23/07/2013

Ursprünglich ist die Firma Immovate mit Firmensitz in Graz als Investor in der Öffentlichkeit aufgetreten. Gekauft wurde das Gebäude allerdings bereits am 22.07.2010 (Kaufvertrag) von der Alpha Tower GmbH & Co KG Wien, bestehend aus einem Firmenkonstrukt rund um die HPM Privatstiftung, die 6B47 Management GmbH und die 6B47 Real Estate Investors GmbH Wien, die zuletzt als neuer Inhaber aufgetreten ist.

23/07/2013

Studentenwohnheim Hafnerriegel im Sommer 2012

Architektur: WERKGRUPPE GRAZ©: Jördis Tornquist

Beim Hafnerriegel sind am 16.07.2013 die Bagger aufgefahren.

©: Rudolf Zdrahal

Fast auf den Tag genau, drei Jahre nach dem Verkauf des Studentenheimes am Hafnerriegel 53 an die Alpha Tower GmbH & Co KG Wien, begannen am 16.07.2013 die Bauarbeiten zur umfassenden Sanierung und Umnutzung des Hafnerriegels zu einem Hochhaus mit 77 Wohneinheiten und einem Penthouse auf dem Dach. Der Abbruch der markanten und weiträumig sichtbaren Außentreppe wird in nächster Zeit erfolgen. Damit endet die lange Geschichte um die Erhaltung eines Baujuwels, dem „Erstling“ der Grazer Schule (Simone Hain; 20.10.2010, www.gat.st).

Dabei erschien beim Verkauf des Studentenheimes und der bereits damals geplanten Umnutzung zu einem Wohnturm alles noch aussichtsreich: Die Stadt Graz musste dem Verkauf an die Alpha Tower GmbH aufgrund einer ehemaligen Vereinbarung zur Übereignung des Grundstückes an die Österreichische Studentenförderungsstiftung zustimmen. Im Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2010 (GAT berichtete) wurde in einem Zusatzantrag auf Initiative des damaligen Gemeinderats Peter Hagenauer (Grüne) erreicht, dass wegen der historischen Bedeutung des Hafnerriegels „bei künftigen Investitionen die ehemaligen Planer mit einzubeziehen“ sind. Damit zeigte eine Mehrheit des Gemeinderates ihre Wertschätzung gegenüber dem Urheber bzw. Urheberrecht. Zeitgleich leitete das Bundesdenkmalamt (BDA) ein Verfahren zur Unterschutzstellung ein, das allerdings im Oktober 2012 von der Behörde in Wien eingestellt wurde. Der Eigentümer konnte gegenüber dem BDA die wirtschaftliche Unrentabilität der Sanierung der Fassade und der charakteristischen Freitreppe aus Sichtbeton durch zahlreiche technische Gutachten glaubhaft nachweisen.

Im Nachhinein zeigt sich nun, dass der Erhalt der Außentreppe und eine sensible sorgfältige Sanierung mit Bedacht auf das historische Erbe und die Architekturqualität vonseiten des Investors und seines Generalplaners, der Architektur Consult ZT GmbH, nie beabsichtigt waren. Vielmehr ging es um Gewinnmaximierung: Man bemühte sich durch eine Nutzungs- und Planänderung, den alten, am 04.04.2006 ausgestellten Baubewilligungs- und Abbruchbescheid, eingereicht durch die Studentenförderungsstiftung und den damaligen Planer Arch. Martin Kiesel, aufrecht zu erhalten. Denn laut dem Steiermärkischen Baugesetz (§31 Stmk.BauG) erlischt die Baubewilligung nach fünf Jahren, wenn mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde.
Nun zeigt sich, dass der „Bauwille“ des Investors mit dem „nachweislichen“ Baubeginn am 28.03.2011 im Bauakt dokumentiert wurde, damit die Baubewilligung vom 04.04.2006 nicht erlischt und mit Bescheid vom 20.04.2012 die Nutzungs- und Planänderung zur Baubewilligung von 2006 vom Bauamt bewilligt wurde. Da die Nutzungsänderung nach Ansicht der Bau- und Anlagenbehörde keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berührt, wurde das Verfahren „vom Tisch weg“ verhandelt, ohne Nachbarn über das Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen beziehungsweise zur Bauverhandlung einzuladen.

Bis zum Beginn der Bauarbeiten am 16.07.2013 war es nicht möglich, auch mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren, eine klare Auskunft seitens der Behörde zur Causa Hafnerriegel zu erhalten. Es war auch keine Stellungnahme aus den politischen Büros zu erhalten. Bis zu den letzten Gemeinderatswahlen im Herbst 2012 war Bürgermeister Siegfried Nagl zuständig.

Der Zeitpunkt des Baubeginns mit 28.03.2011 ist also kritisch zu hinterfragen, denn das Studentenheim war bis Juni 2012 bewohnt. Ein Baubeginn ist der Behörde durch Anzeige und durch die Bauführerbescheinigung kundzutun – das wäre eine sogenannte „Dokumentation des Bauwillens“. Ein definitiver Baubeginn ist aber erst dann gegeben, wenn mit dem Bauvorhaben durch vor Ort ersichtliche Baumaßnahmen begonnen wird. Während zum ersten Baubescheid vom 04.04.2006 eine mündliche Verhandlung unter Beisein von Nachbarn stattfand, sind diese im Verfahren zum zweiten Baubescheid vom 20.04.2012 von der Bau- und Anlagenbehörde einfach übergangen worden.
Außerdem ist der Hafnerriegel ein vom Schlossberg und in der Stadtkrone markant sichtbares Landmark und steht nicht zuletzt wegen seiner historischen Bedeutung im öffentlichen Interesse. Aus diesem Grund, vor allem wegen der Tatsache, dass sich das äußere Erscheinungsbild signifikant verändern wird, wäre eine Zuweisung an den, Anfang 2012 eingerichteten Fachbeirat durch den damals zuständigen Bürgermeister Siegfried Nagl notwendig gewesen.

Die Causa Hafnerriegel erinnert an die Vorgehensweise beim Kommodhauses im Jahr 2003, dessen Abbruch ebenfalls durch politische Billigung und unter der politischen Verantwortung von Bürgermeister Nagl erfolgte.

Es sind Lippenbekenntnisse, wenn sich Nagl im Zusammenhang mit City of Design und bei seiner Wahlwerbung zu qualitätvoller Baukultur bekennt, aber billigt, dass Ikonen der Grazer Schule bzw. historisch bedeutsame Bauwerke im Stadtraum demoliert werden und somit unwiederbringlich verschwinden. Zu kritisieren sind auch jene Architekten die mit ihrer Dienstleistung das Urheberrecht ihrer Kollegen wissentlich verletzen und weder diesen noch deren architektonischen Leistung Respekt zollen.

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