30/08/2017

Architekt Georg Pendl zum Entwurf eines neuen Berufsgesetzes für ArchitektInnen.

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30/08/2017
©: ZT Forum

Das sollen die österreichischen Architektinnen und Architekten in Hinkunft an Fortbildung nachweisen.

So steht es im Ministerialentwurf für das neue Berufsgesetz.

Der Vorstand der Bundeskammer hat damit sein Ziel einer Ausgestaltung der bislang generell gehaltenen Fortbildungsverpflichtung erreicht.
Nun zeigen sich aber manche der Betreiber der neuen Fortbildungsverordnung erstaunt: so sei das nicht gemeint gewesen, so genau wollten wir’s nicht wissen, auch nimmt die Bundeskammer ablehnend Stellung (in einem Satz) zu dieser Stundenbestimmung. ....

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Ida Pirstinger

Wer sich selbst schon einmal in einem politischen Gremium oder einer Interessensvertretung aktiv engagiert hat weiß, dass es selbst bei allergrößtem Einsatz meist nur gelingt, einen Bruchteil dessen durchzusetzen, was man auf der Agenda hatte. Insofern finde ich bei Betrachtung des vorliegenden Gesetzesentwurfs, dass die Bundeskammer gute Arbeit geleistet hat, denn viele ihrer Vorschläge haben Eingang gefunden. Schließlich schreibt nicht die Kammer das Gesetz, sondern das Ministerium. Leider war einiges zu diesem Zeitpunkt eben nicht durchsetzbar.
Besonders gut finde ich die Erleichterungen beim Berufszugang, die waren überfällig. Auch dass die Kammer insgesamt offener werden will (Anwärterschaft, etc.) finde ich gut, denn je größer die Kammer, desto stärker kann sie sein - möglichst viele Architekturschaffende sollten bei ihr ihre Zugehörigkeit finden können. Weitere Öffnung durchaus erwünscht!
Die Präzisierung der früher schon vorhandenen Weiterbildungsverpflichtung durch Festlegung einer Mindeststundenzahl basiert offensichtlich nicht auf dem Vorschlag der Kammer und ist passiert, weil sie in anderen Berufsgruppen auch üblich ist. Für einen Beinbruch halte ich sie nicht, denn schließlich soll die Definition, was anrechenbar ist, ja von den Kammersektionen selbst vorgenommen werden. Und was das betrifft, gehe ich optimistisch davon aus, dass die (gewählte) Standesvertretung die Interessen ihrer Mitglieder tatsächlich vertritt und sinnvolle Kriterien aufstellt, die dem Berufsalltag entsprechen. Bei Wettbewerbsteilnahmen oder Jurytätigkeiten zB. lernt man ausgesprochen viel, warum also nicht anrechnen? Unser Beruf ist tägliches Lernen - jedes Projekt bringt Neues mit sich und damit wird in den Büros Wissen erarbeitet - das ist Alltag und sollte sich in adäquater Form anrechnen lassen. Und ein paar vernünftige Kurse außer Haus oder Konferenzteilnahmen, Vorträge hin und wieder sind sicher auch kein Nachteil. So betrachtet sind 30 Stunden pro Jahr zwar immer noch irgendwie willkürlich aber auch nicht sehr viel. Das Positive ist, dass man nach dem neuen Modell objektiv beweisen wird können, was man bisher nur behauptet hat, nämlich dass man sich ständig weiterbildet. Das kann in Haftungsfällen schon ein Vorteil sein.

Do. 14/09/2017 1:39 Permalink
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