28/01/2007
28/01/2007

Die Steiermärkische Landesregierung vergibt im Rahmen einer Ausschreibung für Kunstschaffende aller Sparten, auch für Architekturstudierende, im Studienjahr 2007 vier Auslandsstipendienplätze, die auf Vorschlag einer Jury zugeteilt werden. Reisekostenzuschüsse können in begründeten Fällen auf Antrag ebenfalls von der Kulturabteilung des Landes Steiermark gewährt werden.

► Auslandsstipendium für steirische KünstlerInnen und Kunstschaffende:
Teilnahmeberechtigt sind steirische oder in der Steiermark lebende freiberufliche KünstlerInnen aller Sparten bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in der Steiermark seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Ihnen werden monatlich € 850,- für einen Auslandsaufenthalt zur künstlerischen Fortbildung angewiesen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des kulturellen Vorhabens ab.
Die Bewerbungsunterlagen sollen einen Lebenslauf in Kurzform, Ort und Dauer des geplanten Aufenthaltes, eine Begründung bzw. allfällige Beschreibung des Arbeitsvorhabens und Unterlagen zu bisherigen Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Die Kulturabteilung haftet nicht für eingereichte Unterlagen.
Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Die Antrittstermine werden von der Kulturabteilung vorgegeben, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.

► Stipendium für ausländische KünstlerInnen und Kunstschaffende in der Steiermark:
Teilnahmeberechtigt sind freiberufliche KünstlerInnen aller Sparten aus dem europäischen und nichteuropäischen Raum, die die Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden in der Steiermark suchen. Ihnen werden monatlich € 850,- für die künstlerische Fortbildung und Begleichung des Lebensunterhalts angewiesen. Die Dauer des mittels Stipendium geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des kulturellen Vorhabens ab.

Die Bewerbungsunterlagen sollen einen Lebenslauf in Kurzform, Ort und Dauer des geplanten Aufenthaltes, eine Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens und Unterlagen zu den bisherigen Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Die Kulturabteilung haftet nicht für eingereichte Unterlagen. Die Antrittstermine werden von der Kulturabteilung vorgegeben, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.

►Einreichfrist:
Bewerbungen für ein Auslandsstipendium sind ab sofort bis spätestens 28.02.2007 an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, „Auslandsstipendium“
Trauttmansdorffgasse 2, A-8010 Graz
oder an
a9@stmk.gv.at zu richten

Verfasser/in:
Abt. 9,
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16. + 17.11.2023
 
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