Am Dienstag, den 1. Juli 2008, hat der Steiermärkische Landtag nach fast dreijährigen Verhandlungen das Grazer Altstadterhaltungsgesetz beschlossen. Landeskulturreferent LH-Stv. Kurt Flecker hat den Gesetzesentwurf vorgelegt: „Endlich kann die erhaltenswerte Bausubstanz der Landeshauptstadt Graz besser geschützt werden. Der traurige Abriss des Kommod-Hauses könnte damit zukünftig verhindert werden.“
Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz wird vs. am 1. Oktober 2008 in Kraft treten, danach binnen zwei Monaten der Altstadtanwalt von der Landesregierung auf Vorschlag der Stadt Graz bestellt. Seit Anfang der 1990er Jahre hatten zahlreiche Regierungen versucht, den Schutz der Grazer Altstadt zu regeln. Kurt Flecker: „Vor allem der Bereich des UNESCO Weltkulturerbes wird künftig durch den Altstadtanwalt mit seiner Beschwerdelegitimation vor dem VWGH mit höherer Rechtssicherheit vertreten.