Gendersternchen ist nicht die Frage hierbei. Mitglied wird laut Duden nicht gegendert, weil es alle Geschlechter impliziert, die Mehrzahl ist daher schlicht Mitglieder. Man kann's auch übertreiben mit der Correctness.
Was für phantastische Idee! Einfach, aber genial! So kann man die Bewohner von Sant`Elena – „einer venezianischen Retortenstadt“ – zwanglos in den österreichischen Pavillon locken und die Biennalebesucher können sie dann gefahrlos beim Essen und Trinken beobachten und fotografieren.
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag über die Liebenauer Mühlen!
Ich selbst bin in diesem Bereich von Liebenau aufgewachsen, da werden Erinnerungen an meine Kindheit wach. Damals konnte man noch ungehindert durch das Areal der Stangelmühle und die umliegenden Wiesen laufen. Es gab noch sehr viel mehr freie Wiesenflächen als heute, hin und wieder gab es kleine Buschreihen mit einer handvoll Bäume, ideal für ein Versteckspiel. Kaum etwas war schon dicht an dicht verbaut, wir hatten unglaublich viel Spaß draußen.
In den damals selten gemähten Blumenwiesen konnten wir Hasen, Igel, Fasane, Schlangen, Störche, Singvögel aller Art, Schmetterlinge und zu gewissen Jahreszeiten auch unzählige Glühwürmchen beobachten.
Der ehemalige Bach war zwar damals bereits trockengelegt, ganz zugeschüttet war das Bachbett jedoch noch nicht. Es gab noch einige Stellen wo sich nach langen Regentagen das Wasser sammeln konnte, perfekt um dort mit Spielzeugschiffen zu spielen. Bald schon werden auch die letzten Wiesen rund um die Stanglmühle verschwunden sein und spätestens dann wird auch das alte Mühlengebäude durch einen 0815-Wohnblock ersetzt werden. Schade irgendwie.
Aber so wird eben auch Graz langsam wirklich zu einer Großstadt.
In ihrer Aufzählung gehe ich bei allen Neutra mit. Bezüglich Mensch... das ist wohl ein Genderklassiker.
Das eigentliche Thema des Artikels könnte jetzt wieder den Raum einnehmen. Die Redaktion reflektiert sicher in Zukunft eingehender die Genderambitionen.
Man sagt ja auch nicht die Person, der Personer, die Personin, die Person:innen
oder
das Kind, der Kind, die Kindin, die Kind:innen
oder
der Mensch, die Menschin, die Mensch:innen
s. dazu auch im Duden unter Personenbezeichnungen mit festem Genus
…es geht hier wir immer um eine Klarstellung/Konkretisierung und Harmonisierung von Bestimmungen/Gesetze und nicht um Befindlichkeiten…die unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Dichteberechnungen in diesem Land, die rechtlich und ökonomisch seit ein paar Jahren hin und her diskutiert und juristisch angefochten werden, zeigt ja nur auf wie unzulässig unscharf definierte Gesetzestexte tw. eigentlich sind und dass diese schleunigst einer Evaluierung bedürfen. Das hier (zu) viel unsensibel herumgebaut und investiert wird, dürfte vielen klar sein, das hat aber nichts mit einer Thematik von Auslegungen von Gesetzestexten zu tun sondern mit deren „Unschärfe“
Mittlerweile ist die Schreibweise des Gendersternchens durchaus üblich.
Gendersternchen oder Genderstern (von englisch gender [ˈdʒɛndɐ] „soziales Geschlecht“), bezeichnet die Verwendung des Sternchens (Asterisk) als Mittel der gendersensiblen Schreibung im Deutschen, um als Platzhalter in Personenbezeichnungen neben männlichen und weiblichen auch nichtbinäre, diversgeschlechtliche Personen typografisch sichtbar zu machen und einzubeziehen (vergleiche Soziale Inklusion, Diversity Management).
>>> weitere Infos siehe zum Beispiel Wikipedia
Werter Herr Krug, ich stimme Ihnen voll und ganz zu und wollte bereits einen ähnlichen Kommentar schreiben.
Ich habe im "Grazer" vom 6.2 einen Beitrag dazu gelesen und war entsetzt darüber, was der Kammervertreter da von sich gegeben hat. Eigentlich sollte dieses offensichtliche Packeln mit der Investorenlobby Konsequenzen haben.
Wie kann die ZT- Kammer gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine Änderung verlangen, die den eigentlichen Intentionen der Novellierung der Baudichteverordnung widerspricht. Die aus baukultureller Sicht völlig abzulehnende Praxis von Investoren und deren willfährigen Planer*innen, z.B. das Erdgeschoss als offene Garagen zu verwenden- ist ein Auswuchs der derzeitigen Verordnung. Diese Geschosse zählen derzeit nicht zur Dichte, weil sie nicht 5-seitg umschlossen sind. Auch die Praxis, sehr lange Laubengänge zu errichten, damit mit einem Liftstiegenhaus ausgekommen werden kann, ist dieser Verordnung und der Gier der Investoren geschuldet.
Dass Gollenz als Vertreter der Immolobby in der Wirtschaftskammer sofort gegen diese strengere Auslegung der Bebauungsdichteverordnung gewettert hat, war erwartbar. Die Reaktion der Ziviltechnikerkammer ist inakzeptabel.
Auszug aus der Aussendung an die Mitglieder:innen der ZT-Kammer:
"Da wir uns durchaus der weitreichenden Bedeutung dieser Problematik bewusst sind, haben wir uns gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Steiermark sowie dem Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen gegenüber Politik und Verwaltung für eine rasche Klarstellung und entsprechende Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen. So könnte zunächst in der Bebauungsdichteverordnung eine Regelung getroffen werden, wonach jedenfalls Erschließungsflächen und Balkone nicht in die Dichteberechnung einzubeziehen sind. Eine solche Novelle der Bebauungsdichteverordnung würde die Rechts- und Planungssicherheit für die Planer:innen und Projektwerber:innen wiederherstellen. Außerdem könnten dadurch umfangreiche Nachberechnungen und zusätzliche Behördenverfahren entfallen."
Wenn man das u.a. liest, stellt sich die Frage, wenn vertritt die ZT-Kammer, da eigentlich?
Als Interessensvertretung nur jenen Teil der Mitglileder:Innen die der Investorenlobby dienstbar sind? Oder als Körperschaft öffentlichen Rechts die öffentlichen Interessen?
Ist hier das "Packeln" mit der Wirtschaftskammer und dem Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen "Standes konform"?
Und für wenn lobbyieren jene Ziviltechniker/Architekten, wenn sie dem ZT-Kammer Aufruf folgen, sich bei dieser zu melden, wenn sie "konkrete Probleme" haben, um "gemeinsam mögliche Lösungsansätze" zu finden? Ist dies der "Wahrung des Standesansehens" wirklich förderlich und ist dies der "Achtung und des Vertrauens der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Stand" würdig?
mM nach nicht (sic!) ... Es sei der ZT-Kammer und jenen Kolleg:innen empfohlen, in sich zu gehen, Ziviltechnikergesetz, Ziviltechnikerkammergesetz und Standesregeln eingehend zu studieren und darüber nachzudenken, wo hier das öffentliche Interesse und die (soziale) Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit liegt!
Zur Erinnerung: Der freie Beruf des Ziviltechnikers wurden zur Entlastung der Verwaltung als Verwaltungshelfer für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und damit der öffentlichen Interessen gegründet. Sie haben daher ihre Arbeiten unter Beachtung der Gesetze, Rechtsvorschriften, Normen und des Standes der
Technik gewissenhaft und sorgfältig zu erbringen.
Googelt man die Begriffe „Hanglage" und "Stiftingtal“, gelangt man zu Renderings eines gerade in Fertigstellung befindlichen Wohnbaus, die als Belege für die Notwendigkeit der Diskussion dienen können.
Das Objekt umfasst 4 Wohnungen mit ca. 80-120 Quadratmeter, wogegen grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht nichts einzuwenden wäre.
Für die Nachbarschaft problematisch wird das Gebäude erst durch die üppig dimensionierten Balkone/Terrassen auf allen(!) Seiten des Gebäudes und durch die im EG integrierten Parkplätze, womit der Neubau in keinerlei Relation zu der auf allen umliegenden Grundstücken bestehenden Bebauung steht.
Trotz offensichtlichen Widerspruchs zu den Zielen des STEK (Erhaltung des Gebietscharakters, Räumliches Leitbild) war das Projekt für die Bau- und Anlagenbehörde genehmigungsfähig.
Die Idee von P. Laukhardt ist bestechend, erscheint mir jedoch angesichts der fortgeschrittenen Zeit 2022 kaum mehr durchführbar, dass es sich bis 2025 ausgehen könnte. Wie man weiß brauchen solche Projekte ausführliche Diskussionen, finanzielle Mittel, Planung und Ausführung dauern auch sehr lange und die Ausstellungsobjekte, die in Wien sind, wird man nicht so leicht, wenn überhaupt, nach Graz bekommen. Mich wundert, dass die Landesregierung und die Stadt Graz, anlässlich dieser 1000 Jahre, nicht schon früher mit einer gescheiten, großzügigen Idee an die Öffentlichkeit getreten ist. Kleingeist und Provinzialismus herrschen heutzutage im "Herzogtum Steiermark" AEIOU war einmal.
Vielleicht füllt das HDA auch mal die Gaps im Archiv des wichtigen steirischen Architekturgeschehens, die durch Nachlässigkeit, Uninformiertheit und Geldmangel nie geschlossen wurden.
ich hoffe "kein Argument zu haben um nicht zuzustimmen" in diesem Zusammenhang ist, hoffe ich die journalistische Freiheit einer interpretation. Wenn nicht, zeigt das von keiner Ahnung des eigenen politischen Programms.
- dem flächen - und qualitätsverlust des öffentlichen raumes durch zweckentfremdung und kommerzialisierung muss entgegengewirkt werden- so oder ähnlich trommeln die Grünen, wissenschaftsbasiert, seitJjahren, wenn es um Raumplanung und öffentlichen Raum geht. Und jetzt, kaum an der macht, beugt man sich dem Kommerzdruck und meint kein Argument gehabt zu haben um wirklich dagegen sein zu können. Wann kommt endlich eine Massnahme an der man merkt dass ein anderes Stadtverstänrdnis im Rathaus sitzt.
Als aussenstehender Beobachter und inzwischen seltenen Besucher ist für mich der "zeitgemässe baukulturelle Umgang" in Graz überwiegend schlechtes Bauen, das ich auch nicht als "Weiterbauen" definiere. Diesen Eindruck gewinnt man auch durch die zahlreichen Lamentos auf diesem Forum. Ich traue es der Stadt in diesem Kontext nicht mehr zu, etwas Hochwertiges zu produzieren und fände den Versuch eines Nachbaus den sichereren Weg, um die Stadt nicht weiter zu verschandeln.
Gendersternchen ist nicht die Frage hierbei. Mitglied wird laut Duden nicht gegendert, weil es alle Geschlechter impliziert, die Mehrzahl ist daher schlicht Mitglieder. Man kann's auch übertreiben mit der Correctness.
Was für phantastische Idee! Einfach, aber genial! So kann man die Bewohner von Sant`Elena – „einer venezianischen Retortenstadt“ – zwanglos in den österreichischen Pavillon locken und die Biennalebesucher können sie dann gefahrlos beim Essen und Trinken beobachten und fotografieren.
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag über die Liebenauer Mühlen!
Ich selbst bin in diesem Bereich von Liebenau aufgewachsen, da werden Erinnerungen an meine Kindheit wach. Damals konnte man noch ungehindert durch das Areal der Stangelmühle und die umliegenden Wiesen laufen. Es gab noch sehr viel mehr freie Wiesenflächen als heute, hin und wieder gab es kleine Buschreihen mit einer handvoll Bäume, ideal für ein Versteckspiel. Kaum etwas war schon dicht an dicht verbaut, wir hatten unglaublich viel Spaß draußen.
In den damals selten gemähten Blumenwiesen konnten wir Hasen, Igel, Fasane, Schlangen, Störche, Singvögel aller Art, Schmetterlinge und zu gewissen Jahreszeiten auch unzählige Glühwürmchen beobachten.
Der ehemalige Bach war zwar damals bereits trockengelegt, ganz zugeschüttet war das Bachbett jedoch noch nicht. Es gab noch einige Stellen wo sich nach langen Regentagen das Wasser sammeln konnte, perfekt um dort mit Spielzeugschiffen zu spielen. Bald schon werden auch die letzten Wiesen rund um die Stanglmühle verschwunden sein und spätestens dann wird auch das alte Mühlengebäude durch einen 0815-Wohnblock ersetzt werden. Schade irgendwie.
Aber so wird eben auch Graz langsam wirklich zu einer Großstadt.
Punkt für Sie.
In ihrer Aufzählung gehe ich bei allen Neutra mit. Bezüglich Mensch... das ist wohl ein Genderklassiker.
Das eigentliche Thema des Artikels könnte jetzt wieder den Raum einnehmen. Die Redaktion reflektiert sicher in Zukunft eingehender die Genderambitionen.
Ja eh, aber doch nicht bei Mitglied!
Man sagt ja auch nicht die Person, der Personer, die Personin, die Person:innen
oder
das Kind, der Kind, die Kindin, die Kind:innen
oder
der Mensch, die Menschin, die Mensch:innen
s. dazu auch im Duden unter Personenbezeichnungen mit festem Genus
…es geht hier wir immer um eine Klarstellung/Konkretisierung und Harmonisierung von Bestimmungen/Gesetze und nicht um Befindlichkeiten…die unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Dichteberechnungen in diesem Land, die rechtlich und ökonomisch seit ein paar Jahren hin und her diskutiert und juristisch angefochten werden, zeigt ja nur auf wie unzulässig unscharf definierte Gesetzestexte tw. eigentlich sind und dass diese schleunigst einer Evaluierung bedürfen. Das hier (zu) viel unsensibel herumgebaut und investiert wird, dürfte vielen klar sein, das hat aber nichts mit einer Thematik von Auslegungen von Gesetzestexten zu tun sondern mit deren „Unschärfe“
Mittlerweile ist die Schreibweise des Gendersternchens durchaus üblich.
Gendersternchen oder Genderstern (von englisch gender [ˈdʒɛndɐ] „soziales Geschlecht“), bezeichnet die Verwendung des Sternchens (Asterisk) als Mittel der gendersensiblen Schreibung im Deutschen, um als Platzhalter in Personenbezeichnungen neben männlichen und weiblichen auch nichtbinäre, diversgeschlechtliche Personen typografisch sichtbar zu machen und einzubeziehen (vergleiche Soziale Inklusion, Diversity Management).
>>> weitere Infos siehe zum Beispiel Wikipedia
Werter Herr Krug, ich stimme Ihnen voll und ganz zu und wollte bereits einen ähnlichen Kommentar schreiben.
Ich habe im "Grazer" vom 6.2 einen Beitrag dazu gelesen und war entsetzt darüber, was der Kammervertreter da von sich gegeben hat. Eigentlich sollte dieses offensichtliche Packeln mit der Investorenlobby Konsequenzen haben.
Wie kann die ZT- Kammer gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine Änderung verlangen, die den eigentlichen Intentionen der Novellierung der Baudichteverordnung widerspricht. Die aus baukultureller Sicht völlig abzulehnende Praxis von Investoren und deren willfährigen Planer*innen, z.B. das Erdgeschoss als offene Garagen zu verwenden- ist ein Auswuchs der derzeitigen Verordnung. Diese Geschosse zählen derzeit nicht zur Dichte, weil sie nicht 5-seitg umschlossen sind. Auch die Praxis, sehr lange Laubengänge zu errichten, damit mit einem Liftstiegenhaus ausgekommen werden kann, ist dieser Verordnung und der Gier der Investoren geschuldet.
Dass Gollenz als Vertreter der Immolobby in der Wirtschaftskammer sofort gegen diese strengere Auslegung der Bebauungsdichteverordnung gewettert hat, war erwartbar. Die Reaktion der Ziviltechnikerkammer ist inakzeptabel.
Das Mitglied
Der Mitglied
Die Mitgliederin
Die Mitglieder:innen
;-)
Auszug aus der Aussendung an die Mitglieder:innen der ZT-Kammer:
"Da wir uns durchaus der weitreichenden Bedeutung dieser Problematik bewusst sind, haben wir uns gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Steiermark sowie dem Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen gegenüber Politik und Verwaltung für eine rasche Klarstellung und entsprechende Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen. So könnte zunächst in der Bebauungsdichteverordnung eine Regelung getroffen werden, wonach jedenfalls Erschließungsflächen und Balkone nicht in die Dichteberechnung einzubeziehen sind. Eine solche Novelle der Bebauungsdichteverordnung würde die Rechts- und Planungssicherheit für die Planer:innen und Projektwerber:innen wiederherstellen. Außerdem könnten dadurch umfangreiche Nachberechnungen und zusätzliche Behördenverfahren entfallen."
Wenn man das u.a. liest, stellt sich die Frage, wenn vertritt die ZT-Kammer, da eigentlich?
Als Interessensvertretung nur jenen Teil der Mitglileder:Innen die der Investorenlobby dienstbar sind? Oder als Körperschaft öffentlichen Rechts die öffentlichen Interessen?
Ist hier das "Packeln" mit der Wirtschaftskammer und dem Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen "Standes konform"?
Und für wenn lobbyieren jene Ziviltechniker/Architekten, wenn sie dem ZT-Kammer Aufruf folgen, sich bei dieser zu melden, wenn sie "konkrete Probleme" haben, um "gemeinsam mögliche Lösungsansätze" zu finden? Ist dies der "Wahrung des Standesansehens" wirklich förderlich und ist dies der "Achtung und des Vertrauens der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Stand" würdig?
mM nach nicht (sic!) ... Es sei der ZT-Kammer und jenen Kolleg:innen empfohlen, in sich zu gehen, Ziviltechnikergesetz, Ziviltechnikerkammergesetz und Standesregeln eingehend zu studieren und darüber nachzudenken, wo hier das öffentliche Interesse und die (soziale) Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit liegt!
Zur Erinnerung: Der freie Beruf des Ziviltechnikers wurden zur Entlastung der Verwaltung als Verwaltungshelfer für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und damit der öffentlichen Interessen gegründet. Sie haben daher ihre Arbeiten unter Beachtung der Gesetze, Rechtsvorschriften, Normen und des Standes der
Technik gewissenhaft und sorgfältig zu erbringen.
Googelt man die Begriffe „Hanglage" und "Stiftingtal“, gelangt man zu Renderings eines gerade in Fertigstellung befindlichen Wohnbaus, die als Belege für die Notwendigkeit der Diskussion dienen können.
Das Objekt umfasst 4 Wohnungen mit ca. 80-120 Quadratmeter, wogegen grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht nichts einzuwenden wäre.
Für die Nachbarschaft problematisch wird das Gebäude erst durch die üppig dimensionierten Balkone/Terrassen auf allen(!) Seiten des Gebäudes und durch die im EG integrierten Parkplätze, womit der Neubau in keinerlei Relation zu der auf allen umliegenden Grundstücken bestehenden Bebauung steht.
Trotz offensichtlichen Widerspruchs zu den Zielen des STEK (Erhaltung des Gebietscharakters, Räumliches Leitbild) war das Projekt für die Bau- und Anlagenbehörde genehmigungsfähig.
Mitglieder*innen ????
Blöder geht's nicht mehr!
Gesetzesauslegungen werden oft diskutiert und verschieden interpretiert. Fragen Sie mal Anwälte und Anwältinnen..
wo ist diese aussendung der ingenieurkammer zu finden.
Und seit wann ist es üblich gesetze zu diskutieren
Die Idee von P. Laukhardt ist bestechend, erscheint mir jedoch angesichts der fortgeschrittenen Zeit 2022 kaum mehr durchführbar, dass es sich bis 2025 ausgehen könnte. Wie man weiß brauchen solche Projekte ausführliche Diskussionen, finanzielle Mittel, Planung und Ausführung dauern auch sehr lange und die Ausstellungsobjekte, die in Wien sind, wird man nicht so leicht, wenn überhaupt, nach Graz bekommen. Mich wundert, dass die Landesregierung und die Stadt Graz, anlässlich dieser 1000 Jahre, nicht schon früher mit einer gescheiten, großzügigen Idee an die Öffentlichkeit getreten ist. Kleingeist und Provinzialismus herrschen heutzutage im "Herzogtum Steiermark" AEIOU war einmal.
Vielleicht füllt das HDA auch mal die Gaps im Archiv des wichtigen steirischen Architekturgeschehens, die durch Nachlässigkeit, Uninformiertheit und Geldmangel nie geschlossen wurden.
Sorry, aber könnten Sie sich etwas verständlicher ausdrücken? er wird erst gegen Ende verständlich, dieser Kommentar.
ich hoffe "kein Argument zu haben um nicht zuzustimmen" in diesem Zusammenhang ist, hoffe ich die journalistische Freiheit einer interpretation. Wenn nicht, zeigt das von keiner Ahnung des eigenen politischen Programms.
- dem flächen - und qualitätsverlust des öffentlichen raumes durch zweckentfremdung und kommerzialisierung muss entgegengewirkt werden- so oder ähnlich trommeln die Grünen, wissenschaftsbasiert, seitJjahren, wenn es um Raumplanung und öffentlichen Raum geht. Und jetzt, kaum an der macht, beugt man sich dem Kommerzdruck und meint kein Argument gehabt zu haben um wirklich dagegen sein zu können. Wann kommt endlich eine Massnahme an der man merkt dass ein anderes Stadtverstänrdnis im Rathaus sitzt.
Als aussenstehender Beobachter und inzwischen seltenen Besucher ist für mich der "zeitgemässe baukulturelle Umgang" in Graz überwiegend schlechtes Bauen, das ich auch nicht als "Weiterbauen" definiere. Diesen Eindruck gewinnt man auch durch die zahlreichen Lamentos auf diesem Forum. Ich traue es der Stadt in diesem Kontext nicht mehr zu, etwas Hochwertiges zu produzieren und fände den Versuch eines Nachbaus den sichereren Weg, um die Stadt nicht weiter zu verschandeln.
....schon näher. Übrigens habe ich mich nicht für einen 1:1 Nachbau ausgesprochen.