Über den Umgang mit Gutachten der Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK)
An der Spruchpraxis des Baurechtsamtes der Stadt Graz wird eine von der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) seit Jahren oftmals kritisierte Vorgangsweise sichtbar, dass Gutachten der ASVK scheinbar nicht nach sachlich-rechtlichen Abwägungen, sondern nach der jeweiligen politisch opportunen Situation gewürdigt oder abgelehnt werden. Wie kann es sonst anders sein, dass das Bauamt jahrelang tatenlos zuschaut, wie das Kommod-Haus verfällt, obwohl es die gesetzliche Möglichkeit der Ersatzvornahme, das heißt die Stadt saniert auf Kosten des Eigentümers, gibt.
Ebenso wie bei der Grazer Thalia haben es die Bürger der Stadt Graz hier offensichtlich nicht mit einer unbefangenen Dienstelle der Stadt Graz zu tun, sondern mit einem Büro der Grazer Stadtregierung. Dies stellt der Unbefangenheit des Baurechtsamtes und der Politik kein gutes Zeugnis aus.
Für die Sachverständigenkommission:
Dr. Gertrude Celedin
Vorsitzende
- Verfasser/in:
- ASVK Altstadt-Sachverständigenkommission, Land Steiermark