01/03/2004
01/03/2004

1. Präambel
Die Einrichtung des Kulturbeirates der Stadt Graz ist ein weiterer Schritt der Kulturentwicklung des Kulturressorts der Stadt Graz. Der Kulturbeirat ist ein kollektives Beratungsorgan, das kompetente Persönlichkeiten aus den Bereichen der Produktion, Reproduktion, Veranstaltung, Vermittlung, Ausbildung und Rezeption (Publikum) versammelt, um den Kulturstadtrat in wichtigen Fragen der Kulturentwicklung sowie bei großen Kulturprojekten zu beraten. Der Kulturbeirat ist kein Vergabegremium und keine Standes- oder Branchenvertretung, repräsentiert aber dennoch die wichtigsten Sparten des Grazer Kulturlebens in allen Formaten und ist auch hinsichtlich der Geschlechtersymmetrie, der Vertretung der Generationen repräsentativ.
Ziel der Einrichtung eines Kulturbeirates der Stadt Graz ist es, die gesamte Kulturentwicklung kritisch und konstruktiv von Persönlichkeiten begleiten zu lassen, die ihre Erfahrung aus ihren Institutionen einbringen, nicht aber die Interessen der Institution. Indem sie über ihr eigenes Fachgebiet hinaussehen, richten sie sich nach den am Gemeinwohl orientierten Interessen der Stadtgemeinde.
Der Kulturbeirat der Stadt Graz besteht aus höchstens 23 Mitgliedern. Auf die Einrichtung von Ersatzmitgliedern wurde verzichtet, weil es sich um ein kollektives Beratungsorgan handelt.

2. Aufgaben
Der Kulturbeirat als kollektives Beratungsorgan befasst sich anregend und fördernd mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen der Landeshauptstadt Graz sowie der allgemeinen Kulturentwicklung. Er berät bei den Grundlinien der Förderung der Kultur und bei übergreifenden kulturellen Großveranstaltungen. Er befasst sich mit der Begutachtung von Großprojekten und der Vorbereitung des Grazer Kulturdialogs, der eine öffentliche Kulturbeiratssitzung darstellt. Vor der Bestellung von Fachbeiräten ist diesbezüglich der Kulturbeirat anzuhören.
Die Mitglieder des Kulturbeirates sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen und Aufträge gebunden; sie haben ausschließlich die sich aus der Geschäftsordnung ergebende Beiratsarbeit zu leisten.
Die Funktion als Mitglied des Kulturbeirates ist ein Ehrenamt.

3. Zusammensetzung
Den Vorsitz des Kulturbeirates führt der Kulturstadtrat oder ein/e von ihm namhaft gemachte/r VertreterIn. Der Kulturbeirat besteht aus höchstens 23 Mitgliedern. Aus dem Kreis der Mitglieder werden eine Sprecherin/ein Sprecher sowie zwei StellvertreterInnen mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Sprecherin/der Sprecher und die StellvertreterInnen vertreten den Kulturbeirat nach außen und gegenüber der Stadt.
Der Kulturbeirat in seiner Gesamtheit ist repräsentativ für das gesamte Grazer Kulturleben und umfasst sowohl VeranstalterInnen als auch produzierende und reproduzierende KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen, VertreterInnen der künstlerischen Ausbildung und des Publikums. Auch ist die Zusammensetzung der KulturexpertInnen repräsentativ für die kulturellen Formate der Stadt Graz. Weiters werden bei der Besetzung die Geschlechterparität und unterschiedlichen Generationen berücksichtigt.

4. Auswahl der Beiratsmitglieder
Die Auswahl der Beiratsmitglieder erfolgt durch den Kulturstadtrat nach dem Ausge-wogenheitsprinzip. Der Ernennung zum Mitglied des Kulturbeirates der Stadt Graz geht eine schriftliche Einladung durch den Stadtrat voraus.
Der Tätigkeitszeitraum des Kulturbeirates erstreckt sich über drei Jahre vom Tag seiner ersten Sitzung an. Eine Wiederernennung der Mitglieder ist möglich. Für die jeweilig nächste Periode des Kulturbeirates wird mindestens ein Drittel der Mitglieder neu besetzt (Rotationsprinzip). Die PublikumsvertreterInnen unterliegen jedenfalls dem Rotationsprinzip.
Wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern auf eigenen Wunsch ausscheiden will, entscheidet der Stadtrat nach dem Grad der Abwesenheit über Neubesetzungen aus einer von ihm geführten NachrückerInnenliste.

5. Sitzungen und Einberufung
Der Stadtrat hat die konstituierende Sitzung des Kulturbeirates zur Wahl der Sprecherin/des Sprechers und der StellvertreterInnen einzuberufen. Die ordentlichen Sitzungen des Kulturbeirates finden mindestens zwei Mal im Jahr statt, wobei eine Sitzung im Rahmen des jährlichen Kulturdialogs öffentlich stattfindet.
Der Stadtrat oder ein/eine von ihm namhaft gemachte/r Vertreter/in führt den Vorsitz des Kulturbeirates. Der Kulturbeirat fasst seine Empfehlungen in Sitzungen, die unter Angabe der Tagesordnung, von der Vorsitzenden/von dem Vorsitzenden, von der Sprecherin/vom Sprecher oder bei dessen/deren Verhinderung von ihren/seinen StellvertreterInnen einzuberufen sind.
Zu jeder Sitzung ist die Abteilungsvorständin/der Abteilungsvorstand des Kulturamtes der Stadt Graz einzuladen. Diese/r hat an der Sitzung verpflichtend teilzunehmen bzw bei Verhinderung eine Vertreterin/einen Vertreter zu entsenden und jedenfalls für die ordnungsgemäße Abfassung des Ergebnisprotokolls des Kulturbeirates Sorge zu tragen.

Grundsätzlich werden Empfehlungen einstimmig, mehrheitlich oder als Minderheitenvotum gegeben und auch als solche im Ergebnisprotokoll des Kulturbeirates festgehalten.
Aus besonderen Anlässen werden außerordentliche Sitzungen des Kulturbeirates der Stadt Graz einberufen. Eine außerordentliche Sitzung wird vom/von der Sprecher/in bzw deren StellvertreterInnen und vom Stadtrat einberufen. Ferner werden außerordentliche Sitzungen einberufen, wenn dies wenigstens sieben Mitglieder des Kulturbeirates schriftlich unter Angabe der vorzuschlagenden Tagesordnungspunkte verlangen.

6. Vor- und Nachbereitung
Die Tagesordnung wird von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden unter Einbeziehung der Sprecherin/des Sprecher oder bei deren/dessen Verhinderung von den StellvertreterInnen unter Berücksichtigung allenfalls vorliegender schriftlicher Anträge von Mitgliedern des Kulturbeirates festgesetzt.
Die Einladungen sind an alle Mitglieder des Kulturbeirates vom Kulturamt der Stadt Graz in der Regel 14 Tage, mindestens jedoch 7 Tage vor der Sitzung abzusenden. Die Einladungen enthalten auch die Tagesordnungen und etwaige Unterlagen.
Die administrative Betreuung des Kulturbeirates sowie die damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsmäßigen Aufgaben obliegen dem Kulturamt der Stadt Graz.
Das Ergebnis der Beratungen ergeht in Form eines von den TeilnehmerInnen autorisierten Ergebnisprotokolls als Informationsbericht an den Stadtsenat und an den Kulturausschuss der Stadt Graz und wird über den Kulturserver www.kulturserver-graz.at publiziert.
Das Ergebnisprotokoll des Kulturbeirates stellt einen Ideenspeicher und einen dynamischen Beitrag zur Grazer Kulturentwicklung und deren Umsetzung dar.

7. Arbeitsausschüsse
Zur Bearbeitung von speziellen, aktuellen Themenbereichen können vom Kulturbeirat in den Sitzungen Arbeitsausschüsse gebildet werden. Alle Mitglieder des Kulturbeirates haben das Recht, an den Sitzungen der Arbeitsausschüsse teilzunehmen. Über die Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsausschüsse wird in der folgenden Sitzung des Kulturbeirates berichtet.

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