20/04/2003
20/04/2003

POSITIONSPAPIER DER ARCHITEKTEN ZUM WOHNBAU

Lange ein Aushängeschild ist der Wohnbau trotz aller Anstrengungen seit Jahren im Sinkflug. Für 2001 sind vom Land Steiermark die Mittel für den öffentlich geförderten Wohnbau von 2500 Wohneinheiten auf 1700 pro Jahr, die Wohnhaussanierung von 1500 Wohnungen auf 1000 zurückgefahren worden. Neben den Auswirkungen auf Wohnungssuchende und die Bauwirtschaft sind insbesonders auch die ArchitektInnen mit dieser Tatsache konfrontiert.

Unsere Position ist nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft und um diese für den Wohnbau zu sichern, müssen wir die Evolution im Wohnbau einleiten. Gerade in einem stagnierenden Wohnungsmarkt geht es zunehmend um Wohnqualität statt -quantität. Unser Positionspapier enthält Eckpunkte:

Schon in der Kategorisierung müssen wir uns zu 100 % einbringen können, hier fallen die Ent-scheidungen der Projektentwicklung.
Für große Projekte ab ca. 60 WE ist der öffentliche Wettbewerb unverzichtbar, im mittleren Hauptbereich zwischen 20 bis max. 60 WE vertreten wir die Position die „Gutachterverfahren“ zu verbessern. Wo sonst als in einer qualifizierten Jury kann die Einbindung und die erforderliche Überzeugungsarbeit in den Gemeinden geleistet werden, die auch eine inhaltliche Weiterentwicklung im Wohnbau bringt? Eine Erhöhung von Direktbeauftragungen und Eigenplanungen der GBV´s können dies sicher nicht leisten. Das Meinungsbild endet nicht bei den politischen Verantwortungsträgern.

Die Auseinandersetzung in Form eines Themenwettbewerbes soll die Entwicklung im Wohnbau sichern und vorantreiben und als zusätzlichen Output dieses ein- oder zweimal im Jahr stattfindenden Wettbewerbes einen Pool für das Land Steiermark bei Direktvergaben kleinerer Einheiten und Ladungen für Wettbewerbe bringen. Auf diese Art und Weise ist eine evaluierte Nennung durch das Land Steiermark, die sich an der notwendigen Zukunftsfähigkeit im Wohnbau orientiert, gewährleistet.

Veränderte gesellschaftliche Strukturen mit ihren räumlich-funktionellen Bedürfnissen (Alte, Wohnen und Arbeiten, Alleinerzieher, Behindertengerechtigkeit, Koppelung mit sozialer und gewerblicher Infra-struktur...), neue Bauformen und -techniken, Energieeffizienz, Entsorgungskosten, werden im real existierenden öffentlichen Wohnbau zu einem großen Teil verdrängt.

Wenn Highlights wie das Kunsthaus Graz zeitgleich mit einer Verabschiedung von Qualität im öffentlich geförderten Bauen passiert (dies gilt nicht nur für den Wohnbau), wird dies der Steiermark nicht nur kulturell schweren Schaden zufügen.

Gelingt es uns nicht gemeinsam die Evolution im Wohnbau voranzutreiben sind wir bald an der Endstation Wohnblock ohne Einbindung in Infrastruktur und Landschaft angelangt.

Wenn man weiß, dass derzeit ca. 90 % (ca. 700) der Menschen, die am Wohnbau planen, in den steirischen Architekturbüros sitzen, ist es unhaltbar, dass nur 31 % der Vergaben, und daraus nur ca. 15 % des Leistungsbildes über ein qualifiziertes und transparentes Vergabeverfahren (Wettbewerb) abgewickelt wird. Als freie unabhängige Berufsgruppe sind wir ausschließlich der Qualität und Evolution im Wohnbau verpflichtet.

Die Einbeziehung der Vergabekosten (Wettbewerbe) in die rückzuzahlenden Darlehen, welche über Annuitätenzuschüsse vom Land gefördert werden (Maastrichtfreundlich), ist dann der richtige Weg, wenn der Anteil der Finanzierung für Gutachterverfahren und Wettbewerbe, der nur 1,1 Promille ! der Gesamtkosten beträgt, außer Frage steht.

Wenn der Wohnbau in Zukunft nicht nach verbauten Einheiten sondern nach ihrer Qualität für die Bewohner und die Gemeinden beurteilt wird, sind wir zu jeder Form von Kooperation bereit.

Wenn der öffentlich geförderte Wohnbau in der Steiermark ohne den Mut zur Qualität abgewickelt werden soll, so können wir dies nur national und international klar aufzeigen.

"Wohnbau frei von Ballast"
(Wohnbau mit kostenoptimierter Bauphysik)

Projektsvorbereitung:
Erheben der Wünsche und Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner durch den Architekten und Soziologen. Diese Bedürfnisserhebung bezieht sich nicht auf formale Details und Ausstattung, sondern auf Planungsparameter wie zB Familienstruktur, Bedarf Kinderbetreuung, Bedarf Altenbetreuung, Angebot von Garconieren welche zeitweise zur Wohnung zumietbar wären ( als Erweiterung der Wohnung für Arbeitsraum oder Wohnraum für Jugendliche oder Großeltern )...

Dem Wohnumfeld soll bereits in der Vorbereitung größtmögliche Bedeutung beigemessen werden: In Zusammenarbeit mit Stadtplanung und Stadtentwicklung sollen die Schnittstellen Bauplatz, öffentlicher Straßenraum, Verbindung mit Nachbargrundstücken und Wegenetz usw. mit aufgewertet werden.
Der Wohnbaublock wird als Wohnquartier geplant.

Klarer Auftrag zur Qualität:
Per Gemeinderat werden die vorangeführten Planungsziele beschlossen.

Kostenreduktion:
Zusammenarbeit mit Bauphysiker z.B. Hr. Gamerith- er soll die momentanen technischen Standards auf ihre Sinnhaftigkeit und Kostenrelevanz hin untersuchen und einen neuen Lösungsvorschlag erarbeiten.

Planungsphase:
Abwicklung der Planungsphase im Rahmen einer neuen Struktur:
Auftraggeber: Gemeinde
Generalplaner : Architekt
Finanzierung und Kundenbetreuung: Wohnbauträger
Moderator: Architekt und Soziologe

Kostenrelevante Aspekte:

Problemlösung
Sparen alleine ist keine Lösung. Der staatlich geförderte Wohnbau muss sich an den realen Wohn-bedürfnissen orientieren und besser, intelligenter, effizienter werden. Die Wohnbauförderung und die damit verbundene Kostensituation ist ganzheitlich zu bewerten (Investition – Betriebskosten - Verwaltung - Instandhaltung) und kann dadurch verbessert werden.

Reale Familienstruktur
Die Wohnformen müssen sich endlich an den neuen (schon längst realen) Familienstrukturen orientieren:
Alleinerziehende, Doppelverdiener, Bedürftige, Senioren, Behinderte, Wohnen und Arbeiten = Flexible Grundrissgestaltung, Doppelnutzung von Räumen, Schaffung von Funktionen in Verkehrsbereichen, Wachsen und Verkleinern der Wohnung, Bezug zum Freiraum, Personenverkehrsströme, Infrastruktur vor Ort...

Höhere Treffsicherheit bei der Wohnungswahl = Effizienz
Höhere Wohnzufriedenheit = höhere Identifikation = weniger Instandsetzungskosten

Energieeffizienz
Höhere Investition in Alternativenergie = geringere Betriebskosten = insgesamt kostengünstiger Wohnbau
Erreichen der Kyoto-Ziele

Innovative Wohnbauförderungsmodelle
Analyse innovativer Förderungssysteme (Salzburg) und Übernahme guter Lösungen in die Wohnbauförderungsrichtlinien.
Überdenken aller bisherigen Regelungen und Verzicht auf Überflüssiges.

Bauphysik
Überdenken und (Kosten)Optimierung des Standards
Verbesserung der Kommunikation zwischen Förderungsstelle und Planern in puncto Bauphysik

Finanzierung
Einsparung im Bereich der Finanzierung
Holzbau = kürzere Bauzeit = weniger Zinsen
Anreiz für jederzeitige Eigenmitteleinbringung der Bewohner

Kindergerechtigkeit
„Räume der Kindheit prägen das ganze Leben“. Dies betrifft die Vorbildfunktion des „staatlichen Wohnbaus“. Höhere Wohnzufriedenheit = höhere Identifikation = weniger Instandsetzungskosten

Kommunale Koordination
Bessere Vernetzung und Koordination der Bauprojekte auf kommunaler Ebene = Koordination von Infrastruktur = konzentriertere Stückzahlen von Wohnungen = geringere Kosten.

ArchitektInnen als Partner
Zulassen von neuen Entwicklungen durch Gesetzgeber und Bauträger.
Höhere Innovationskraft durch neue Modelle
Offene Wettbewerbe als Konkurrenz der besten Konzepte
Volle Beauftragung der Architektenleistung als Qualitätssicherung

Als ArchitektInnen kennen wir die Probleme bis ins Detail, haben aber oft keine Möglichkeit, im real existierenden Wohnbau Verbesserungen durchzusetzen. Die existierenden innovativen Wohnmodelle stellen nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Wir haben die Fähigkeit, Räume zu gestalten, aber auch die Verantwortung über die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen unserer Arbeit nachzudenken, nachzulesen in der EWR-Architektenrichtlinie der EU.

Wohnen und Arbeiten:
Wohnformen, die Teleworking, Heimarbeit ermöglichen. Stichwort neue Selbstständigkeit, Verringerung der Verkehrsströme.

"Positionspapier für Wettbewerbsverfahren und Vergaben bei geförderten Wohnbauvorhaben"

Grundsätzliche Forderungen:

A. Durchführung aller Wettbewerbe gemäß WOA ( Stand 16.10.2000)
Der Wettbewerb im Wohnbau als geeignetes Instrument zur Sicherstellung folgender
Grundsätze:
• Gewährleistung des baukulturellen Anspruches
• Permanente Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen
(z B . Themen wie Arbeiten + Wohnen, altengerechtes Wohnen,
Flexibilität der Wohnungsgrößen in Hinblick auf veränderte
Familien-Strukturen etc.)
• Einsatzmöglichkeit neuer Technologien (z.B. innovativer Holzbau)
als Impulsgeber für neue Betriebe
• Der Wettbewerb als Auslöser für neue Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungsmodelle
• Einstiegschance für junge Architekten in die Selbstständigkeit

Vorteile bei Einhaltung der WOA:
• Geregelter Verfahrensablauf ( ÖNORM- und Vergabegesetzkonform)
• Hilfestellung und Beratung durch AIK
• Kostensicherheit des Verfahrens
• Hohe Rechtssicherheit

B. Vergabe der Planungen gemäß GOA
Vorteil:
• Leistungsbild ist in allen Planungsphasen definiert
• Bei Beauftragung der Gesamtleistung ist die Verantwortlichkeit und Haftung klar ersichtlich
• Leistungsgerechte Honorierung als Grundlage der wirtschaftlichen Sicherheit
für Architekten und Mitarbeiter

Beauftragungsumfang:
Entwurf 13%
Entwurf 17%
Einreichplanung 10%
Ausführungsplanung 30%
Kostenberechnungsgrundlage 15%
Künstl. Oberleitung 5%
Techn. Oberleitung 5%
Geschäftliche Oberleitung 5%
Summe 100%

zusätzlich ist zur Gewährleistung der Ausführungsqualität zu fordern:
Örtliche Bauleitung
Baukoordination (außer bei Bauleitungsbeauftragung)

"Der themenbezogene Wettbewerb"

Diese neue Art von Wettbewerbsverfahren sollte einerseits die notwendige Weiterentwicklung im Städte- und primär im Wohnungsbau fördern und andererseits die Kandidaten für anstehende Direktvergaben ermitteln. Über das Verfahren Architekturwettbewerb, das nachweislich das vorhandene Kreativpotenzial zu Höchst-leistungen anspornt, sollte dies gewährleistet sein. Die gedankliche Auseinandersetzung mit Themen, die den Wohnbau als wesentliches Bedürfnis der Gesellschaft direkt und indirekt betreffen, sollte hier möglich sein. Erkenntnisse können daraus gewonnen werden, die dann die notwendige Entwicklung nicht zum Risiko werden lassen.

Als Ergebnis, neben den gewonnenen Erkenntnissen zum Thema Wohnbau, dient dieser Wettbewerb, wie erwähnt, dazu die besten und engagiertesten Köpfe zu finden, die in der ausgelobten Reihenfolge daraus auch berechtigt sind, mit anstehenden Direktbeauftragungen betraut zu werden. Das bewiesene Engagement sollte ebenfalls Auswahlkriterium genug sein um in einem von 3 weiteren Auswahltöpfen für weitere Wettbewerbsteilnahmen gesetzt zu werden.

Dies kann natürlich nur gelingen wenn folgende Parameter eingehalten werden:

• Ausarbeitung von wichtigen Themen
• Klar formulierte Ziele (Planungsziele)
• Klar formulierte Verfahrensregeln unter Anwendung der neuen Wettbewerbsordnung für Architektur
• Eine unbestrittene und anerkannte Fachjury (vom Land und AIK gemeinsam ernannt)
• Klar festgelegte Regeln für die Umsetzung des Ergebnisses.

Das inhaltliche Ergebnis des Wettbewerbes sollte dann durch Begleitmaßnahmen, wie Veranstaltungen, Diskussionsrunden etc. öffentlich gemacht werden, um in der Öffentlichkeit eine Akzeptanz und ein Bewusstsein für die angesprochenen Themen zu erreichen.

Eine „Formel 1“ Veranstaltung pro Jahr für die Evolution des Wohnbaus in der Steiermark.

Themen beispielhaft:
„Naturpark Südsteiermark“
- bei dieser Regionalteamveranstaltung ist klar geworden, dass für den ländlichen Raum eine neue Architektur entwickelt werden muss, sowohl in siedlungsstruktureller wie auch in architektonischer Beziehung. Stichwort: Massenverteilung, Proportionen etc.
Der Wettbewerb könnte 1-3 ausgewählte Gebiete bearbeiten – frei von Zwängen in jeder Hinsicht – jedoch mit einem klar fomulierten Ziel.

“Neue Wege zur Revitalisierung von Brachen und innerstädtischen Problemzonen in 9 europäischen Städten“
- zur Zeit läuft ein EU-Wettbewerb an dem sich 9 Städte aus Europa beteiligen. 2 davon kommen aus der Steiermark (Kapfenberg und Bruck). Es ist vorgesehen die 1 Stufe regional abzuwickeln und zum Teil mit Sponsorgeldern zu bestreiten. Ca. 1/3 des Wettbewerbes wird von der EU beglichen. Es wäre sinnvoll, dass sich die öffentliche Hand neben dem Engagement jeder einzelnen Stadt hier mit einbringt.
(s. Beilage)

„Der Wohnbau als Vehikel für städtische/ländliche Strukturen“
- bisher wurde zwar Städtebau gemeint, aber reiner Wohnbau betrieben. Guter Wohnbau kann aber nur auf gesunden Strukturen basieren. Dazu wäre es notwendig unabhängig von gesetzlichen Vorgaben auch hier ein Bewusstsein zu schaffen, welche Begleitmaßnahmen vorher und nachher notwendig sind, um Gebiete mit mehr als 100 WE bebauen zu können. Der bisherige 2-stufige Wettbewerb kommt zu spät um Forderungen aufstellen zu können.
"WOHNBAU STEIERMARK Neu"
(Diskussionspapier 5.12.2002)

Projektbeteiligte:
A) Bauherr:
Bewohner; Bewohnervertreter oder Kommunen
B) Planung - Architekten, Ingenieurkonsulenten in größtmöglicher Selbstverantwortung (Generalplaner)
C) Betreuung/Verwaltung – Mediation, Verkauf, Verwaltung
Stiftungen, Genossenschaften, Kommunen

Gesetzliche Grundlage: Wohnbauförderungsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz legen Bedingungen fest. Baugesetz, Raumordnungsgesetz, Ortsbildschutz, Natur-schutz etc.

Politische Kompetenz – Gesellschaftliche und soziale Visionen, Festlegung der Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Initiierung und Ermöglichung der Umsetzung, Nachjustierung, Evaluierung der gesell-schaftlichen und politischen Relevanz
Abteilung für Wohnbauförderung – Land Steiermark: Controlling über das Einhalten der Bedingungen.

Aufbrechen der verkrusteten Strukturen im geförderten Wohnbau auf allen Ebenen.
Erkennen der gesellschaftlichen Veränderungen und Berücksichtigung derselben.
Wahrnehmen der politischen Verantwortung durch das Einsetzen von engagierten und aufgeschlossenen Personen in den Schlüsselfunktionen.

Massnahmen zur Umsetzung:
1) Zusammenführung aller Wohnbaukompetenzen
1 Landesrat für Wohnbau ( evtl. gekoppelt mit Gemeindehochbau)
Vorteil: Einsparungspotenzial in der Verwaltung
Kein gegenseitiges Ausspielen der Förderungsarten auf politischer Ebene

2) Installation eines ständig begleitenden Arbeitskreises,
der die Themen Wohnbau und Wohnkultur im weitesten Sinne für deren Umsetzung aufbereitet und evaluiert.
Zusammensetzung (A) (B) (C) + Experten
Mitsprache bei der Kategorisierung der Wohnbauvorhaben

3) Findung des besten Projektes
Projektvorbereitung – siehe Leitfaden für den kommunalen Hochbau des Landes Steiermark
Architekturwettbewerb – Kosten a. 3 % der Nettoherstellungskosten
Nachbetreuung

4) Abstimmung mit EU-Förderungsrichtlinien
um zusätzliche Finanzmittel zu lukrieren.
Energiesparende Maßnahmen
Arbeitsmarktfördernde Maßnahmen (Arbeiten und Wohnen)
Stadtsanierungsmassnahmen, Regionale Entwicklungsanstöße

5) Begriff sozialer Wohnbau und geförderter Wohnbau ist neu zu definieren
Zielgruppendefinition
Flexible Rückzahlungen

6) Bessere Ausnutzung der Grundstücke und der vorhandenen technischen Infrastruktur in Stadtrandgebieten und ländlichen Gemeinden durch An-hebung der Bebauungsdichte.
Vorteil: Reduzierung der Grund- und Aufschließungskosten

7) Verstärkte Identifikation der Gemeinden durch Einbinden in die Bauherrn-funktion
Überzeugungsarbeit und Einbindung in die Verantwortung

8) Objektförderung im Geschossbau stärker an energieeffiziente Haus-technikkonzepte und nachhaltige Bauweisen binden.
(z.B. Niedrigenergiehäuser, Ökopunktesystem siehe Projekt
CEPHEUS- Vorarlberg und Salzburger WBF)
Vorteil: Niedrige Energie- und Erhaltungskosten ermöglicht Reduzierung der Subjektförderung

9) Verstärkung der Förderungsmöglichkeiten für Sanierungen mit guter Bau-substanz und guter vorh. Infrastruktur
(Wohnanlagen der 50 bis 70 Jahre)
z. B. Energiesparende- Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnungszusammenlegungen
Vorteil: Erhalt von kostengünstigen Wohnungen in vorhandener guter
Infrastruktur, Imageverbesserung einer Wohngegend

10) Förderung der Integration von Sozialeinrichtungen in Wohnanlagen
Förderung von Wohnanlagen mit gemischter Nutzung
z.B. Kinderbetreuungsstätten, Behinderten- und Altenbetreuung.
Vorteil: Zeitersparnis für Betroffene, Reduzierung der Betreuungskosten
Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe etc.
z. B. Wohnen + Arbeiten
Vorteil: Möglichkeit der Teilzeitarbeit für Alleinerzieher wird erleichtert,
Einstiegserleichterung für die berufliche Selbstständigkeit.

11) Reduzierung der normalen Eigenheimförderung
Grundförderung reduzieren dafür bessere Förderung für energieeffiziente und
und nachhaltige Bauweisen (z.B. nach Ökopunktesystem siehe Projekt CEPHEUS Vorarlberg und Salzburger WBF)
Höhere Förderung für Bauen der Gruppe
Vorteil: Niedrigere Erhaltungs-Betriebs- und Infrastrukturkosten

12) Bindung der Wohnbauscheckförderung an Verkaufskosten
Max. 2- facher Förderungssatz des Geschossbaus (max. ca. 2250.- €)
Vorteil: Ungerechtfertig hohe Gewinne der Bauträger werden vermieden,
Luxuswohnungen sollen nicht gefördert werden.
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Positionspapier Wohnbau in der Steiermark 11

13) Zusätzliche Förderung von Themenwettbewerben wie
• Wohnen und Arbeiten
• Integration von Wohnen für alte und behinderte Menschen
• Einsatzmöglichkeiten neuer Baustoffe und Technologien
(z.B. Fertigteilbau, Holzbau etc.)

14) Verbindliche Evaluierung aller neuen geförderten Wohnanlagen
(Beispiel Schweiz)
in Hinblick auf:
• Wohnzufriedenheit
• Herstellungs- und Betriebskosten
• Planungsprozess (Projektvorbereitung, Wettbewerb, Planung)
• Ausführungsqualität
• Technische Standards

15) Klare Trennung der Aufgabenverteilung im Gleichgewicht der Projekt-beteiligten A, B und C.

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