13/06/2016

Zweistufiger, steiermarkweit offener Wohnbau-Wettbewerb, 8020 Graz, Starhemberggasse

Ausloberin
ÖWG - Österreichische Wohnbaugenossenschaft

Hearing: 14. Juni 2016

Registrierung – 24.06.2016

Kontakt
Frau Ing. Elfriede Teubenbacher
Tel (0316) 8055-510

13/06/2016
©: Stadt Graz

Die ÖWG, Österreichische Wohnbaugenossenschaft, lobt einen zweistufigen, steiermarkweit offenen Wohnbau-Wettbewerb in 8020 Graz, Starhemberggasse aus.

Betreuung und Ansprechperson
Frau Ing. Elfriede Teubenbacher, 
Tel 0316 8055-510
elfriede.teubenbacher@oewg.at

Vorprüfung
Architekt Dipl.-Ing. Dr.techn. Roland Heyszl

Aufgabenstellung
Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen geförderten Geschoßwohnbau in Graz, Starhemberggasse.
Wohnnutzung auf den Grundstücken Nr. 1024/2, Tv 1023/1, KG 63104 Lend, mit einer Größe von 25.086 m2.

Termine

  • Ausgabe der Unterlagen: alle Unterlagen stehen ab Dienstag, 07. Juni 2016 im Online-ÖWG-Portal zur Verfügung, die Zugangsdaten für den Downloadbereich werden den registrierten TeilnehmerInnen übermittelt.
  • 1.Stufe
    Örtliche Besichtigung
    : Dienstag, 14. Juni 2016, 14.00 Uhr, Waagner-Biro-Straße 47, 8020 Graz, am Grundstück
    
Abgabe Pläne: 04. August 2016, 14.00 Uhr
    Abgabe Modell: 16. August 2016, 14.00 Uhr
  • 2. Stufe:
    Abgabe Pläne: 24. Oktober 2016, 14.00 Uhr
    Abgabe Modell: 25. Oktober 2016, 14.00 Uhr

Teilnahmeberechtigung
Architektlnnen mit aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz idgF.
Ziviltechniker-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur. Die ArchitektInnen und ZT-Gesellschaften müssen ihren Hauptkanzleisitz in der Steiermark haben. Bei ruhender Befugnis gilt die steirische Wohnadresse. Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Registrierung des Wettbewerbsprojektes gegeben sein.
Jede/jeder WB-Teilnehmende ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen (Varianten sind nicht zulässig). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen die/der VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit maximal einem Büro mit Kanzleisitz oder Wohnadresse in der Steiermark, ist zulässig, beide PartnerInnen der Arbeitsgemeinschaft müssen jedoch die Teilnahmeberechtigung besitzen.
MitarbeiterInnen von TeilnehmerInnen oder Fachleute, die am Zustandekommen des Entwurfes mitgewirkt haben, können genannt werden und werden von der auslobenden Stelle bei Veröffentlichung angeführt.

Netzwerktreffen
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