Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten hat darüber
Kenntnis erlangt, dass die Gemeinde Bad Gleichenberg einen geladenen einstufigen Ideenwettbewerb für die Erlangung von städtebaulichen Vorentwürfen für die Gestaltung des Ortszentrums von Bad Gleichenberg ausgeschrieben hat.
Dabei wurde aus Sicht der Berufsvertretung einerseits eine falsche Verfahrensart gewählt und andererseits enthält die Ausschreibung bedenkliche Bestimmungen wie z.B. bezüglich:
- Aufhebung der Anonymität (Widerspruch zum Bundesvergabegesetz)
- Auftragserteilung
- Verwertungsrechte.
Darüber hinaus werden fast alle Kooperationskriterien des Wettbewerbsstandards Architektur nicht erfüllt. Die Kammer rät von einer Teilnahme ab.
nur nicht binden wollen
Textauszug aus einem Artikel im Spectrum der Presse von Karin Tschavgova: "Vor Kurzem wurde der zweite österreichische Baukulturreport präsentiert. Der Bericht fokussiert unter anderem auf die Verankerung der Baukultur auf kommunaler Ebene und empfiehlt Innovation als Vergabekriterium bei Wettbewerben. Der Steiermark werden Rosen gestreut, weil sie mit ihren „Baupolitischen Leitsätzen“, die 2009 einstimmig durch die steirische Landesregierung beschlossen wurden,..." so schauts dann aus im kommunalen bereich. man schummelt sich mit einem ideenwettbewerb am gesetz vorbei. man will sich nix dreinreden lassen. achtung es könnte ja baukultur sein die da rauskommt und dann müßte man ja ... etc. solange der leitfaden keine verbindlichkeit bis in die kommunen hinein bekommt ist er nichteinmal das papier wert auf dem er geschrieben steht..