Datum: 25. Mai 2004
Ort: Kammerdirektion Graz, Erdgeschoß
Beginn: 10.15 Uhr
Stimmberechtigte Jurymitglieder
_ Arch. DI Bettina Götz
_ Arch. DI Erich Gutmorgeth
_ Arch. DI Werner Nussmüller
_ DI. Dr. Wolfram Walluschek-Wallfeld
_ DI Gerald Fuxjäger
Vorprüfer
_ Arch. DI Dietmar Prietl
Berater
_ DI Gertrude CELEDIN, ASVK
_ DI (FH) Bernhard HAISTER, Feuerwehr Graz
_ Inge Hochfelner, Ziviltechniker-Forum
_ Brigitta Tauber, Kammerdirektion
Götz begrüßt alle Teilnehmer und eröffnet die Jurysitzung. Sie schlägt vor, die 6 Projekte im Hinblick auf Vorgaben seitens der Feuerwehr bzw. der Altstadt-sachverständigenkommission durchzubesprechen.
Stellungnahme Feuerwehr – Brandschutz:
Seitens des Brandschutzes gibt es generell die Auflagen, bis 5 m zum Nachbar-haus bzw. Stiegenhaus mit G 30 bzw. F 30 zu verglasen. Wenn das Foyer als zweigeschoßige Variante in das Stiegenhaus integriert ist, ist grundsätzlich ein eigener Brandabschnitt zu errichten. Grundsätzlich müssen 2 unabhängige Fluchtwege aus dem Seminarraum vorhanden sein.
Stellungnahme ASVK:
_ Projekt Nr. 7: Die zweigeschoßige Fassade stellt grundsätzlich ebenso wie die Situierung der Garage in der Mitte des Hofes ein Problem dar.
_ Projekt Nr. 8: tellt kein Problem dar.
_ Projekt Nr. 9: Der Eingangsbereich wird sicherlich im Hinblick auf das Gesamterscheinungsbild zu überarbeiten sein.
_ Projekt Nr. 10: Die Fassade in das Obergeschoß zu ziehen, stellt sicherlich ein Problem dar. Auch die aufgeständerte Garage ist problematisch.
_ Projekt Nr. 17: Vorteil: Hof bleibt frei und Fassade ist keine dauerhafte Einrichtung, wodurch kein Eingriff in die Fassade erfolgt.
_ Projekt Nr. 21: Unter der Voraussetzung, dass hier eine außergewöhnliche architektonischen Qualität vorgelegt wird, wäre es prinzipiell möglich.
GÖTZ bedankt sich bei CELEDIN und HAISTER für die Stellungnahmen.
Ende: 10.55 Uhr
PRIETL berichtet, dass der/die Verfasser(in) des Projektes Nr. 20 am 12.5.2004 die Erläuterungen zum Projekt übermittelt hat. Die übermittelten Unterlagen werden von der Jury nicht berücksichtigt und ausgeschieden.
PRIETL erläutert die Kostenprüfung anhand der Projekte.
Pause von 12.15 bis 13.00 Uhr
Nach eingehender Diskussion wird folgende Gruppenzuordnung vorgenommen.
GÖTZ stellt folgende Anträge:
_ Projekt 17 soll in die Preisgruppe aufgenommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
_ Projekt 9 soll in die Preisgruppe aufgenommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
_ Projekt 7 soll in die Preisgruppe aufgenommen werden. Der Antrag wird 2 : 3 abgelehnt.
_ Projekt 21 in die Ankaufsgruppe aufzunehmen. Der Antrag wird 3 : 2 angenommen.
_ Projekt 7 in die Ankaufsgruppe aufzunehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
WALLUSCHEK stellt folgende Anträge:
_ Projekt 8 soll in die Preisgruppe aufgenommen werden. Der Antrag wird 1 : 4 abgelehnt.
_ Projekt 10 soll in die Preisgruppe aufgenommen werden. Der Antrag wird 5:0 abgelehnt.
NUSSMÜLLER stellt den Antrag, folgende Preisverteilung vorzunehmen:
Es werden ein 1. Preis mit Euro 4.500,--, ein 2. Preis mit Euro 3.600,-- sowie
3 Anerkennungspreise zu je Euro 2.300,-- vergeben. Die Anerkennungspreise werden gereiht. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
FUXJÄGER stellt den Antrag Projekt 10 in die Ankaufsgruppe aufzunehmen.
Der Antrag wird 3 : 2 angenommen.
NUSSMÜLLER stellt den Antrag, folgende Reihung bei den Anerkennungspreisen durchzuführen
1. Anerkennungspreis: Projekt Nr.7
2. Anerkennungspreis: Projekt Nr. 10
3. Anerkennungspreis: Projekt Nr. 21
Der Antrag wird 4 : 1 angenommen.
Nach eingehender Diskussion wird Projekt Nr. 17 unter folgenden Auflagen für den 1. Preis vorgeschlagen:
Die vorgegebenen Kosten wurden wie bei der Kostenprüfung festgestellt wesentlich überschritten und es ist das Projekt dementsprechend zu reduzieren, damit der Kostenrahmen eingehalten wird.
Weiters sind folgende Auflagen zu erfüllen:
1. Der Eingangsbereich bzw. Foyerbereich zwischen Erdgeschoß und Untergeschoß ist im Hinblick auf einen großzügigeren Zusammenhang zwischen Erd- und Untergeschoß und einer großzügigere Gestaltung der Eingangssituation Stiegenhaus – Foyer im Hinblick auf seine Funktion und in Abstimmung mit den künftigen Nutzern zu überarbeiten.
2. Die Nettogrundrissfläche des Saalbereiches inklusive Foyer im UG ist um ca. 25% gegenüber den Vorgaben zu groß und ist zu reduzieren.
Unter vorabgenannten Bedingungen bzgl. Baukosten und Änderungen stellt NUSSMÜLLER den Antrag das Projekt Nr. 17 mit dem 1. Preis zu prämieren.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Hieraus ergibt sich, dass das Projekt Nr. 9 den 2. Preis erhält.