19/12/2015

Ausschreibung des Kulturamts der Stadt Graz: Gotische Halle – Raum für neue Kunst

Die Gotische Halle wird 2016 zum Raum für neue Kunst. Das Kulturressort der Stadt Graz stellt KünstlerInnen, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, die Gotische Halle mietkostenfrei als Ausstellungsraum zur Verfügung.

Das Bewerbungsverfahren ist für Kunstschaffende mit Grazbezug (Einzelpersonen, Duos oder Kollektive) gemeinsam mit ihren jeweiligen MentorInnen offen. Als MentorInnen sind sowohl erfahrene KünstlerInnen als auch ExpertInnen für zeitgenössische Kunst mit Grazbezug denkbar.

Einreichungen bis 28.01.2016 an das Kulturamt.

19/12/2015

Gotische Halle

©: ZV Steiermark

Die Gotische Halle im Reinerhof, dem ältesten Haus von Graz (1164 erstmals urkundlich erwähnt), wird 2016 zu einem Raum für neue Kunst.
Das Kulturressort der Stadt Graz stellt Künstlerinnen und Künstlern, die auf einen Grazbezug verweisen können und am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen, die Gotische Halle mietkostenfrei als Ausstellungsraum zur Verfügung. Ziel ist es, neue Positionen aktueller Kunst aus Graz einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und aufstrebenden KünstlerInnen die Möglichkeit zu bieten, in einer offenen Atmosphäre erste Ausstellungserfahrungen zu sammeln und so an Grundlagen für ihre weitere Tätigkeit im Feld der zeitgenössischen Kunst zu arbeiten.

Ausschreibung nach Tandem-Prinzip
Um die KünstlerInnen dabei bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten, folgt die Ausschreibung einem Tandem-Prinzip: Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, sich gemeinsam mit Mentorinnen oder Mentoren ihrer Wahl zu bewerben.
 Als MentorInnen sind sowohl erfahrene KünstlerInnen als auch ExpertInnen für zeitgenössische Kunst mit Grazbezug denkbar.

Ausschreibungskriterien und Einreichung
Die Ausschreibung dient als Bewerbungsverfahren, für das sich Kunstschaffende mit Grazbezug (Einzelpersonen, Duos oder Kollektive) gemeinsam mit ihren jeweiligen MentorInnen bewerben können. Zentral ist, dass es sich bei den Einreichungen um aktuelle Positionen zeitgenössischer bildender Kunst handelt, die von einem professionellen Anspruch geprägt sind, und dass die KünstlerInnen am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn stehen (bisher keine Personale in einer Kunstinstitution). Eine künstlerische Ausbildung ist ein Einreichungskritierium, der Abschluss einer akademischen Kunstausbildung stellt jedoch keine Voraussetzung dar.
Die Einreichungsunterlagen (Formular inkl. Kurzbiografie sowie Bild- und Textmaterial/Portfolio, das über die aktuelle und bisherige künstlerische Arbeit gibt) sind bis spätestens 28. Jänner 2016 an das Kulturamt zu übermitteln (kulturamt@stadt.graz.at). Zusatzmaterialien (Ausdruck des Portfolios, Datenträger o.ä.) können auch per Post eingereicht oder persönlich abgegeben werden (Kulturamt, Stigergasse 2, 8020 Graz).
Die Einreichungen werden im Kulturamt in Hinblick auf die Erfüllung der Ausschreibungskriterien geprüft. Über die Vergabe aus dem Pool der Einreichungen entscheidet das Los. Im Sinne der Ausgewogenheit der Geschlechter ist eine Nachjustierung des Zufallsverfahrens möglich. Die ausgewählten KünstlerInnen/MentorInnen-Tandems werden schriftlich verständigt und von der Kulturvermittlung Steiermark zu einem verpflichtenden Informationsgespräch eingeladen.

Leistungen des Kulturressorts
Die Gotische Halle wird den KünstlerInnen und ihren MentorInnen mietkostenfrei für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung gestellt. Für den Aufbau ist zusätzlich eine Woche vorgesehen, für den Abbau und die Wiederherstellung des urspünglichen Zustandes der Ausstellungsräume drei Tage.
Die Eröffnungen finden jeweils am letzten Dienstag im Monat, beginnend mit dem 29. März 2016, statt:
29. März 2016 / 26. April 2016
 / 31. Mai 2016 / 
28. Juni 2016
 / 30. August 2016
 / 27. September 2016 / 25. Oktober 2016.

Unterstützung bei der Ausstellung
Die individuell zu vereinbarenden Öffnungszeiten werden jeweils in der Einladung und am Kulturserver bekanntgegeben.
Bei den Auf- und Abbauarbeiten werden die Kunstschaffenden von KultRent der Kulturvermittlung Steiermark bzw. dem Kulturamt technisch unterstützt. In dieser Leistung ist der kostenlose Verleih von Equipment enthalten (Bilderrahmen, Leuchten, Monitore, DVD-Player etc.; Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Leuchtmittel für Beamer, werden in Rechnung gestellt).
Für den Aufbau steht den Künstlerinnen und Künstlern ein/e MitarbeiterIn von KultRent für maximal sechs Stunden zur Verfügung (inkl. Erstberatungsgespräch von ca. einer Stunde), für den Abbau für die Dauer von zwei Stunden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von KultRent ist eine Vorbesprechung ca. einen Monat vor Ausstellungsbeginn und, damit verbunden, eine verbindliche Vereinbarung des Leistungsumfangs (u.a. Reservierung von Equipment).
Materialkosten für die Ausstellungsproduktion können nach Vorlage eines Kostenvoranschlags und gegen die Vorlage von Originalbelegen anteilig abgegolten werden. Eine zusätzliche Subventionierung der Ausstellungen ist nicht möglich.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit werden die KünstlerInnen und ihre MentorInnen vom Kulturamt durch den Druck von Einladungskarten (A6, 4c, Auflage 1.000) unterstützt, wofür die Druckdaten (Sujet und Text) termingerecht an die Kulturvermittlung Steiermark zu übermitteln sind. Eine Blanko-Vorlage wird zur Verfügung gestellt (in Abstimmung mit den Vorgaben der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Graz). Den Versand der Einladungen an die jeweils von den AusstellerInnen bereitgestellten Adressen sowie die Ankündigung der Ausstellungen am Kulturserver übernimmt das Kulturamt.

Leistungen der KünstlerInnen/MentorInnen-Tandems
Das Leistungsspektrum der KünstlerInnen/MentorInnen-Tandems umfasst die selbstständige, eigenverantwortliche Konzeption und Durchführung der Ausstellung sowie der Eröffnung, das Verfassen des Einladungstextes (ca. 1.000 Zeichen) und die Auswahl eines Sujets sowie die grafische Gestaltung der Einladung im vorgegebenen Rahmen.
Vermittlungsaktivitäten wie die Durchführung eines Ausstellungsgesprächs und/oder die Erstellung eines Vermittlungstexts sind erwünscht.
In die Eigenverantwortlichkeit der KünstlerInnen/MentorInnen fallen auch folgende Bereiche: Auf- und Abbau inklusive Transporte, Aufsicht während der selbst gewählten Öffnungszeiten, Reinigung und Versicherung.

Weitere Details siehe Dokument im Downloadbereich rechts!

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