24/03/2015

Der im Zweijahresrhyhtmus verliehene Steirische Holzbaupreis würdigt beispielhafte Bauten, die die Vielseitigkeit des Baustoffes Holz aufzeigen.

Ausloberinnen
_ Besser mit Holz
_ Landesinnung Holzbau
_ proHolz Steiermark

Einreichfrist für Bauten in der Steiermark, die zwischen Jänner 2011 und Februar 2015 fertiggestellt wurden, ist der
14. Juni 2015
, 24.00 Uhr

24/03/2015

Atelier am Kogl, Semriach, Steirischer Holzbaupreis 2013: Preisträger Arbeit & Wohnen. Planung: Johannes Kaufmann Architektur
©: Georg Ott

Der Holzbaupreis Steiermark zeichnet den innovativen, hochwertigen und zukunftsweisenden Einsatz von Holz in Bauwerken aus. Herausragende Leistungen in der Verwendung von Holz sollen gefördert und bekannt gemacht werden.

Teilnahmebedingungen

  • Zur Einreichung gelangen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Objekte, bei denen der Einsatz von Holz eine zentrale Bedeutung spielt. Dabei ist das ganze Spektrum möglicher Holzanwendungen zugelassen.
  • Der Auslobungsbereich umfasst das Bundesland Steiermark (Ausnahme Exportpreis). Die eingereichten Unterlagen können sich daher nur auf solche Objekte beziehen, die in der Steiermark von einem Holzbaubetrieb errichtet und fertiggestellt wurden.
  • Teilnahmeberechtigt sind die ausführenden und planenden Holzbaubetriebe, BauherrInnen sowie ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen für Hochbau bzw. Planungsbefugte.
  • Es dürfen nur Objekte und Arbeiten eingereicht werden, welche zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 28. Februar 2015 fertiggestellt wurden. Projekte, die in dieser Zeitspanne nicht realisiert wurden oder bereits bei einem Holzbaupreis eingereicht wurden, sind nicht zugelassen.

Kategorien

  • Private Wohnbauten
 (Neubauten
, Zu- und Umbauten)
  • Mehrgeschoßige Wohnbauten
 (Neubauten.
Zu- und Umbauten)
  • Öffentliche und gewerbliche Bauten
 (Neubauten, 
Zu- und Umbauten)
  • Besser mit Holz gebaut
: Hier ist das ganze Spektrum möglicher sonstiger Holzanwendungen zugelassen (Bauwerke wie z.B. Carports, Gartenpavillons, Kinder-, Baumhäuser, Kunstobjekte …)
  • Landwirtschaftliche und landwertschaftliche Bauten 
(Neubauten, 
Zu- und Umbauten)

In jedem dieser fünf Bereiche wird ein Holzbaupreis vergeben. Darüber hinaus werden folgende Holzbaupreise übergeben:
    •    Holzbaupreis für handwerkliche Leistungen
    •    Holzbaupreis für innovative Holzanwendungen und Holzprodukte
    •    Holzbaupreis des Publikums
    •    Holzbaupreis für Export: Erstmalig wird auch ein Holzbaupreis für Export (Projektstandort außerhalb der Steiermark, realisiert durch steirischen Architekten oder Holzbaubetrieb) vergeben.

Einreichung siehe Link rechts!

Einreichfrist: 14. Juni 2015, 24.00 Uhr

Sonstige Wettbewerbsbedingungen
    •    Die Teilnehmer verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen und Fotos zum Zwecke der Präsentation sowie zur Bereitstellung gegebenenfalls weiterer, zur Bewertung notwendiger Unterlagen
    •    Projektunterlagen können ohne gesonderte Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin veröffentlicht werden (Presseaussendungen etc.)
    •    Der Jury ist auf vorherige Ankündigung Zugang zu den eingereichten Objekten durch den Bauherrn zu gewähren.

Teilnahmegebühr
Für jede Einreichung ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von
Euro 120,– (inkl. 20% Mehrwertsteuer) zu entrichten.
 Die Teilnahmegebühr ist vor der Einreichung auf das Konto 
(AT53 3800 0000 0003 0627, BIC RZSTAT2G) proHolz Steiermark
 bei der Raiffeisen-Landesbank Steiermark, mit dem
 Vermerk Holzbaupreis Steiermark 2015 zu überweisen.
Der Einreichung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges anzuschließen.

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