27/02/2007
27/02/2007

Werner Fenz leitet das Institut für Kunst im öffentlichen Raum

Mit dem seit Herbst 2005 in Kraft getretenen Landes-Kulturförderungsgesetz wurde die Aufmerksamkeit auf die Kunst im öffentlichen Raum in der Steiermark neu und vor allem deutlicher als bisher gerichtet. Der vormals als Kunst am Bau titulierte Gesetzesabschnitt wurde nach Vorbild des niederösterreichischen Landesgesetzes erweitert und betrifft nun nicht mehr allein an Bauwerke gebundene, sondern jegliche ab dato in öffentlichen Bereichen zu schaffende Kunst – auch unter dem Aspekt eines sich erweiternden Kunstbegriffes.
Die bis dahin nicht klar definierte Zuständigkeit hatte unter anderem zur Folge, dass der im Bundesgesetz verankerte Anteil für Kunst am Bau in Höhe von einem Prozent der Bausumme öffentlicher Gebäude über etliche Jahre nicht konsequent eingefordert wurde. Wie die Landtagsabgeordnete Edith Zitz (Die Grünen) noch vor der Erstellung des Entwurfs für ein neues Landes-Kulturförderungsgesetzes mehrfach monierte, seien so Aufträge in Höhe einiger Millionen Euro an KünstlerInnen nicht ergangen respektive sind diese verfallen.

Fonds für Kunst im öffentlichen Raum
Im Rahmen der neuen Gesetzeslage werden diese Anteile an Bausummen nun in einem Fonds versammelt und einer Verwendung entsprechend dem erweiterten Zweck Kunst im öffentlichen Raum, der weiterhin auch Bauprojekte betrifft, zugeführt. Eine der Aufgaben des im Vorjahr im Kulturreferat des Landes eingerichteten Instituts für Kunst im öffentlichen Raum ist die zweckgerichtete Verwendung dieses Fonds, der mit einer jährlichen Basisdotierung in Höhe von einer Million Euro ausgestattet ist. Sein Aufgabenbereich, erklärt Institutsleiter Univ. Doz. Dr. Werner Fenz, betrifft Dokumentation und Wartung bestehender Kunstwerke beziehungsweise die Erstellung von Vorschlägen für neu zu errichtende. Den Begriff Institut erläutert Fenz damit, dass auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit internationalen Tendenzen der Kunst im öffentlichen Raum im Rahmen von Forschungsprojekten, etwa mit dem Kunsthistorischen Institut der Karl Franzens Universität, angestrebt werden. Einem inzwischen wahrgenommenen Missverständnis entgegnet er: Keineswegs ist er ermächtigt, freihändig Aufträge und Budgets für neue Projekte zu vergeben. Vielmehr werden allfällige von außen an das Institut gerichtete beziehungsweise intern entwickelte Projektvorschläge nach Beurteilung dem Fachbeirat für bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum vorgelegt. Dieser wiederum reicht seine Empfehlungen an den Landesförderbeirat weiter und dessen Beurteilung schließlich dient der Entscheidungsfindung durch die Kulturabteilung der Landesregierung.

Publikationen und Vermittlung
Aktuelles Beispiel für die Arbeit des Instituts ist die Erstellung eines Restaurierungsplanes in Zusammenarbeit mit Barbara Baur-Edlinger, deren zweiteiliges Objekt Ehrenring. Denkmal für Oktavia Aigner-Rollett 1997 an den Standorten Paulustor und Vorklinik in Graz errichtet wurde und nach Vandalenakten dringend wieder instand gesetzt werden müsste. Die Vermittlungsarbeit betrifft eine Publikation in Nachfolge der von Werner Fenz herausgegebenen Anthologie offsite graz. Kunst im öffentlichen Raum, 2005 bei Leykam erschienen. Der in Arbeit befindliche Band wird die Kunst im öffentlichen Raum der gesamten Steiermark seit 1945 behandeln. Für die Notwendigkeit, Kunstwerke auf diese Weise dem Verständnis einer breiten Öffentlichkeit zu erschließen, spricht auch ein offenbar immer noch bestehendes Missverständnis, wie das Beispiel von Gerhardt Moswitzers 1984 im Bereich des Grazer Hauptbahnhofes errichtetes Mahnmal zur Erinnerung an die Ereignisse im Jahre 1934, zeigt. In einem noch im Dezember des Vorjahres in KORSO veröffentlichten Artikel sprach der Autor Karl Wimmler vom „braune[n] und schwarze[n] Phallussymbol“, dem hier entgegnet werden soll: Formal suggerieren die drei Stelen zunächst ein labiles Verhältnis zueinander und stehen keineswegs für eine bezeichnende Referenz an historische Ereignisse. Vielmehr verweisen sie auf abstrakte Formensprache und den Werkkontext des Künstlers im Sinn eines autonomen Kunstwerkes. Zum Denkmahl werden die skulpturalen Raumachsen erst über die semantische Ergänzung eines vom Auftraggeber Hanns Koren formulierten Textes, der auf einer wenige Meter von der Skulptur entfernten Bronzetafel zu lesen ist: „Wir haben gelernt, miteinander zu leben 1934-1984“. Ob diese Behauptung – damals und heute – einer Wirklichkeit adäquat war und ist, kann weiterhin durchaus Thema seriös geführter Diskussionen sein.

Verfasser/in:
Wenzel Mracek, Bericht
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