07/11/2003
07/11/2003

Projekt 2: Arch. DI Barbara Strenitz, DI Elisabeth Gundolf, DI Schuller

Siegerprojekt: Modell

Siegerprojekt: Modell

STÄDTEBAULICHES GUTACHTERVERFAHREN ZUR ERLANGUNG VON BEBAUUNGSVORSCHLÄGEN FÜR DEN VERANSTALTER
GWS, Steyrergasse 5, 8010 Graz, in der Gemeinde Hitzendorf
Grundstück Nr. 920/1, EZ 1223, KG Hitzendorf

Preisträger:
1. Preis:
Architekt Dipl.-Ing. Dietmar Koch, Graz

Weitere Teilnehmer:
Architektin Dipl.-Ing. Barbara Strenitz
Architekt Dipl.-Ing. Dieter Spielhofer
Architekt Dipl.-Ing. Erich Sodl
BM Ing. Rudolf Leitner

JURYPROTOKOLL

Ort: Hauptschule Hitzendorf, Mediensaal (1. Stock)
Datum: 28. Oktober 2003
Dauer: Jurybeginn: 10:00 Uhr
Mittagspause: 13:15 bis 14:45 Uhr
Juryende: 18:20 Uhr

ANWESENDE:

_ Für die Ingenieurkammer für Steiermark / Kärnten:
Arch. DI Peter Reitmayr
_ Für den Auslober/GWS:
Herr Ing. Josef Hoffmann
_ Für die Marktgemeinde Hitzendorf:
Herr Bgmst. Ing. Franz Höfer
_ Für das Amt der Steiermärkischen Landesregierung:
_ FA 16b
Frau OBR DI Hildegard Tsaros
_ A 15
Herr Oberbaurat DI Johann Tatzl

_ Als Vorprüfer im Auftrag der GWS:
Herr Architekt DI Dr. techn. Plankensteiner, Graz
Frau Sandra Sackl (Schreibkraft - teilweise)

_ Berater der Gemeinde:
Herr Amtsleiter Herbert Roll
Herr Gemeinderat Hubert Stadler
Frau Gschaider
Herr Dr. Dieter Barilich
Herr Dr. Gerwin Kürzl

Um 10.00 Uhr begrüßt Herr Bgmst. Höfer im Namen der Marktgemeinde Hitzendorf und Herr Ing. Hoffmann - im Namen des Auslobers GWS - die anwesenden Jurymitglieder, Vorprüfer und nicht stimmberechtigte Anwesende zur gegenständlichen Durchführung der Jury.

Anschließend stellt Herr Ing. Hoffmann fest, dass die Jury beschlussfähig ist (trotz des entschuldigten Fernbleibens von Hrn. Mag. Uhlmann) und ersucht die anwesenden Jurymitglieder, die Wahl der Juryfunktionen vorzunehmen.

Zum Vorsitzenden der Gutachterkommission wird Herr Arch. DI Peter Reitmayr gewählt.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird Herr Bgmst. Ing. Franz Höfer gewählt.

Zum Schriftführer wird Herr OBR DI Johann Tatzl gewählt.

Zum stellvertretenden Schriftführer wird Herr Ing. Hoffmann gewählt.

Im Anschluss daran übernimmt der Vorsitzende seine Tätigkeit, stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit sämtlicher Jurymitglieder fest und übernimmt vom Vorprüfer die Vorprüfberichte und die verschlossenen Verfasserkuverts und bittet den Vorprüfer um die Vorstellung der einzelnen Projekte.

10:25 Uhr - Bericht des Vorprüfers:
Der Vorprüfer erklärt die Vorgangsweise seiner Prüfung und verweist auf seinen Vorprüfbericht, welcher einen Bestandteil dieses Protokolls darstellt.
Von 5 geladenen Teilnehmern haben 5 Verfasser ihre Projekte abgegeben.

Ende des Vorprüfberichtes 11:50 Uhr. Der Vorsitzende bedankt sich über die ausführliche Darstellung des Vorprüfers.

Im Anschluss daran, wird von der Jury festgestellt, dass der in der Ausschreibung vereinbarte Leistungsumfang teilweise nicht erfüllt wurde und daher das von der A15 festgelegte Honorar von € 3.630,-- (brutto) auf € 2.000,-- (brutto) reduziert wird. Dies wird einstimmig beschlossen.

12:00 Uhr - Erste Diskussionsrunde und Verlesung der Erläuterungsberichte durch den Vorsitzenden.

Mittagspause von 13:15 Uhr – 14:45 Uhr

14.45 Uhr - Erste Abstimmungsrunde:
Alle Projekte werden aufgrund der in der Ausschreibung festgelegten Beurteilungskriterien besprochen und diskutiert, die Vor- und Nachteile besprochen.

Im Rahmen dieser Bewertungsrunde wurde vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, das Projekt 4 auszuscheiden und dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im Anschluss daran wird das Projekt 5 mit 3 zu 2 Stimmen ausgeschieden.

Es folgt eine intensive Diskussion über die restlichen drei verbleibenden Projekte.

Um 16:10 Uhr stellt der Bürgermeister Herr Ing. Höfer den Antrag, das Projekt 1 (mit Auflagen) als Leitprojekt zu küren. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Dem Siegerprojekt werden von der Jury folgende Auflagen erteilt:

Seniorenwohnheim:
1) Reduktion der Flächen des Pflegeheimes auf das in der Ausschreibung förderbare Ausmass. Dies ist auch erforderlich zur Reduktion der Bebauungsdichte.
2) Funktionelle und architektonische Überarbeitung des Eingangsbereiches sowie insgesamt Beruhigung des Baukörpers und Dachflächen (Anordnung der Solarkollektoren).
3) Die Situierung der mobilen Dienste hat im Erdgeschoss zu erfolgen.

Seniorenwohnhaus:
1) Überdenken der Erschließungssituation (Stiegenhaus zu Lift).
2) Überdenken der Höhenentwicklung der südwestlichen Giebelfassade.
3) Durch eventuelle Änderung der Grundstücksfiguration bzw. Reduktion von Flächen, ist eine Reduktion der Bebauungsdichte auf die ausschreibungsgemäße Vorgabe anzustreben.

Ärztehaus:
1) Der dreigeschossige Baukörper sollte durch Umgestaltung in einen zweigeschossigen transformiert werden, wobei auch das vorgeschlagene Zeltdach zu überdenken ist und ein rechteckiger Baukörper angestrebt werden soll.
2) Die Organisation der inneren Funktionen sowie die Situierung des Einganges soll in Absprache mit den zukünftigen Nutzern und Bauträger erfolgen.

Apotheke:
1) Wie vor angeführt, soll das vorgeschlagene Zeltdach überdacht und ebenfalls ein rechteckiger Baukörper angestrebt werden.
2) Die Organisation der inneren Funktionen sowie die Situierung des Eingangs soll in Absprache mit den zukünftigen Nutzern und Bauträger erfolgen.

Allgemein:
1) Die Parkplätze sind mehr dem Eingangsbereichen zuzuordnen.

PROJEKTBEWERTUNGEN

Projekt 1
Positiv bewertet wird der grundsätzliche städtebauliche Ansatz sowie die Erschließung des Grundstückes von der Landesstraße und der Gemeindestraße entlang des Friedhofes aus sowie die Führung der Verkehrswege auf dem Grundstück.
Auch die Ordnung der Funktionen wird als grundsätzlich richtig anerkannt.
Die überwiegend zweigeschossige Ausformulierung der Baukörper entspricht den städtebaulichen und schalltechnischen Anforderungen an das Grundstück.
Die Organisation der Baukörper lässt eine wirtschaftliche Errichtung erwarten.
Die Nutzflächenvorgaben wurden wesentlich überschritten.
Die Baukörperausformung des Seniorenpflegeheimes wirkt unruhig.

Projekt 2
Positiv bewertet wird auch hier der städtebauliche Ansatz sowie die Erschließung der Baukörper auf dem Grundstück.
Die Höhenentwicklung der Gebäude ist gut gelöst, lediglich die Dreigeschossigkeit des Seniorenwohnhauses zum Nachbargrundstück hin wirkt störend.
Die klare Ausformulierung der Baukörper wird positiv hervorgehoben.
Die einhüftige Anlage des Pflegeheimes bewirkt große Flächenüberschreitungen und sehr lange Verkehrswege und ist insgesamt unwirtschaftlich.
Die Situierung des Festsaales und Cafes wird als unpraktikabel angesehen.

Projekt 3
Der städtebauliche Ansatz mit einem zentralen befestigten Platz ist zwar nachvollziehbar, die vorgeschlagene Ausführung, hauptsächlich als Parkierungsfläche, wird von der Jury nicht verstanden.
Die Situierung der weiteren PKW-Abstellflächen bewirken zum Teil lange Fußwege.
Der Schallschutz kann nur durch dreigeschossige Schallschutzwände erzielt werden und ist somit mit hohen Kosten verbunden.
Das viergeschossige Pflegeheim entspricht in seiner Höhenentwicklung nicht den grundstücksbezogenen Vorgaben.
Positiv beurteilt wird das Einhalten der vorgebenen Dichte.

Projekt 4
Aufgrund der nicht vollständigen Unterlagen (Schnitte und Schaubild fehlen), ist eine Beurteilung des Projektes durch die Jury nur beschränkt möglich.
Der städtebauliche Ansatz, die Gebäudekanten über die Sichtbeziehung zum Kirchturm zu definieren, erscheint der Jury nicht nachvollziehbar und bewirkt seltsame Formen.
Positiv bewertet wird die Zweigeschossigkeit der Baukörper.
Die verkehrsfreie Hofgestaltung wirkt positiv, jedoch sind die PKW-Abstellplätze zu den Nachbargrundstücken lärmerregend.

Projekt 5
Die Jury anerkennt die hohe baukünstlerische Qualität des Projektes. Die Stellung der zweigeschossigen Baukörper und der verkehrsfreie Hof wirkt städtebaulich überzeugend.
Der fehlende Anschluss an die Landesstraße und die Führung der Verkehrswege und die Situierung der Parkierungsflächen an den Grundstücksgrenzen, wird jedoch von der Jury nachteilig und als Nichteinhaltung der Ausschreibungsunterlagen angesehen.
Dadurch sind Apotheke und Ärztehaus verkehrsmäßig ungünstig erschlossen.

16:53 Uhr - ÖFFNEN DER VERFASSERBRIEFE

1) Arch. DI Dietmar Koch
LEITPROJEKT KZ 052005
Barbara Schreiner, Ing. Bernd Halvax
2) Arch. DI Barbara Strenitz
KZ 042415
DI Elisabeth Gundolf, DI Schuller
3) Arch. DI Dieter Spielhofer
KZ 054218
4) Büro BM Rudolf Leitner
KZ 933202
5) DI Erich Sodl
KZ 341355
DI Rudolf Brandner, DI Manuela Adametz

Der Vorsitzende sowie der Vertreter des Auslobers GWS, würdigt das Engagement der Teilnehmer und bedanken sich bei der Gemeinde für Ihre Gastfreundschaft und bei den Jurymitgliedern für ihre konstruktive Mitarbeit. Weiters verständigt der Vorsitzende telefonisch den Preisträger.

An die Gemeinde ergeht das Ersuchen, das Ergebnis des GAV (Leitprojekt) einschließlich der erfüllten Auflagen als Bebauungsplan umzusetzen und zu verordnen, um eine ehestmögliche Realisierung des Projektes zu ermöglichen.

Der Vertreter der A15 ersucht, dass ein Exemplar der Niederschrift, einen gefalteten Plansatz des Siegerprojektes, eine farbliche Dokumentation desselben in A3-Format (Lageplandarstellung) und Modellfoto an die A15 zu senden.

Eine Exemplar des Protokolls ergeht an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten.

Die Ausstellung aller Projekte findet voraussichtlich im Jänner 2004 statt, wobei der genaue Termin sowie der Ort noch gesondert bekannt gegeben wird.

Dieses Protokoll besteht aus den Seiten 1-6, der Anwesenheitsliste, dem Vorprüfbericht und den Kopien der Verfasserbriefe.

Der Inhalt des Protokolls wird allen Anwesenden durch Vorlesung zur Kenntnis gebracht.

Mit der Unterschriftsleistung auf der beiliegenden Anwesenheitsliste erklären sich die Juroren mit dem Inhalt des Protokolls einverstanden.

Ende der Jurysitzung: 18.20 Uhr.

Verfasser/in:
GWS Graz
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