09/10/2007
09/10/2007

Publikum der Tagung im Hörsaal 15.05 im RESOWI Graz

Dr.Jeschke von ICOMOS Austria. Nicht sichtbar: Arch.DI Klaus Gartler, Vors.Stv. d. OBK als Moderator der Diskussion. Fotos: kw

Am Podium, von rechts:
HR DI Gerda Missoni, Vorsitzende der Ortsbildkommission für die Steiermark, Dr. Renate Krenn-Mayer, Landesverfassungsdienst, Ass.Prof. Dr. Armin Stolz, Kompetenzzentrum für Kunst- und Kulturrecht des RESOWI Graz.

Zum Entwurf der Novellierung des steirischen Ortsbildgesetzes, der am 05.10.2007 in einer Veranstaltung der Ortsbildkommission für die Steiermark zusammen mit dem Kompetenzzentrum für Kunst- und Kulturrecht am RESOWI-Zentrum der Karl Franzens Universität Graz vorgestellt und diskutiert wurde.

Gute vier Stunden informierte und diskutierte das bestens vorbereitete Team rund um Frau Hofrat Missoni (Vorsitz der Ortsbildkommission f. Stmk, A9) mit dem sechzigköpfigen Publikum über den Entwurf für ein neues Ortsbildgesetz in der Steiermark, um bescheiden festzustellen, dass Kultur sich nicht verordnen lässt.

Ernüchternd, wenn man bedenkt, dass den 67 Ortsbildgemeinden, die sich dem Steirischen Ortsbildgesetz aktuell verpflichten, 474 Gemeinden gegenüberstehen, in denen trotz „messerscharfer“ (O-ton Missoni) Baugesetzgebung mehr oder weniger sorglos mit Ortsbild und Baukultur umgegangen wird. Jeder nur halbwegs offenen Auges durch die Steiermark Reisende wundert sich über munter dahin wuchernde Stilblüten des Bauens und bedauert (trotz dreißigjähriger Bemühungen der befassten Fachabteilungen und freiberuflicher Experten, das geltende Gesetz zu vollziehen) den Verlust von Ortsbild und Landschaft.

Daran wird auch das neue Ortsbildgesetz, das 2009 nach dem neuen Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) erlassen werden soll, nichts oder nicht viel ändern können, denn es mangelt an der Durchführung, bzw. dem Vollzug der geltenden Gesetze, genauso wie dem Großteil der Bevölkerung aus einem falsch verstandenen Individualismus heraus der respektvolle Umgang mit dem baukulturellem Erbe und unserer wichtigsten Ressource, der Landschaft, abgeht.

Trotzdem – dem Idealismus einer Frau Hofrat Missoni, einer Frau Dr. Krenn-Mayer und eines Herrn Ass.Prof. Dr. Stolz sei Dank – denkt man weiter über die Ausformulierung des neuen Ortsbildgesetzes nach, vergleicht sie mit geltenden österreichischen und anderen europäischen Gesetzen und stellt fest, dass die Nachfolgestaaten des ehemaligen Ostblocks in ihren jeweiligen Verfassungen den Schutz von Kulturgütern verankert haben. Nicht so hierzulande. Muss erst alles zerstört werden, ehe man versteht?

Und wie ist es eigentlich um die gegenwärtigen Bedingungen für das Entstehen von architektonisch hochwertigen Bauten, also das baukulturelle Erbe von Morgen, bestellt?

Fragen über Fragen von Zuständigkeiten, Förderungen, fehlenden Ortsbildkonzepten, Zonierungen, Beratungen im Vorfeld, Gutachten, Vollziehung von Regelwerken bis zu Konflikten mit Gemeinden und Ahndungen bei Übertretungen von verordneten Ortsbildkonzepten wurden mit dem Publikum, in dem sich von Privatpersonen und Vertretern der diversen Fachabteilungen des Landes Steiermark abgesehen, Ortsbildsachverständige und Bürgermeister, so wie ein Vertreter der ICOMOS Austria befunden haben, diskutiert.

Das Kompetenzzentrum für Kunst- und Kulturrecht, das eine Folge des Kulturhauptstadtjahres Graz03 ist, möchte angesichts der Tatsache, dass die Nachbarstaaten im Osten und Süden Österreichs sehr genau auf die hier geltenden Gesetze blicken und sie zu übernehmen im Begriff sind, in Zukunft eine Plattform für diese und andere Fragen des Kulturrechts sein.

Verfasser/in:
Karin Wallmüller, Bericht
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