25/07/2015

Zentrale ÖV-Achse Graz-Reininghaus
EU-weit offener, einstufiger Realisierungswettbewerb zur Gestaltung eines öffentlichen städtischen Freiraums.

Ausloberin: Stadt Graz, Stadtplanungsamt

Auftraggeberin: Stadt Graz, vertreten durch die Stadtbaudirektion

Hearing: 19.08.2015, 14:00

Abgabe: 09.10.2015, 17:00

25/07/2015

Grafik der zentralen ÖV-Achse, Graz-Reininghaus.

©: fiedler.tornquist arch+urb

Wettbewerbsgegenstand
Wettbewerbsgegenstand ist die Gestaltung der öffentlichen Flächen an der Nord-Süd-Achse des Stadtentwicklungsgebiets Graz-Reininghaus, bestehend aus dem im Rahmenplan definierten Korridor für den öffentlichen Verkehr (ÖV-Achse) und den Kreuzungsbereichen im Norden (Reininghausstraße) und im Süden (Wetzelsdorferstraße). Zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen wird ein EU-weit offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb mit geforderten Eignungskriterien und nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe der Planungsleistungen Architektur und Freianlagengestaltung ausgelobt.

Der Zulassungsbereich für die Teilnahme umfasst alle EU-Staaten und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).

Termine

  • Bekanntgabe im EU-Amtsblatt: Absendung am 17.07.2015
  • Auslobungstext: ab 24.07.2015 verfügbar (s. Link rechts).
  • Registrierung: ab 24.07.2015 möglich (s. Link rechts).
  • Öffentliches Hearing: 19.08.2015, 14:00 Uhr.
    Ort: Impulszentrum Graz-West, Seminarraum, 1OG, Reininghausstraße 13, A-8020 Graz.
  • Rückfragen: bis 02.09.2015, 00:00 Uhr
    Mail an: office@arch-urb.at
  • Fragenbeantwortung und Bereitstellen ergänzender Unterlagen:
    bis 09.09.2015, 12:00 Uhr, Mail an: office@arch-urb.at
  • Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: bis 09.10.2015, 17:00 Uhr.
    Ort: HDA Graz – Haus der Architektur, Palais Thinnfeld, Mariahilferstraße 2, A-8020 Graz – unter Wahrung der Anonymität. Als AbsenderIn ist allenfalls die zuständige Standesvertretung der TeilnehmerInnen anzugeben.
    Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte Beiträge müssen bis dahin eingelangt sein.
    Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen der Wettbewerbsarbeiten liegt bei den TeilnehmerInnen.

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