Wien

'planlos 2013' Award

©: ig architektur

Verleihung des planlos 2013 Award
Ein Preis für die inkompetenteste Entscheidung der österreichischen Baukultur

Das große planlos 2013 - Fest findet zu Faschingsbeginn stat, woraus man ersehen kann, dass die Auszeichnung kein Ehrenpreis ist. Doch zugleich ist diese Würdigung durch die IG Architektur eine sehr ernste Angelegenheit: Denn mit den Folgen der inkompetentesten Entscheidung der österreichischen Baukultur müssen das Land und seine BürgerInnen viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, leben.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für den planlos 2013 auf Hochtouren. Noch bis zum 15. Oktober können Architekturinteressierte BürgerInnen auf der Website planlos2013.at Projekte zur Nominierung einreichen, welche das Kriterium der inkompetenten Entscheidung auf besonders drastische Weise erfüllen. Zugleich kann jeder User dort über die bereits nominierten Planungssünden abstimmen. Zur Wahl stehen etwa die ORF-Ausschreibung für die Sanierung des Küniglbergs, ein Hotelprojekt im Naturschutzgebiet am Obernberger See (Tirol) oder das undurchsichtige Verfahren für die zukünftige Gestaltung des Areals um den Wiener Eislaufverein.

Nach dem 15. Oktober wird eine unabhängige Jury, die aus ArchitektInnen und Nicht-ArchitektInnen besteht, auf Basis des Online-Votings die drei Favoriten für den planlos 2013 bestimmen. Der Sieger wird dann bei der Veranstaltung am 11. November bekanntgegeben. Die JurorInnen sind heuer: Wolfgang Feyferlik - Architekt, Lilli Hollein - Direktorin VIENNA DESIGN WEEK, Matthias Öhler - Rechtsanwalt, Martin Putschögl - Journalist ‚Der Standard‘, Reinhard Seiß - Stadtplaner, Susanne Veit - Architektin.

Solidaritätsfonds der IG Architektur
Die Unterstützung für Architekturschaffende. Im Rahmen der planlos 2013 - Feier geht eine neue Initiative der IG Architektur an den Start.

Der Hintergrund: Durch das Bundesvergabegesetz (BVG) und die Bewertung architektonischer Leistungen über Punktesysteme wird die Arbeit der Architekturschaffenden immer stärker verrechtlicht. Das BVG hat die Position der Auftraggeber immens gestärkt, während dort geistig schöpferischen Leistungen kaum Platz eingeräumt wird.
Die Folge: Auch nach einem Architekturwettbewerb erfolgen Vergabe-Entscheidungen immer im darauf folgenden Verhandlungsverfahren (für Juristen leichter steuerbar und risikoloser). ArchitektInnen sitzen dann oft professionellen Rechtsabteilungen gegenüber, die die Interessen der Auftraggeber kompromisslos durchsetzen. Oft lassen diese es auf eine Klage ankommen, da den ArchitektInnen die Ressourcen fehlen, gegen große Institutionen zu prozessieren.
Der Solidaritätsfonds soll nun dazu dienen, den Kreativen in diesem ungleichen Kampf zu helfen. Über Antrag können aus dem Solidaritätsfonds der IG Architektur Mittel bereitgestellt werden, die es Architekturschaffenden ermöglichen, ihre Rechte mit Hilfe von RechtsanwältInnen zu wahren. Damit möchte die IG Architektur ihre Mitglieder in den Stand versetzen, auch größeren AuftraggeberInnen selbstbewusst gegenübertreten zu können.

Veranstalter
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
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