04/03/2008
04/03/2008

In Schweden hat jedes Kind ab sechs Monaten einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Kinder von 7 bis 16 Jahren unterliegen der Schulpflicht. In dieser Zeit müssen sie eine der verbindlichen Schulformen - Grundschule, Spezialschule oder Sonderschule - besuchen. Nach Abschluss dieser neunjährigen Grundskola haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine weiterführende Schule zu besuchen. Hierzu gehören das Gymnasium, die gymnasiale Sonderschule, die kommunale Erwachsenenbildung oder eine Ausbildung für geistig behinderte Erwachsene. Der Unterricht im gesamten öffentlichen Schulwesen ist gebührenfrei. Die Eltern bezahlen nichts für Lernmittel, Schulmahlzeiten, Schulgesundheitspflege und Schülertransporte. Die Regierung verantwortet die Lehrpläne, die landesweiten Ziele und die Richtlinien. Die Gemeinden verabschieden den Schulplan und den lokalen Arbeitsplan.

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