31/01/2023

Aus der Perspektive des Ortsbildschutzes formuliert Herr Jartschitsch seinen Kommentar, der das immer öfter benannte Dilemma einer Konkurrenz zwischen Ökologie und Baukultur anspricht.

GAT veröffentlicht diesen, um zur Diskussion zu dem Thema anzuregen. Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion, um Gedanken zu diesem "offenen Brief" zu teilen. Möchten Sie den Kommentator in seinem Anliegen unterstützen, wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser Walter Jartschitsch.

31/01/2023

Beispiel Riegersburg; Fotomontage, 2013. Solaranlagen und Photovoltaik: Großen Gemeinschaftsanlagen sollte gegenüber individuellen Lösungen der Vorzug gegeben werden, nicht zuletzt auch wegen des Ortsbildes.

©: Walter Jartschitsch

Beispiel private PV-Anlagen, 2022.

©: Walter Jartschitsch

Beispiel farbgleiche PV-Anlage für Ziegeldächer.

©: Walter Jartschitsch

Aber mit Augenmaß und in Verantwortung für die Baukultur.

In der am 11. Jänner 2023 stattgefundenen Regierungsklausur war eines der Themen die Errichtung und Förderung von Photovoltaikanlagen. Nach Darstellung der Gründe, die zur höchsten Priorität für die Errichtung von PV-Anlagen führte, wird in der anschließenden Pressekonferenz am 11.01.2023 von Regierungsmitgliedern verkündet:

„Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es keine Genehmigungen mehr, nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes können Anträge nicht mehr abgelehnt werden.“ (1)

Mit dieser Feststellung wird das Thema „Photovoltaik“ auf die Gegenüberstellung von „Maximaler Gewinnung von Alternativenergien mithilfe des technischen Mediums Photovoltaik“ gegen „Schönheit von Orts- und Landschaftsbildern“ reduziert, kurz „Photovoltaik gegen Orts- und Landschaftsbild“. Soll das auch Ökologie gegen Kultur bedeuten?

Das Kulturland Österreich mit den dafür verantwortlichen politischen Mandataren nimmt mit diesem Weg bewusst oder unbewusst in Kauf, die Baukultur aus der Kulturverantwortung zu entlassen. Es ist nur wenig Phantasie für das entstehende Bild erforderlich, wohin es führt, wenn alle versiegelten Flächen (Dächer, Fassaden und versiegelte Oberflächen bei Außenanlagen) zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ohne Auflagen und gekoppelt mit einem Freibrief für die individuelle Bestimmbarkeit der Ausführung freigegeben werden: zur Zerstörung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes!

Die Dach- und Fassadenzonen sind die entscheidenden Architekturelemente von Gebäuden und der damit entstehenden Qualität von Straßen- und Platzräumen. Ein harmonisches Bild des Ortes (Ortsbild), losgelöst ob Stadt oder Dorf, wird von den Bewohner:innen als Identifikationspunkt empfunden, ebenso führt die harmonische Qualität, die Stimmung von Plätzen und öffentlichen Räumen – vor allem erzeugt durch die sie begrenzenden Bauten – zur entsprechenden Wertschätzung durch Besucher:innen und Gäste im Fremdenverkehr.

Aufgabe der politisch Verantwortlichen wäre es, über die ihnen zur Verfügung stehenden Institutionen und Fachpersonen Alternativen prüfen zu lassen: Sehr oft ist es nur die Positionierung und Gestaltung der PV-Anlagen, die das Ortsbild stört, was aber mit einfachen Vorgaben (symmetrische Anordnung in geschlossenem Feld, Aufbringung auf Nebendachflächen, Blendfreiheit im Straßenraum) für alle Beteiligten und Interessenlagen zu ausgezeichneten Konsens-Lösungen führt.
PV-Elemente werden zudem in der Zwischenzeit in verschiedenen Farben und Formen hergestellt, seit kurzer Zeit stehen u. a. PV-Elemente in Form von Mönch-Nonnendachziegeln zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der außer Streit stehenden Wichtigkeit vom Einsatz von PV-Anlagen zur Stromerzeugung ist die Erhaltung von schützenswerten Ortsbildern mit entsprechend positionierten und geformten PV-Elementen zu gewährleisten: Die Elemente kommen in Struktur und Farbe den Dacheindeckungen sehr nahe.
Die dabei entstehenden Mehrkosten werden in Kauf genommen, da die Reihenfolge der Prioritäten ausgeglichener ist:
Zuerst kommt die Wertschätzung für das schützenswerte Orts- und Landschaftsbild, für seine gegebene Schönheit und dann die entsprechende technische Lösung, welche die gestellten Anforderungen erfüllt.

Kultur – und im vorliegenden Falle die Baukultur verlangt richtige Entscheidungen und auch Kosten, die dem Einzelnen nicht vollständig übertragen werden dürfen. Der Staat und seine politischen Vertreter:innen müssen sich zur Aufgabe machen, dass Baukultur und Ökologie nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern soziale, ökologische und gestalterische Nachhaltigkeit einander ergänzen.

Walter Jartschitsch, Graz, Januar 2023

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(1) Zitat zur Regierungsklausur in Mauerbach aus https://orf.at/stories/3300912/
Laut Artikel ORF wurde der Wegfall etwaiger Genehmigungen von der Regierung am 11. Jänner „als Ergebnis der Klausur“ beschlossen – und in der „Abschlusspressekonferenz“ am 11. Jänner 2023  bekannt gemacht.

LM

Tun statt nichttun! Entwickeln statt auf der Stelle stehen bleiben! Nicht immer muss man alles selbst neu erfinden, wenn Nachbarländer bereits Lösungen gefunden haben, die man übernehmen und/oder weiterentwickeln könnte.
Schaut man zu unseren Nachbarn, beispielsweise Schweiz oder Italien, findet man bereits Photovoltaik-Lösungen in Form und Farbe von Dachziegeln, die sich ideal in einen historischen Ortskern eingliedern. Das kulturelle Erbe sollte trotz Nutzung von erneuerbaren Technologien nicht zerstört werden.
Man stellt sich die Frage, ob für die Mehrkosten, die eine altstadttaugliche Lösung mitsichbringt, nicht unser Staat aufkommen sollte. Es scheint fast so, als wäre Österreich unsere historischen und schützenswerten Stadt- und Ortskerne langfristig gleichgültig.

Sa. 11/02/2023 16:30 Permalink
Peter Nigst

Ihr Artkel ist inhaltlich hundertprozentig zutreffend. Wir bemühen uns im Bundesland Kärnten hier Bewußtsein zu schaffen. Die Nachricht über die Regierungsklausur mit den getroffenen Festlegungen stellt einen herben Rückschlag im Bemühen Baukultur und Ökologie entsprechend ihrer Wertigkeit sinnvoll berücksichtigen dar. Nur beschleunigen, egal wie, rächt sich unausweichlich. Eine übergeordnete strategische Konzeption könnte auch im Bereich von Großanlagen auf viele Möglichkeiten einer sinnvollen Platzierung von Photovoltaikanlagen etwa kombiniert mit Infrastruktureinrichtungen hinweisen und dann gezielt diese fördern, ohne dass es dabei zu neuen Bodenversiegelungen kommt. Es gibt bislang enormes liegengelassenes Potential...
Peter Nigst

Di. 31/01/2023 20:22 Permalink
Bernhard Gilli

ist das dazu passende Sprichwort.
So sehr uns allen zunehmend bewusst wird, wie dringend wir eine Umstellung unserer Energiegewinnung erreichen müssen, so sehr müssen wir aufpassen aufgrund dieser Erkenntnis mit dem "Ausbauturbo" zwar nicht zu wissen wo wir hinfahren, dafür aber schneller dort zu sein.
"Turbo", ein Begriff aus der Verbrennungsmotortechnik, wird in der bezughabenden Medieninformation des Bundeskanzleramts (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:e169af62-602a-4334-ae1a-000af...) 6 mal verwendet. Dort findet sich auch der Satz des Anstoßes „Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es keine Genehmigungen mehr, nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes können Anträge nicht mehr abgelehnt werden.“
Zum ersten Satzteil:
Wie darf man sich das vorstellen? Alle können im urbanen Raum, dem Bereich also wo sehr vieles versiegelt ist, montieren was sie wollen? Irgendeine Art des Regulativs wird es geben müssen, wenn wir nicht den totalen Wildwuchs mitten in unseren Lebensräumen erleben wollen. Die Notwendigkeit eines Regulativs, das - wenn es wirken soll - kontrolliert werden muss, erschließt sich jedem im Baugeschehen tätigen Menschen bei der Vorstellung der möglichen Zerwürfnisse wenn in einer engen Wohnumgebung alle beginnen sich PV-Paneele an den Balkon, die Fassade, vors Fenster der Nachbarn usw... zu montieren. Es wird wie für alles andere auch Rahmenbedingungen geben müssen, schon allein um unsere Gerichte nicht mit einer zusätzlichen Flut an Nachbarschaftsprozessen zu blockieren. Diese Rahmenbedingungen müssen entweder auf die Materie bezogen neu verhandelt werden (dann wird der schnelle Ausbauturbo an einem beträchtliche Turboloch leiden) oder man bemüht doch die vorhandenen Baugesetze und deren Vollstreckung.
Womit wir beim zweiten Satzteil sind:
"...nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes können Anträge nicht mehr abgelehnt werden."
Die Intention ist vielleicht zu verhindern, dass unbelehrbare(?) Gegner von PV-Anlagen weiterhin versucht sein könnten sich des Ortsbild- und Landschaftsbildschutzes als Feigenblatt zu bedienen um etwas zu verhindern, das ihnen aus welchen Gründen auch immer nicht in den Kram passt. Und in manchen Fällen möchte man da auch zustimmen, wenn vielleicht bei einer PV-Anlage am Nachbarhang der Untergang das Tourismus droht, das eigene Hotel aber nie groß genug in der Landschaft stehen kann (man verzeihe mir das Klischee). Vielleicht ist es aber auch an die Orts- und Landschaftsbilschützer selbst gerichtet, die sich mit den visuellen Auswirkungen der Photovoltaik-Elemente auf unsere Umgebung nach wie vor schwer tun und bei entsprechende Projekten kaum in zustimmenden Jubel ausbrechen.
Leider würde bei Umsetzung dieses zweiten Satzteils aufgrund der dann fehlenden Sanktionierungsmöglichkeit aber vielfach auch die Möglichkeit entzogen werden, visuell störende Photovoltaik-Vorhaben in Zusammenarbeit zwischen Behörde und Bauwerber so zu entwickeln, dass eine positive Einfügung in eine Orts- oder Landschaftsbildsituation möglich ist.
In der oben zitierten bezughabenden Medieninformation des Bundeskanzleramts findet sich im Absatz davor ein bemerkenswerter Satz zum ebenfalls dringend notwendigen besseren Umgang mit Böden: "Für jedes Projekt braucht es ein Bodenkonzept, das den sorgsamen Umgang mit unserer Natur sicherstellt."
Es wäre zu hoffen, dass die Menschen in unserer Regierung, die solches zu Recht erkannt haben und vorantreiben, ihr Verständnis von nachhaltiger Ganzheitlichkeit auch soweit entwickelt haben, dass sie den Wert von Kulturleistungen, von Baukultur und schlußendlich den Wert einer schönen, nicht mißgestalteten Umgebung für uns alle verstehen und zu schätzen wissen und in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dann besteht die Hoffnung, dass die Gesetzwerdung des im zweiten Satzteil formulierten Vorhabens in ähnlich sorgsamer Weise erfolgen wird, wie es für den Umgang mit unseren Böden gefordert wurde. Das könnte z.B. bedeuten, dass der politische Entschluss gefasst wird auch in baulich oder landschaftlich sensiblen Zonen PV-Anlagen grundsätzlich zuzulassen, dass die Umsetzung solcher Anlagen aber einhergehen muss mit einem "Konzept, das den sorgsamen Umgang mit unserer Umgebung sicherstellt". Auch bei diesem Ansatz wird es den einen oder anderen Fall geben, der erst von Gerichten gelöst werden kann, aber zumindest muss man die Juristen dann nicht wegen jeder zweiten Balkonanlage beanspruchen.
Bleibt die Frage nach den Altstädten: Sollten Modellrechnungen gezeigt haben, dass eine signifikante Erhöhung der installierten Flächen in Österreich nur durch die Belegung alter Innenstadtdachflächen mit PV zu erreichen ist, müssten betroffene Bauwerber für den erhöhten Aufwand für eine sensible Umsetzung entsprechend finanziell unterstützt werden. Vielleicht ist aber doch in der Aktivierung existierender Flächen im weiteren städtischen Umfeld eine deutlich stärkere, generell einfachere und mit höheren Wirkungsgraden (Ausrichtung der Altstadtdächer) gesegnete Ausbauleistung zu erwarten, die zuerst realisiert werden könnte. Man denke nur an die Parkplatzflächen, die weiterhin vor jedem Einkaufsmarkt errichtet werden und setze dies in Verhältniss zu den Flächen im Altstadtbereich.
Für investitionswillige Altstadt-Bürger wäre die Schaffung von Möglichkeiten mit Gemeinschaftsanlagen bzw. exterritorialen Aufstellungen dann vielleicht auch ein möglicher Ansatz.
Sollte der zweite Satzteil aber so aufzufassen sein, dass geplant ist die Prüfung jeglicher PV-Vorhaben in Hinblick auf Orts- und Landschaftsbild abschaffen zu wollen, würde das gleichzeitig bedeuten den Stellenwert der Baukultur auf unser Leben zu negieren und die Anstrengungen derer, die seit Jahrzehnten versuchen überbordende Entwicklungen in für alle erträgliche Bahnen zu leiten, handstreichartig zu egalisieren.

Mo. 13/02/2023 2:21 Permalink
Isabella Müller-Fuchs

Dieser von der Regierung ausgestellte Freibrief öffnet leider ein weiteres Tor zur Verschandelung unserer Kulturlandschaft. Anstatt in dieser Phase der enormen Expansion von PV-Anlagen verstärkt auf die Expertise von Fachleuten zu setzen und gemeinsam nach Möglichkeiten behutsamer Einbindung zu suchen wird einfach durchgewunken. Das zeigt meiner Ansicht wieder einmal mehr, dass engagierte Planer, ArchitektInnen und Ortsbildsachverständige als Feindbild und Verhinderer gesehen werden und nicht als das was sie versuchen zu sein: nämlich diejenigen die in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung versuchen Kulturgut zu erhalten und zu schaffen und ästhetische Gesichtspunkte mit den wirtschaftlichen in bestmöglichen Einklang zu bringen.
PV-Anlagen in der herkömmlichen Ausführung verändern das Erscheinungsbild von Gebäuden, Orten und Landschaften. Insbesondere bei historisch oder architektonisch bedeutsamen Gebäuden und Ortsteilen wird die Ästhetik und das Erscheinungsbild stark beeinträchtigt. In diesen Kulturlandschaften ersehe ich es als besonders wichtig, dass Fachpersonen zur Lösungsfindung und Umsetzung beigezogen werden. Oft sind die dann gefundenen Vorschläge und Lösungen teurer als die herkömmlichen Anlagen - im Sinne der Erhaltung von Kulturgut, der Ästhetik und der Authentizität von Gebäuden und Ortsbildern muss die Differenz von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Ich würde mir wünschen, dass in dieser herausfordernden Zeit seitens der Regierung vorhandene Kapazitäten und Expertisen von Fachleuten besser genutzt werden um gemeinsam eine bessere und schönere Welt zu schaffen.

Fr. 24/02/2023 0:46 Permalink
Stephan Piber

Es wird immer deutlicher, dass immer mehr Menschen den Verfall der kultivierten Ortslandschaften nicht mehr wahrnehmen oder auch das Bestreben diese zu schützen, weiterentwickeln oder entstehen zu lassen als gleichgültig erachten.
Bemerkenswert ist es allerdings, dass diese Haltung nun geradezu verordnet werden soll.
Formulierungen wie „…nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes …“ zeigen, welchen Stellenwert die Kultur in unserer Gesellschaft eingenommen hat- bestenfalls ein Randthema. Wir sollten versuchen diesem Treiben nicht ganz tatenlos zuzusehen- ob in einzelnen, langen Gesprächen oder in größerem Kreis wie dieser Plattform.

Mo. 13/02/2023 12:42 Permalink
C. Becker

Offenbar kann man sich als Politiker heute gar nicht genügend dezidiert und standhaft äußern über alles, was man sachlich nicht versteht.
Warum sollte denn eine Photovoltaikanlage nicht oder weniger geprüft werden auf visuelle, funktionale und andere Kompatibilitäten mit den öffentlichen Belangen des Ortsbildschutzes? Bei Fassadenfarben und Werbeplakaten ist das doch auch kein Punkt (mehr).
Auch hier scheint wieder ein Aktionismus die politischen Entscheidungsträger ergriffen zu haben, und sie probieren, es einflußreichen Lobbygruppen zu schnell Recht zu machen auf Kosten öffentlicher Interessen.
Wie alle anderen bildbestimmenden Elemente im öffentlichen Raum sind auch PV-Anlagen, private wie gewerbliche, einfach dem Procedere des Ortsbild- und Landschaftsschutzes vollinhaltlich zu unterwerfen. Dies ist über Jahrzehnte bereits ein taugliches Instrument ordnend in die vielfältigen und auseinanderlaufenden Belange der verschiedenen Parteien einzugreifen.
Vertreter des Ortsbildschutzes sind zu ermutigen, diese neuen technischen Elemente in einem baukulturellen Zusammenhang zu erfassen und Empfehlungen zu erarbeiten. Dazu ist in der Berufsgruppe der Architekten , Städtebauer und Landschaftsarchitekten zweifelsfrei genügend Expertise vorhanden.
Dies wird auch bei den Produzenten technisch zu neuen Möglichkeiten führen, die alternative Energiegewinnung in vielfältig anpassbaren (Farbe, Form, Struktur, Oberflächen, ...) Elementen zu bewerkstelligen. Wo Vorgaben sind, werden auch technische Innovationen folgen. Vorschnelle Freibriefe würden diese Innovationen unnötigerweise behindern. Es gibt auch keinen Grund für Hast und Eile.
Als ehemals Verantwortlicher für Bauansuchen habe ich die Gutachten der Ortsbild-Sachverständigen immer sehr geschätzt. Und es kam auch meistens zu sehr unkomplizierten und praxisnahen Lösungen. Alle mir bekannten Gutachter waren in der Lage in auch Laien verständlich verfassten Gutachten einen Konsens zu vermitteln. Konflikte sind daraus nie entstanden. - Wo liegt eigentlich wirklich in der Praxis der Handlungsbedarf?
Ich stimme den Ausführungen von Arch. W. Jartschitsch vollinhaltlich zu.

Mi. 01/03/2023 13:52 Permalink
CP

Historische Dorfbilder und gewachsene Landschaften werden schon jetzt von klein- bis großformatigen Teppichen aus schwarzen Platten überzogen. Der Regierungsbeschluss „Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es keine Genehmigungen mehr, nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes können Anträge nicht mehr abgelehnt werden“ (Zitat zur Regierungsklausur in Mauerbach https://orf.at/stories/3300912) wird verheerende Wirkungen auf das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild haben. Gibt es keine Vorgaben, werden PV-Anlagen durch ungeordnete Gestaltung und Positionierung sowie durch Grösse, Proportion, Bauart oder Farbe unser Kulturgut zerstören.
Das kann und darf nicht Sinn des Beschlusses sein.

Do. 23/02/2023 17:22 Permalink
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