18/07/2014

Kärntner Landesbaupreis
Für Bauwerke und andere Leistungen, deren Fertigstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Einreichungen bis Montag, 22. September 2014 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur, UAbt. Landeshochbau, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt

18/07/2014
©: Architektur Haus Kärnten

Das Land Kärnten, vertreten durch den Referenten für Baukultur, Herrn Landesrat Dipl.-Ing. Christian Benger und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur, UAbt. Landeshochbau, lädt zur Teilnahme an der Bewerbung um den Kärntner Landesbaupreis 2014 ein.

Zielsetzung
In Anerkennung besonderer Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und deren Verarbeitung, die Bauführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie Fragen des Umweltschutzes vorbildlich berücksichtigt sind.
Die Preisverleihung soll eine kontinuierliche Anhebung der Baukultur im Land Kärnten zum Ziel haben und diese auch in der Öffentlichkeit bewusst machen. Dazu sollen die in die engere Wahl genommenen Werke in einer jährlichen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dabei soll der eigentliche Landesbaupreis für beispiel- bzw. vorbildhafte Bauprojekte verliehen werden, die in baukulturell zeitgemäßer Sprache umgesetzt worden sind.

Themenkreis
Gemäß dem Kärntner Kulturförderungsgesetz sind Werke aus dem Bereich der Architektur, Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der Altstadt- bzw. Objektsanierung durch die Preisverleihung als Kärntner Landesbaupreis hervorzuheben. Es können aber auch hervorragende Ingenieurbauten, Leistungen im Bereich des Städtebaues oder einschlägige theoretische Werke eingereicht werden.

Preise
Der Kärntner Landesbaupreis wird projektsbezogen vergeben und mit einer Gesamtpreissumme von € 9.500,00 ausgelobt. In der Regel werden ein Landesbaupreis und drei Anerkennungspreise vergeben.
Das Preisgeld teilt sich grundsätzlich in € 5.000,00 für den Landesbaupreis und dreimal € 1.500,00 für die Anerkennungen. Von dieser Regelung kann jedoch abgegangen werden, wenn dies durch eine schriftliche Stellungnahme der Jury - erweiterter Fachbeirat - begründet ist.
Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Preisgeld dem Planverfasser und das Zeichen für den Landesbaupreis (Stahlwinkel in Schatulle) dem Bauherrn zugedacht ist.

Teilnahmeberechtigung - Antrag
Der Kärntner Landesbaupreis wird auf Antrag verliehen. Zur Antragstellung ist jede physische oder juristische Person berechtigt, die entweder als Planer, als Bauausführender oder als Bauherr mit dem beantragten Objekt zu tun hat.
Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbildpflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates diesbezügliche Anträge stellen.
Der Preis wird grundsätzlich nur für Bauwerke und andere Leistungen verliehen, deren Fertigstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Eine mehrmalige Einreichung von Projekten ist mit Ausnahme von jenen, welche von einer vormaligen Landesbaupreisjury zurückgestellt wurde, nicht vorgesehen.

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