einflußreichen Lobbygruppen zu schnell Recht zu machen auf Kosten öffentlicher Interessen.

Wie alle anderen bildbestimmenden Elemente im öffentlichen Raum sind auch PV-Anlagen, private wie gewerbliche, einfach dem Procedere des Ortsbild- und Landschaftsschutzes vollinhaltlich zu unterwerfen. Dies ist über Jahrzehnte bereits ein taugliches Instrument ordnend in die vielfältigen und auseinanderlaufenden Belange der verschiedenen Parteien einzugreifen.
Vertreter des Ortsbildschutzes sind zu ermutigen, diese neuen technischen Elemente in einem baukulturellen Zusammenhang zu erfassen und Empfehlungen zu erarbeiten. Dazu ist in der Berufsgruppe der Architekten , Städtebauer und Landschaftsarchitekten zweifelsfrei genügend Expertise vorhanden.
Dies wird auch bei den Produzenten technisch zu neuen Möglichkeiten führen, die alternative Energiegewinnung in vielfältig anpassbaren (Farbe, Form, Struktur, Oberflächen, ...) Elementen zu bewerkstelligen. Wo Vorgaben sind, werden auch technische Innovationen folgen. Vorschnelle Freibriefe würden diese Innovationen unnötigerweise behindern. Es gibt auch keinen Grund für Hast und Eile.

Als ehemals Verantwortlicher für Bauansuchen habe ich die Gutachten der Ortsbild-Sachverständigen immer sehr geschätzt. Und es kam auch meistens zu sehr unkomplizierten und praxisnahen Lösungen. Alle mir bekannten Gutachter waren in der Lage in auch Laien verständlich verfassten Gutachten einen Konsens zu vermitteln. Konflikte sind daraus nie entstanden. - Wo liegt eigentlich wirklich in der Praxis der Handlungsbedarf?

Ich stimme den Ausführungen von Arch. W. Jartschitsch vollinhaltlich zu.

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