27/01/2021

CALL
Architekturpreis Steiermark 2021

Zum 20. Architekturpreis des Landes sind Objekte der Jahre 2019 und 2020 in der Steiermark, deren  Fertigstellung zwischen dem 1. Jänner 2019 und dem 1. Februar 2021 liegt, einzureichen.

Einreichung
1. Dezember 2020 bis
15. Februar 2021

Mit der Durchführung ist das HDA – Haus der Architektur betraut

Kontakt
DI Yvonne Bormes
Haus der Architektur
Mariahilferstraße 2, 8020 Graz
+43 (0)316 323500-16
bormes@hda-graz.at

.

27/01/2021
©: HDA – Haus der Architektur

Aufgrund des verlängerten Lockdowns wurde die Einrichfrist für den Call zum Architekturpreis des Landes Steiermark verlängert. Die neue Einreichfrist endet am 15. Februar 2021.

Zum 20. Mal wird der Architekturpreis des Landes Steiermark ausgeschrieben, welcher mit einem Preisgeld von € 10.000 dotiert ist. Das Ziel der Preisstiftung ist die Förderung und Anerkennung herausragender zeitgenössischer Leistungen auf dem Gebiet der Architektur in der Steiermark. Die Auszeichnung wird für Objekte verliehen, die sich in der Steiermark befinden und deren Fertigstellung zwischen dem 1. Jänner 2019 und dem 1. Februar 2021 liegt.
Die Teilnahme am Architekturpreis des Landes Steiermark ist für den Bewerber/die Bewerberin mit keinen Kosten verbunden. Im Falle einer Auswahl wird der Bewerber/die Bewerberin informiert. Die Zuerkennung des Architekturpreises des Landes Steiermark erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung.

Kurator/Kuratorin
Die Zuerkennung des Preises erfolgt über den Beschluss eines Kurators/einer Kuratorin. Als Kuratorin für den Architekturpreis des Landes Steiermark 2021 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung Gabi Schillig (D) bestellt. Sie ist Professorin für Raumbezogenes Entwerfen und Ausstellungsgestaltung am Institut für transmediale Medien der Universität der Künste Berlin. Weitere Informationen zur Person finden Sie unter dem Link > udk-berlin.de

Rahmenbedingungen
Einreichberechtigt sind Architekten, Architektinnen und Architektengemeinschaften sowie konzessionierte Baugewerbetreibende. Weiters können Auftraggeber und Auftraggeberinnen, Gemeinden und einschlägige Berufsvereinigungen Preisvorschläge bekannt geben. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen das Werk geschaffen haben und über das Veröffentlichungsrecht der eingereichten Unterlagen verfügen. Die Architekturschaffenden müssen der Steiermark durch Geburt, längeren Aufenthalt oder durch ihre architektonische Arbeit verbunden sein.

Einreichung
Zeitraum zur Einreichung der Objekte: 01.12.2020 bis 15.02.2021

Einreichunterlagen
Folgende Unterlagen sind in digitaler Form per Datenupload zu übermitteln:
1) Ausgefülltes Datenblatt im Dateiformat doc
2) Ein Scan der unterschriebenen Seite 2 des Datenblatts
3) Projektmappe im Format A3 quer mit Planmaterial (für das Verständnis wichtige Darstellungen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte mit Maßstabsangaben) sowie Fotos
4) 3-5 hochauflösende Fotos oder Renderings des Projekts

Folgende Dateiformate und Benennungen werden hierbei erbeten:
• Büroname_Projekt_Datenblatt.doc
• Büroname_Projekt_Scan.pdf
• Büroname_Projekt_Projektmappe.pdf
• Büroname_Projekt_Bild.jpg

Weitere Informationen zum CALL
entnehmen Sie der Original-Ausschreibung im Downloadbereich des HDA,
siehe Link > hda-graz.at.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+