01/03/2012
01/03/2012

Laut dem nun vorliegenden zusammenfassenden Umweltverträglichkeitsgutachten zur Mur-Staustufe Graz wird das Projekt in mehreren ökologischen Bereichen negativ beurteilt. Zur positiven Bewilligung des umstrittenen Projekts wäre ein Ausnahmeverfahren nach § 104 a des UVP-Gesetzes notwendig.

„Man erkennt, dass das Projekt MKWG (Murkraftwerk Graz) vor allem in den Bereichen Gewässer – sowohl Oberflächengewässer als auch Grundwasser – überwiegend mit „merklich nachteiligen Auswirkungen“ bewertet wird. Dasselbe gilt auch für die Bereiche, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume“, heißt es im Umweltverträglichkeitsgutachten. Dies bedeute nach Meinung der Grazer Grünen, dass das Projekt an sich nicht genehmigungsfähig ist. Daher stehe bereits vor der UVP-Verhandlung, die am 14. und 15. März in Graz stattfinden soll, fest, dass ein Ausnahmeverfahren gemäß § 104a stattfinden müsse, in dessen Zentrum der Nachweis des öffentlichen Interesses stehen wird.

Die Staustufe Puntigam würde jährlich lediglich 72 Gigawattstunden Strom erzeugen. Das entspricht weniger als einem Prozent des momentanen steirischen Stromverbrauchs. Im Winter, wo am meisten Strom gebraucht wird, produziert sie nur ein Drittel der Jahresstrommenge.

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich
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