04/01/2012
04/01/2012

Die Aufgaben nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz wird auch künftig Manfred Rupprecht wahrnehmen, der vor dieser Funktion jahrelang die Baurechts- und Raumordnungsabteilung des Landes leitete. Die erste Amtszeit des Altstadtanwalts Manfred Rupprecht endet am 18. Jänner 2012. Nach dem Grazer Gemeinderat beschloss die Steiermärkische Landesregierung in der Sitzung am 22. Dezember 2011, über einen Antrag von Landesrat Christian Buchmann, Manfred Rupprecht für eine zweite Periode wieder zu bestellen. Die neue Funktionsperiode beträgt drei Jahre und endet am 18. Jänner 2015.
Wie Landesrat Buchmann in der Begründung dieses Antrages unterstrich, hatte sich Rupprecht „erfolgreich für die Erhaltung der Grazer Altstadt eingesetzt"; ein Faktum, das in den Tätigkeitsberichten über 2009 und 2010 einen Niederschlag fand.
In der zweiten Funktionsperiode wird dem Altstadtanwalt ein Beschwerderecht an den Verwaltungsgerichtshof auch gegen Bescheide eingeräumt, die das gesamte Schutzgebiet betreffen. Bisher standen ihm nur Beschwerden gegen Maßnahmen in der Kernzone 1, der Pufferzone 2 und Bereichen der Zone 4 zu. Dort befinden sich die zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärten Sehenswürdigkeiten.

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