29/06/2007
29/06/2007

Die Allee in der Oeverseegasse in Graz im Jahr 2004 noch in voller Pracht

Juni 2007: Die Oeverseegasse kurz vor der Fertigstellung

....Baumfällungen im Jahr 2005

Status quo März 2007: die Alleebäume wurden zu 99% beseitigt.

Blick in Richtung Citypark und Oeverseegymnasium: vom Ausbau und Zufahrtsprojekt Citypark wäre auch das Oeverseegymnasium betroffen gewesen.

Blick in Richtung einst geplanter Zufahrt: die Oeverseegasse sollte über die Grünfläche als LKW-Zufahrt in den Citypark hineinführen.

Durch die Umbauplanung der Oeverseegasse wäre der derzeitig breite Promenadenweg auf 1,5m geschrumpft. Der Kompromiss zwichen Stadtrat Rüsch und der Bürgerinitiative: 2,0 m

Bürger/innenengagement kann einiges zum Positiven verändern. Dies zeigt das Beispiel der Initiative Oeverseegasse.

Der Hartnäckigkeit der BewohnerInnen der Oeverseegasse ist es zu verdanken, dass die von der Stadt Graz protokollierten Zusagen und Veränderungen des Straßenprojekts nun kurz vor der Fertigstellung akribisch eingehalten wurden.

Wie GAT bereits berichtete, konnte die Initiative in mehreren BürgerInnen-Versammlungen und einem persönlichen Vorsprechtermin bei Stadtrat Rüsch erreichen, dass die Oeverseegasse nicht zu einer Durchzugsstraße wird. Leider war es nicht ausreichend, auf die Versprechungen der Beamten zu vertrauen, die Pläne nach den Forderungen und Wünschen der AnwohnerInnen abzuändern. Diese waren bereits so misstrauisch, dass sie die Ausführungspläne beim Bezirksrat anforderten. Wie Recht sie doch hatten: Es stellte sich heraus, dass in diesen Plänen nicht die vereinbarten Abänderungen eingearbeitet waren. Erst der darauf hin vereinbarte Termin bei Stadtrat Rüsch, bei dem ca. 10 AnwohnerInnen ihre Forderungen auf den Tisch legten und Rüsch darauf hinwiesen, dass die Ausführungspläne nicht den Zusagen entsprächen, brachte den nötigen Durchbruch und Erfolg. Es wurden von beiden Seiten Protokolle verfasst, um das Vereinbarte und Zugesagte ausreichend zu dokumentieren. Der Hartnäckigkeit der BewohnerInnen ist es zu verdanken, dass diese protokollierten Zusagen und Veränderungen des Straßenprojektes nun kurz vor der Fertigstellung akribisch eingehalten wurden. Auf Vorschlag der BewohnerInnen wurden auch gesicherte Parkzugänge realisiert.

Unmittelbar auf den ersten Erfolg die Initiative Oeverseegasse in der Causa Bebauungsplan Citypark Graz einen zweiten Erfolg verbuchen: Gegen die Auflage des Bebauungsplanes wurden in einer raschen Aktion im Februar 2007 beim Stadtplanungsamt ca. 300 Einwendungen in Form einer Sammeleinwendung abgegeben. Aufgrund des enormen Protestes der AnwohnerInnen bei der Präsentation des Bebauungsplanes im Februar, und den vielen Einwendungen hielt Stadtrat Rüsch sein Versprechen und veranstaltete am 14. Mai 2007 eine außerordentliche BürgerInnenversammlung, in deren Rahmen eine aufgrund der Einwendungen abgeänderte Variante des Bebauungsplanes vorgestellt wurde.

Vertreter des Stadtplanungsamtes zeigten auf, wo man überall auf die Kritik durch die Bevölkerung reagiert habe. Für die Bürgerinitiative waren die Änderungen aber nicht weitreichend genug. Nach heftiger Diskussion, in der man auch emotional an die Leitung des Cityparks appellierte, doch nicht Baumaßnahmen gegen ein Kundenschicht zu planen, machte das Stadtplanungsamt weitere Verbesserungszusagen. Mittlerweile ist der Bebauungsplan beschlossen und alle Zusagen sind eingearbeitet. Leider konnte eine Bebauungsmöglichkeit näher zum Lazarettgürtel hin, die zwar keine negativen Auswirkungen für die AnwohnerInnen, aber sehr wohl negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild an der Gürtelstraße und vor allem für die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich hat, nicht verhindert werden. Auch diesbezügliche Appelle an die unterschiedlichen Parteien und ihre RaumordnungssprecheInnen blieben wirkungslos.

Nachfolgend sollte der Bescheid an alle der ca. 300 Personen, die im Februar einen Einwand getätigt hatten, zugestellt werden. Dem war allerdings nicht so. Die Stadtplanung stellte den Bescheid nur an die / den jeweils ersten der Listen zu (es wurden Listen nach Straßenzügen geordnet, mit einer nicht gereihten Namensnennung, zusammengeheftet abgeben). Am Ende des Bescheids fanden die Auserwählten den Satz der Stadtplanung, Zitat wörtlich: „Als erstgenannte Person der beiliegenden Unterschriftsliste gelten Sie gemäß § 9 Abs.5 des Zustellungsgesetzes als gemeinsamer Bevollmächtigter. Sie werden ersucht, die anderen Unterzeichnenden über die gegenständliche Einwendungsbehandlung in Kenntnis zu setzen.“
Eines hat man im Stadtplanungsamt jedoch nicht bedacht: Wie soll der Erstgenannteauf der Liste wissen, welche Personen nach ihm unterschrieben haben?

Die Initiative hat beim zuständigen Stadtrat Rüsch auch dagegen protestiert und hofft, dass der für BürgerInnenbeteiligung zuständige Politiker erkennt, dass dies in einer Demokratie wohl nicht die richtige Umgangsform sein kann, selbst wenn es das Gesetz erlaubt.
Sie erreichen die Autorin unter T 0664/144 18 75 oder per eMail an arch.elisabeth.lechner@aon.at.

Verfasser/in:
Elisabeth Lechner, freie Meinung
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