12/06/2012
12/06/2012

Neues Organigramm, gültig ab 01.08.2012

LBD DI Andreas Tropper und DI Günter Koberg - Landesbaudirektion Steiermark

Die Verwaltungsstrukturreform im Land Steiermark und deren Auswirkungen auf die Baukultur

Auf Basis eines Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung von Ende 2010 läuft derzeit eine umfassende Verwaltungsreform, welche laut LH Franz Voves eine „radikale Verschlankung“ der bisherigen Verwaltung ergeben soll. Ziel ist es, die nötigen Aufgaben effizienter und sparsamer zu erledigen. Teil dieser umfassenden Reform sind unter anderem die Überprüfung bzw. Abschaffung von Beiräten (betroffen waren zum Beispiel der Raumordnungsbeirat sowie der Landeskulturbeirat), die Umstrukturierung von Bezirkshauptmannschaften, die Neuausrichtung der Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Evaluierung der Ausgliederungen sowie die allgemeine Verschlankung und Verflachung der Strukturen.

Im Amt der Steiermärkischen Landesregierung waren bislang etwa 3.150 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Verwaltungsbereiche gliederten sich in zwei Gruppen und 48 (Fach-) Abteilungen sowie 340 Referate. Im Zuge der neuen Aufbauorganisation werden die beiden Gruppen abgeschafft und stattdessen 16 Abteilungen sowie 9 Fachabteilungen eingerichtet. Die Führungskräfte des Landes werden im Zuge dessen von bislang 50 auf zukünftig 25 reduziert. Allgemein ist vorgesehen, etwa 300 Stellen einzusparen, was den Personalaufwand um rund 15 Millionen Euro jährlich reduzieren soll. Zusätzliche Einsparungen durch eine Verminderung des Raum- und Sachmittelbedarfs sind einkalkuliert.

Auch für die steirische Baukultur bringt die laufende Reform Veränderungen. So wurden zu Beginn der Reform die Abteilungen des Landes von Grund auf neu geordnet, um Sachgebiete, welche unter ein Dach gehören, zu bündeln. Im Zuge dessen wurde beschlossen, dass es mit der neuen Abteilung A 16 unter dem Namen „Verkehr und Landeshochbau“ wieder eine Abteilung geben wird, die den Begriff „Hochbau“ im Namen trägt. Landesbaudirektor DI Andreas Tropper hat daraufhin im Vorfeld einen konzeptuellen Vorschlag erarbeitet, der zeigt, wie Landeshochbau nach der Reform aussehen kann. Dieses Konzept beinhaltet eine Konzentration der hochbaulichen bzw. baukulturellen Agenden, welche bislang auf unterschiedliche Landesabteilungen verteilt waren, sowie eine Rückführung eines Teils der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) in das Land. Naturgemäß hat dieses Konzept zu heftigen Diskussionen geführt, die in den vergangenen Wochen verhandelt wurden. Ein Ergebnis daraus ist, dass der Wohnbaubereich sich nicht in die neue A16 eingliedern wird und keine Kompetenzen abgeben will. Die Rückholung der bautechnischen Aufgaben der LIG in das Land ist aber im Wesentlichen fixiert. Das Land wird damit zukünftig wieder selbst als Konsenswerber Aufgaben der Planung, Instandsetzung und Bauaufsicht übernehmen.

Die Abteilung „A2 – Zentrale Dienste“ hat bislang bei landeseigenen Amtsgebäuden über die Ausstattung und Verteilung der Räume entschieden sowie bei Neu- und Umbauten die Bauherrenrolle eingenommen. Nach der Strukturreform soll die Aufgabe der Raumzuweisung weiterhin Sache der A2 bleiben, die Bauherrenagenden hingegen werden an die A 16 gehen.
Günter Koberg (Landesbaudirektion) meint, im Rahmen der Gespräche im Baukulturbeirat sei offensichtlich geworden, dass „nicht nur die Baukulturkompetenz in der ausgelagerten Tochter (LIG) verlorengegangen ist, sondern auch die Bauherrenverantwortung des Auftraggebers ,Land Steiermark‘ selbst. So wurden im Rahmen der Bestellvorgänge essentielle Qualitätsmerkmale nicht definiert und architektonische Kriterien nicht berücksichtigt“.

Aus der Gemeindeabteilung und der Abteilung A17 (Sachverständigendienst) werden insgesamt drei ArchitektInnen sowie ein Ingenieur in die Abteilung für „Verkehr und Landeshochbau“ wechseln.

Die laufenden Bestrebungen der bisherigen Landesbaudirektion zur Stärkung der Baukultur in den Regionen und Gemeinden, die Festigung der Baupolitischen Leitsätze sowie die aktive Präsenz des Baukulturbeirates sollen durch die Abteilung für „Verkehr und Landeshochbau“ weiter forciert werden. Landesbaudirektor Andreas Tropper sieht vor allem im Baukulturbeirat eine wertvolle Kommunikationsplattform, die alle Akteure einbindet, welche mit dem Thema Baukultur zu tun haben.

Der Baukulturbeirat tagt grundsätzlich viermal jährlich (gegenwärtig wird pausiert, da die Beteiligten mit den Strukturreformen ausgelastet sind) und es wurden in den vergangenen Monaten Arbeitskreise gegründet, in welchen Themen der Vergabekultur, des Wettbewerbswesens und der Bauherrenverantwortung besprochen wurden. Im Beirat wurde auch ein internes Papier erarbeitet, das den beispielhaften Ablauf eines Bauvorhabens auf Gemeindeebene von der Bedarfserhebung über die Standortwahl und die Vergabekriterien vorzeichnet (siehe Baukulturreport 2011, S.101). Dieses Papier ist aber von den Reformpartnern Voves und Schützenhöfer noch nicht beschlossen, weshalb die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden derzeit nicht verbindlich an diese baukulturellen Vorgaben gebunden sind. Andreas Tropper erachtet es als nachhaltiger, aktive Bewusstseinsbildung zu betreiben anstatt durch Vorgaben oder Strafen ein Umdenken bei den Gemeinden herbeizuführen. Eine Mischung aus beidem, aus Überzeugungsarbeit und politischer Vorgabe würde schlussendlich zum Erfolg führen, so Tropper.

Auf dem Sektor der Kooperation des Landes mit den Gemeinden ist vorgesehen, dass die A 16 bei der Planung und technischen Durchführung zukünftiger Gemeindehochbauten beratend tätig sein wird. Die Bedarfserhebungen werden weiterhin Sache der Gemeinden bleiben.

Was die Vergabekultur der Gemeinden angeht, strebt Andreas Tropper an, das Wettbewerbswesen zu stärken bzw. die Einhaltung des Vergaberechts stärker einzufordern. Den Weg dazu sieht er vor allem in der Diskussion in fachlichen Gremien. Durch stete Überzeugungsarbeit solle die Bauherrenverantwortung der Gemeinden geweckt werden, so Tropper.

Weiters laufen Bestrebungen, zusätzliche Gestaltungsbeiräte in der Steiermark zu etablieren. Neben dem Beirat im Südsteirischen Weinland und in Graz soll nun auch in der Region „Kulmland“ ein Beirat installiert werden. Alle Gemeinden der Region haben sich dazu bekannt, aus drei Gemeinden wurden bereits Projekte eingereicht.

Um die zögerliche Annahme der Baupolitischen Leitsätze durch die Landesabteilungen zu unterbinden, fordert u. a. der Präsident der ZT-Kammer, Gerald Fuxjäger, die Diskussion der Leitsätze im Landtag. Andreas Tropper kann sich weitere Maßnahmen dahingehend ab dem Frühjahr 2013 vorstellen, wenn der Reformprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Es wäre dann vorstellbar, begleitet von einer Rahmenveranstaltung die Diskussion mit den Landtagsabgeordneten zu forcieren.

Alles in allem birgt die Strukturreform Chancen für den steirischen Landeshochbau. Die konsequente Eingliederung aller hochbaulichen Agenden in die Abteilung 16 sollte allerdings vorausgesetzt werden. Es ist dahingehend nicht nachvollziehbar, dass die Abteilungen A7 (Landes- und Gemeindeentwicklung), A13 (Umwelt und Raumordnung) sowie A15 (Energie, Wohnbau, Technik) nicht wesentlich näher an die neue A16 gebunden werden bzw. deren bauliche und baukulturelle Agenden dort eingegliedert werden.

Derzeit machen die Reformpläne den Eindruck, als ginge es viel mehr darum, die laufenden Ausgaben der Verwaltung zu senken als zukunftsorientierte Strukturen zu schaffen. So wird die Aufnahme neuer und qualifizierter MitarbeiterInnen im Zuge der Neuorganisation der Abteilungen ausgeschlossen.

Was die weitere Forcierung der Baupolitischen Leitsätze sowie die Stärkung des Baukulturbeirates angeht, bleibt abzuwarten, ob die Politik nach Abschluss der Verwaltungsreform mit neuem Elan hinter den Maßnahmen steht.

Verfasser/in:
Martin Brischnik, Bericht
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