18/02/2000
18/02/2000

Entwicklungsstadien einer Baugruppe

Eine Baugruppe ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam bauen bzw. umbauen und wohnen wollen. Die Initiative dazu geht entweder von privaten Bauwilligen selbst oder von Architekten und/ oder Projektentwicklern aus. Jedes Baugruppenprojekt ist einzigartig, da die Gruppe sich ihr Ziel, ihr Bauprogramm und ihre Organisationsform selbst wählt. Umgesetzt werden Baugruppenprojekte zum überwiegenden Teil mit Architekten und Baubetreuern, da diese Erfahrungen im Umgang mit den Behörden, der Finanzierung und vor allem den Gruppenprozessen haben. Die Realisierung des Projekts kann von der Baugruppe selbst, von einem extra gebildeten oder einem übergeordneten Verein, einer Genossenschaft oder einem Bauträger erfolgen. Je nach Gruppenzusammensetzung und Organisationsform als Eigentums- oder Mietwohnung.
EIN BEISPIEL AUS BERLIN:

STADIEN EINER BAUGRUPPE ALS EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

1. INTERESSENTENGRUPPE
Die erste lose Gruppe privater Bauherrn bezeichnet man als Interessentengruppe. Sie besprechen ihre Wünsche, individuelle Bedürfnisse und Interessen. Sie betreiben Internet-Recherche, besichtigen mögliche Standorte und realisierte Projekte. Ziele, Strategien und Finanzierungsmöglichkeiten werden gegebenenfalls mit einem Baubetreuer besprochen. Sie entscheiden sich für ein gemeinsames Grundstück und versuchen weiter Mitglieder zu gewinnen. Architekten unterstützen sie bei den ersten Planungsschritten (Abklärung mit Stadtämtern, Studie und Kostenrahmen).

2. PLANUNGSGEMEINSCHAFT
Ab einer Gruppenstabilität von mindestens 40% wird eine Planungsgemeinschaft gegründet mit einer Geldeinlage, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführung als Vertretung nach Aussen. Das Grundstück wird reserviert. Ein Architekt wird mit der Vorentwurfsplanung beauftragt. Bei großen Projekten moderiert ein Baubetreuer die Gruppe und ist Verbindungsglied zum Architekten. Die Planungsgemeinschaft trifft sich regelmäßig zur Abstimmung der Planung, Festlegung der baulichen Standards, Zuordnung der einzelnen Wohnungen zu den einzelnen Bauherrn, Nutzung noch freier Flächen, Überprüfung der Finanzierung durch die einzelnen Gesellschafter, Sicherstellung der Finanzierung des Gesamtprojekts und suchen weitere Interessenten für die freien Wohnflächen/ Wohnetagen.

3. BAUGEMEINSCHAFT
Ab einer Belegungsquote von über 70% wird eine Baugemeinschaft gebildet und das Grundstück erworben. Der Baugemeinschaftsvertrag regelt die Besitzverhältnisse auf dem Grundstück, sämtliche Dienstbarkeiten für Zu- und Abfahrten, Erschließungsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsflächen und bauliche Standards, die für den Bauantrag notwendig sind. Die Planung wird bis zur Baureife vorangetrieben. Falls die Gruppe noch nicht vollständig ist, werden bis zur 100%en Belegung weitere Bauherrn gesucht und im Konsens aufgenommen. Nach Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Ausschreibung und Vergabe der Bauaufträge wird mit dem Bau begonnen.

4. WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
Nach Abschluss der Bauarbeiten, Beseitigung aller Mängel, erfolgter Schlussabrechnung und Bestellung einer Hausverwaltung geht die Baugemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz über.

Verfasser/in:
Arge W : A : B
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+